Einfaches Führungszeugnis beantragen
Beschreibung
In ein Führungszeugnis werden nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen. Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses:
- für private Zwecke (Beleg-Art N)
- zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Gemeinde Saterland - Fachbereich 2 - Ordnung und Soziales
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Hinter dem Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Hinter dem Rathaus
Anzahl: 15 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Ramsloh, Kirche
Linie:- Bus: 900
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:30 Uhr und nachmittags mit vorheriger Terminvereinbarung Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr und nachmittags mit vorheriger Terminvereinbarung Das Rathaus bleibt mittwochs geschlossen. Des Weiteren ist das Bauamt mittwochs telefonisch nicht zu erreichen. Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Maike Meyer
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Lastschrift, SEPA-Firmenlastschrift, Girocard, Überweisung, Lastschriftverfahren, Dauerauftrag, SEPA-Überweisung, Bargeldzahlung
Bankverbindung
Gemeinde Saterland
Empfänger: Gemeinde Saterland
IBAN: DE29 2805 0001 0084 3509 25
Bankinstitut: LzO Ramsloh
Formulare
Antrag einer Privatperson auf Erteilung eines Führungszeugnisses - BZR 2
Antrag auf Befreiung von der Gebühr für das Führungszeugnis - BZR 2a
Antrag einer Behörde auf Erteilung eines Führungszeugnisses - BZR 3
Ersuchen um unbeschränkte Auskunft aus dem Zentralregister - BZR 4
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis bzw. Reisepass zum Nachweis der Identität
- Für behördliche Zwecke:
- Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens
Voraussetzungen
- Vollendung des 14. Lebensjahres
Verfahrensablauf
Bis zum vollendeten 17. Lebensjahr kann auch der gesetzliche Vertreter die Ausstellung beantragen. Der Antrag kann nicht durch einen Dritten gestellt werden. Der Antrag wird von der zuständigen Stelle entgegengenommen und zwecks Ausstellung an das Bundeszentralregister weitergeleitet.
Das Führungszeugnis für private Zwecke (Beleg-Art N) wird dem Antragsteller direkt per Post nach Hause gesandt.
Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O) wird direkt der Behörde zugesandt, die vom Antragsteller/von der Antragstellerin unter Bezugnahme des Verwendungszwecks angegeben wurde. Der Antragsteller/die Antragstellerin kann verlangen, dass das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde zunächst einem Amtsgericht zur Einsichtnahme übersandt wird, sofern es Eintragungen enthält.
Bearbeitungsdauer
14 Tage
Kosten
Gebühr 13.00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Seit 01.09.2014 besteht die Möglichkeit, ein einfaches Führungszeugnis online zu beantragen. Hierzu benötigen Sie einen elektronischen Personalausweis mit freigeschalteter PIN als Identitätsnachweis und einem Lesegerät zum Auslesen der Ausweisdaten.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 29.09.2009
Stichwörter
Führungszeugnis Erteilung einfach, Bundeszentralregisterauszug, Vorstrafen, criminal record certificate, Strafregisterauszug, erweitertes Führungszeugnis, polizeiliches Führungszeugnis, registrierte Straftaten