Einfaches Führungszeugnis beantragen
Beschreibung
In ein Führungszeugnis werden nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen. Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses:
- für private Zwecke (Beleg-Art N)
- zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O)
Hinweise für Melle: Führungszeugnis: Ausstellung
Am 01.05.2010 ist zudem das "erweiterte Führungszeugnis" eingeführt worden, welches über Personen erteilt werden kann, die bezüglich ehrenamtlicher oder sonstiger Weise kinder- oder jugendnah tätig sind oder tätig werden wollen. Das Antragsverfahren stellt sich im Grundsatz wie bisher dar, d. h. der Betroffene muss den Antrag nach § 30 Abs. 2 BZRG (Bundeszentrelaregistergesetz) bei der zuständigen Meldebehörde stellen. Ergänzend hat er dort eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30 a Abs. 1 BZRG vorliegen. Ferner muss in dieser Bescheinigung der Name des Betroffenen und dessen Aufgabengebiet aufgeführt sein.
Seit dem 31.08.2018 wird für Personen, die -neben oder anstatt der deutschen - die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen, nach § 30b BZRG ein Europäisches Führungszeugnis erteilt. Dieses enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftslandes, sofern der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.
Am 01.05.2010 ist zudem das "erweiterte Führungszeugnis" eingeführt worden, welches über Personen erteilt werden kann, die bezüglich ehrenamtlicher oder sonstiger Weise kinder- oder jugendnah tätig sind oder tätig werden wollen. Das Antragsverfahren stellt sich im Grundsatz wie bisher dar, d. h. der Betroffene muss den Antrag nach § 30 Abs. 2 BZRG (Bundeszentrelaregistergesetz) bei der zuständigen Meldebehörde stellen. Ergänzend hat er dort eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30 a Abs. 1 BZRG vorliegen. Ferner muss in dieser Bescheinigung der Name des Betroffenen und dessen Aufgabengebiet aufgeführt sein.
Seit dem 31.08.2018 wird für Personen, die -neben oder anstatt der deutschen - die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen, nach § 30b BZRG ein Europäisches Führungszeugnis erteilt. Dieses enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftslandes, sofern der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Hinweise für Melle: Führungszeugnis: Ausstellung
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Seit dem 01.09.2014 ist es auch möglich Führungszeugnisse online im Internet beim Bundesamt für Justiz zu beantragen. Voraussetzung hierfür sind der elektronische Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und ein Kartenlesegerät (siehe unten: Flyer Online-Antrag Führungszeugnis).
Wichtiger Hinweis zur Online-Beantragung von Führungszeugnissen:
Aus aktuellem Anlass wird darauf hingewiesen, dass eine Online-Beantragung von Führungszeugnissen ausschließlich über das amtliche Online-Portal des Bundesamtes für Justiz () möglich ist. Dieses ist unter www.fuehrungszeugnis.bund.de erreichbar. Anderslautende Internetadressen, unter denen dem Anschein nach Führungszeugnisse beantragt werden können, stehen in keinem Zusammenhang mit dem . Dort vermeintlich gestellte Anträge sowie dort geleistete Zahlungen erreichen das nicht.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Seit dem 01.09.2014 ist es auch möglich Führungszeugnisse online im Internet beim Bundesamt für Justiz zu beantragen. Voraussetzung hierfür sind der elektronische Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und ein Kartenlesegerät (siehe unten: Flyer Online-Antrag Führungszeugnis).
Wichtiger Hinweis zur Online-Beantragung von Führungszeugnissen:
Aus aktuellem Anlass wird darauf hingewiesen, dass eine Online-Beantragung von Führungszeugnissen ausschließlich über das amtliche Online-Portal des Bundesamtes für Justiz () möglich ist. Dieses ist unter www.fuehrungszeugnis.bund.de erreichbar. Anderslautende Internetadressen, unter denen dem Anschein nach Führungszeugnisse beantragt werden können, stehen in keinem Zusammenhang mit dem . Dort vermeintlich gestellte Anträge sowie dort geleistete Zahlungen erreichen das nicht.
