Fundsachen
Beschreibung
Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt einen Gegenstand mit einem Wert von mehr als 10 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen Fund abgeben. Anlaufstellen sind die Fundbüros der Kommunen. Dort wird eine Fundanzeige aufgenommen. Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien werden festgehalten, da Sie unter Umständen später Anspruch auf Finderlohn haben oder auf den Fund selbst, falls sich nach Fristablauf kein Besitzer feststellen lässt.
Aufbewahrung und Versteigerung
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.
Tiere
Auch Tiere gelten als Fundsache. Wenn Sie ein Tier gefunden haben, sollten Sie mit der zuständigen Kommune Kontakt aufnehmen und den Fund dort anzeigen. In Absprache mit der Gemeinde können Sie das Tier gegebenenfalls auch dort abgeben. Es wird dann üblicherweise zur weiteren Versorgung in einem Tierheim untergebracht.
Sie können Fundtiere auch ohne Anzeige direkt in einem Tierheim abgeben. Die Fundanzeige wird dann durch das Tierheim erledigt, da ohne Anzeige die Kommune nicht dazu verpflichtet ist, die Kosten der Unterbringung zu tragen.
Hinweise für Wedemark: Fundsachen
Bei Fundsachen, bei denen der Verlierer z.B. anhand von Ausweispapieren ermittelt werden kann, erfolgt durch die Gemeinde Wedemark grundsätzlich der Versuch den Verlierer schnellstmöglich zu informieren.
Personen die etwas verloren haben, sollten trotzdem im Fundbüro nachfragen.
Fundsachen werden 6 Monate bei der Gemeinde Wedemark verwahrt.
Bei Fundsachen, bei denen der Verlierer z.B. anhand von Ausweispapieren ermittelt werden kann, erfolgt durch die Gemeinde Wedemark grundsätzlich der Versuch den Verlierer schnellstmöglich zu informieren.
Personen die etwas verloren haben, sollten trotzdem im Fundbüro nachfragen.
Fundsachen werden 6 Monate bei der Gemeinde Wedemark verwahrt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Team Öffentliche Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr; 13:00 - 15:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr; 13:00 - 15:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr; 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: nur telefonisch (08:00-12:00; 13:00-15:00) oder nach Terminvereinbarung Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Unser zentrales Dialogcenter ist montags bis donnerstags von 07:15 Uhr bis 18 Uhr sowie freitags und vor Feiertagen von 07:15 Uhr bis 16 Uhr erreichbar.
Kontakt
Telefon Festnetz: 05130 581-0
E-Mail: ordnung@wedemark.de
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Wedemark: Fundsachen
Sollte Ihnen ein Tier abhanden gekommen sein, fragen Sie bitte beim Tierheim Krähenwinkel / Langenhagen nach:
Tierschutzverein für Hannover und Umgegend e.V.
Evershorster Straße 80
30855 Langenhagen
Telefon: 0511 / 973 398 – 0
Fax: 0511 / 973 398 – 17
E-Mail: info@tierheim-hannover.de
Sollte Ihnen ein Tier abhanden gekommen sein, fragen Sie bitte beim Tierheim Krähenwinkel / Langenhagen nach:
Tierschutzverein für Hannover und Umgegend e.V.
Evershorster Straße 80
30855 Langenhagen
Telefon: 0511 / 973 398 - 0
Fax: 0511 / 973 398 - 17
E-Mail: info@tierheim-hannover.de
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 18.07.2014
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