Führungszeugnis Erteilung einfach

    Einfaches Führungszeugnis beantragen

    Beschreibung

    In ein Führungszeugnis werden nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen. Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses:

    • für private Zwecke (Beleg-Art N)
    • zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Baltrum

    Adresse

    Hausanschrift

    Hausnummer 130

    26579 Baltrum

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Rollstuhlfahrer bitte am Eingang klingeln.

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:30 Uhr Hinweis:  Augrund von Corona ist das Rathaus für den Publikumsverkehr geschlossen. Termine nach telefonischer Anmeldung.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04939 80-0

    Fax: 04939 80-27

    E-Mail: gemeinde@baltrum.de

    Bankverbindung

    Gemeinde Baltrum

    Empfänger: Gemeinde Baltrum

    IBAN: DE85 2835 0000 0009 0005 22

    BIC: BRLADE21ANO

    Bankinstitut: Sparkasse Aurich-Norden

    Version

    Technisch erstellt am 28.01.2008 (von: Anke-Regina Fröb)

    Technisch geändert am 24.03.2021 (von: Bunten, Jantje)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis bzw. Reisepass zum Nachweis der Identität
    • Für behördliche Zwecke:
      • Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens

    Voraussetzungen

    • Vollendung des 14. Lebensjahres

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bis zum vollendeten 17. Lebensjahr kann auch der gesetzliche Vertreter die Ausstellung beantragen. Der Antrag kann nicht durch einen Dritten gestellt werden. Der Antrag wird von der zuständigen Stelle entgegengenommen und zwecks Ausstellung an das Bundeszentralregister weitergeleitet.

    Das Führungszeugnis für private Zwecke (Beleg-Art N) wird dem Antragsteller direkt per Post nach Hause gesandt.

    Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O) wird direkt der Behörde zugesandt, die vom Antragsteller/von der Antragstellerin unter Bezugnahme des Verwendungszwecks angegeben wurde. Der Antragsteller/die Antragstellerin kann verlangen, dass das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde zunächst einem Amtsgericht zur Einsichtnahme übersandt wird, sofern es Eintragungen enthält.

    Bearbeitungsdauer

    14 Tage

    Kosten

    Gebühr 13.0 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Seit 01.09.2014 besteht die Möglichkeit, ein einfaches Führungszeugnis online zu beantragen. Hierzu benötigen Sie einen elektronischen Personalausweis mit freigeschalteter PIN als Identitätsnachweis und einem Lesegerät zum Auslesen der Ausweisdaten.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 29.09.2009

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 29.11.2023 (von: Rosenbohm, Eileen)

    Stichwörter

    Bundeszentralregisterauszug, registrierte Straftaten, Führungszeugnis Erteilung einfach, Strafregisterauszug, criminal record certificate, Vorstrafen, polizeiliches Führungszeugnis, erweitertes Führungszeugnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)