Ansprechpartner
Bürgerbüro Bruchmühlen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo.: 09.00 – 12.30 Uhr, 14.00 – 16.00 Uhr Di. - Mi.: 09.00 – 12.30 Uhr Do. 09.00 – 12.30 Uhr, 14.00 – 18.00 Uhr Fr.: 09.00 – 12.30 Uhr
Bürgerbüro Buer
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo.: 09.00 – 12.30 Uhr, 14.00 – 16.00 Uhr Di. - Mi.: 09.00 – 12.30 Uhr Do. 09.00 – 12.30 Uhr, 14.00 – 18.00 Uhr Fr.: 09.00 – 12.30 Uhr
Bürgerbüro Gesmold
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo.: 09.00 – 12.30 Uhr, 14.00 – 16.00 Uhr Di. - Mi.: 09.00 – 12.30 Uhr Do. 09.00 – 12.30 Uhr, 14.00 – 18.00 Uhr Fr.: 09.00 – 12.30 Uhr
Bürgerbüro Neuenkirchen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo.: 09.00 – 12.30 Uhr, 14.00 – 16.00 Uhr Di. - Mi.: 09.00 – 12.30 Uhr Do. 09.00 – 12.30 Uhr, 14.00 – 18.00 Uhr Fr.: 09.00 – 12.30 Uhr
Bürgerbüro Oldendorf
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo.: 09.00 – 12.30 Uhr, 14.00 – 16.00 Uhr Di. - Mi.: 09.00 – 12.30 Uhr Do. 09.00 – 12.30 Uhr, 14.00 – 18.00 Uhr Fr.: 09.00 – 12.30 Uhr
Bürgerbüro Riemsloh
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo.: 09.00 – 12.30 Uhr, 14.00 – 16.00 Uhr Di. - Mi.: 09.00 – 12.30 Uhr Do. 09.00 – 12.30 Uhr, 14.00 – 18.00 Uhr Fr.: 09.00 – 12.30 Uhr
Bürgerbüro Wellingholzhausen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo.: 09.00 – 12.30 Uhr, 14.00 – 16.00 Uhr Di. - Mi.: 09.00 – 12.30 Uhr Do. 09.00 – 12.30 Uhr, 14.00 – 18.00 Uhr Fr.: 09.00 – 12.30 Uhr
Bürgeramt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Servicezeiten: (Termin erwünscht) Mo. + Di. 8.00 bis 16.00 Uhr Mi. + Fr. 8.00 bis 13.00 Uhr Do. 8.00 bis 18.00 Uhr Sa.: den 2. Samstag im Monat 10.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05422 965-0
E-Mail: buergeramt@stadt-melle.de
Weitere Informationen
Einheitsgemeinde Melle, Stadt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 1380
49324 Melle
Kontakt
Telefon Festnetz: 05422 965-0
Fax: 05422 965-348
E-Mail: info@stadt-melle.de
E-Mail: eu-dlr@stadt-melle.de
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis bzw. Reisepass zum Nachweis der Identität
-
Für behördliche Zwecke:
- Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens
Hinweise für Melle: Führungszeugnis: Ausstellung
- - bei erweitertem FZ: schriftliche Bestätigung gam. § 30a Abs. 1 BZRG
- - bei erweitertem FZ: schriftliche Bestätigung gam. § 30a Abs. 1 BZRG
Voraussetzungen
- Vollendung des 14. Lebensjahres
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Bis zum vollendeten 17. Lebensjahr kann auch der gesetzliche Vertreter die Ausstellung beantragen. Der Antrag kann nicht durch einen Dritten gestellt werden. Der Antrag wird von der zuständigen Stelle entgegengenommen und zwecks Ausstellung an das Bundeszentralregister weitergeleitet.
Das Führungszeugnis für private Zwecke (Beleg-Art N) wird dem Antragsteller direkt per Post nach Hause gesandt.
Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O) wird direkt der Behörde zugesandt, die vom Antragsteller/von der Antragstellerin unter Bezugnahme des Verwendungszwecks angegeben wurde. Der Antragsteller/die Antragstellerin kann verlangen, dass das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde zunächst einem Amtsgericht zur Einsichtnahme übersandt wird, sofern es Eintragungen enthält.
Bearbeitungsdauer
14 Tage
Kosten
Gebühr 13.0 EUR
Hinweise für Melle: Führungszeugnis: Ausstellung
Gebühren entstehen in Höhe von 13,00 Euro. Diese sind bei der Beantragung zu entrichten.
Gebührenbefreiung:
Bei Mittellosigkeit oder wenn das Führungszeugnis für einen besonderen Verwendungszweck benötigt wird. Dies wird angenommen, wenn das Führungszeugnis für eine ehrenamtliche Tätigkeit in einer gemeinnützigen oder vergleichbaren Einrichtung benötigt wird. (Ein Nachweis ist jeweils erforderlich).
Gebühren entstehen in Höhe von 13,00 Euro. Diese sind bei der Beantragung zu entrichten.
Gebührenbefreiung:
Bei Mittellosigkeit oder wenn das Führungszeugnis für einen besonderen Verwendungszweck benötigt wird. Dies wird angenommen, wenn das Führungszeugnis für eine ehrenamtliche Tätigkeit in einer gemeinnützigen oder vergleichbaren Einrichtung benötigt wird. (Ein Nachweis ist jeweils erforderlich).
Hinweise (Besonderheiten)
Seit 01.09.2014 besteht die Möglichkeit, ein einfaches Führungszeugnis online zu beantragen. Hierzu benötigen Sie einen elektronischen Personalausweis mit freigeschalteter PIN als Identitätsnachweis und einem Lesegerät zum Auslesen der Ausweisdaten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 29.09.2009
Stichwörter
criminal record certificate, registrierte Straftaten, Führungszeugnis Erteilung einfach, Bundeszentralregisterauszug, polizeiliches Führungszeugnis, erweitertes Führungszeugnis, Vorstrafen, Strafregisterauszug