Fundsachen
Beschreibung
Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt einen Gegenstand mit einem Wert von mehr als 10 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen Fund abgeben. Anlaufstellen sind die Fundbüros der Kommunen. Dort wird eine Fundanzeige aufgenommen. Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien werden festgehalten, da Sie unter Umständen später Anspruch auf Finderlohn haben oder auf den Fund selbst, falls sich nach Fristablauf kein Besitzer feststellen lässt.
Aufbewahrung und Versteigerung
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.
Tiere
Auch Tiere gelten als Fundsache. Wenn Sie ein Tier gefunden haben, sollten Sie mit der zuständigen Kommune Kontakt aufnehmen und den Fund dort anzeigen. In Absprache mit der Gemeinde können Sie das Tier gegebenenfalls auch dort abgeben. Es wird dann üblicherweise zur weiteren Versorgung in einem Tierheim untergebracht.
Sie können Fundtiere auch ohne Anzeige direkt in einem Tierheim abgeben. Die Fundanzeige wird dann durch das Tierheim erledigt, da ohne Anzeige die Kommune nicht dazu verpflichtet ist, die Kosten der Unterbringung zu tragen.
Hinweise für Diepholz: Fundsachen
Wenn Sie einen Wertgegenstand mit einem Wert von mehr als 10 Euro gefunden haben, müssen Sie diesen Fund abgeben. Anlaufstelle ist das Fundbüro der Stadt Diepholz (s.u.). Es wird eine Fundanzeige aufgenommen und die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie Ihre Personalien werden festgehalten, da Sie unter Umständen später Anspruch auf Finderlohn oder auf den Fund selbst haben, sollte sich nach Fristablauf kein Besitzer feststellen lassen.
Aufbewahrung und Versteigerung
Das Fundbüro ist verpflichtet, die Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt Diepholz selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Stadt Diepholz.
Tiere
Auch Tiere gelten als Fundsache. Wenn Sie ein Tier gefunden haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Fundbüro auf. In Absprache mit dem Fundbüro können Sie das Tier gegebenenfalls auch dort abgeben. Es wird dann üblicherweise zur weiteren Versorgung in einem Tierheim untergebracht.
Sie können Fundtiere auch ohne Anzeige direkt in einem Tierheim abgeben. Die Fundanzeige wird dann durch das Tierheim erledigt, da ohne eine Anzeige die Stadt nicht dazu verpflichtet ist, die Kosten der Unterbringung zu tragen.
Wenn Sie einen Wertgegenstand mit einem Wert von mehr als 10 Euro gefunden haben, müssen Sie diesen Fund abgeben. Anlaufstelle ist das Fundbüro der Stadt Diepholz (s.u.). Es wird eine Fundanzeige aufgenommen und die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie Ihre Personalien werden festgehalten, da Sie unter Umständen später Anspruch auf Finderlohn oder auf den Fund selbst haben, sollte sich nach Fristablauf kein Besitzer feststellen lassen.
Aufbewahrung und Versteigerung
Das Fundbüro ist verpflichtet, die Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt Diepholz selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Stadt Diepholz.
Tiere
Auch Tiere gelten als Fundsache. Wenn Sie ein Tier gefunden haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Fundbüro auf. In Absprache mit dem Fundbüro können Sie das Tier gegebenenfalls auch dort abgeben. Es wird dann üblicherweise zur weiteren Versorgung in einem Tierheim untergebracht.
Sie können Fundtiere auch ohne Anzeige direkt in einem Tierheim abgeben. Die Fundanzeige wird dann durch das Tierheim erledigt, da ohne eine Anzeige die Stadt nicht dazu verpflichtet ist, die Kosten der Unterbringung zu tragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Hinweise für Diepholz: Fundsachen
Die Zuständigkeit liegt bei der Stadt Diepholz (s.u.).
Die Zuständigkeit liegt bei der Stadt Diepholz (s.u.).
Ansprechpartner
Abteilung 2.0 Zentraler Bürger-Service
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. bis Mi.: 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag: 8:30 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag: 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Kontakt
Fax: 05441 909252
E-Mail: buergerservice@stadt-diepholz.de
Kontaktperson
Herr Wiewel (Abteilung 2.0 Zentraler Bürgerservice / Infotheke)
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Diepholz: Fundsachen
Bei der Rückgabe an den Finder (nach 6 Monaten), werden 5% vom Sachwert erhoben.
Bei der Rückgabe an den Finder (nach 6 Monaten), werden 5% vom Sachwert erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 18.07.2014
Stichwörter
herrenlos, Fundsache, verloren, Handy, Katze, Fundsachen, Fundamt, Brille, Tierfund, freilaufend, Schlüssel, Fundbüro, Geldbörse, ausgesetzt, Portemonnaie, Hund, gefunden