Führungszeugnis Erteilung einfach

    Einfaches Führungszeugnis beantragen

    Beschreibung

    In ein Führungszeugnis werden nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen. Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses:

    • für private Zwecke (Beleg-Art N)
    • zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Ritterstraße 10

    27283 Verden (Aller)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04231 12-385

    Fax: 04231 12-205

    E-Mail: buergerbuero@verden.de

    Weitere Informationen

    Eine Online-Terminvereinbarung oder telefonische Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich! Das Team des Bürgerbüros ist zu folgenden Zeiten erreichbar: Montag bis Mittwoch: 08.00 Uhr - 16.00 Uhr Donnerstag: 08.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr Das Bürgerbüro finden Sie im Rathaus Ritterstraße, Ritterstraße 10, Zimmer R139.

    Version

    Technisch erstellt am 27.02.2020 (von: Webservice, Landkreis Verden)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Stadt Verden (Aller))

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis bzw. Reisepass zum Nachweis der Identität
    • Für behördliche Zwecke:
      • Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens

    Hinweise für Verden (Aller): Führungszeugnis

    • Personalausweis bzw. Reisepass zum Nachweis der Identität
    • Für behördliche Zwecke: Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens
    • erweitertes Führungszeugnis: schriftliche Aufforderung der Stelle, die das Führungszeugnis verlangt. Die Aufforderung muss die Anforderungen des § 30a Abs.1 BZRG erfüllen
    • Personalausweis bzw. Reisepass zum Nachweis der Identität
    • Für behördliche Zwecke: Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens
    • erweitertes Führungszeugnis: schriftliche Aufforderung der Stelle, die das Führungszeugnis verlangt. Die Aufforderung muss die Anforderungen des § 30a Abs.1 BZRG erfüllen

    Voraussetzungen

    • Vollendung des 14. Lebensjahres

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bis zum vollendeten 17. Lebensjahr kann auch der gesetzliche Vertreter die Ausstellung beantragen. Der Antrag kann nicht durch einen Dritten gestellt werden. Der Antrag wird von der zuständigen Stelle entgegengenommen und zwecks Ausstellung an das Bundeszentralregister weitergeleitet.

    Das Führungszeugnis für private Zwecke (Beleg-Art N) wird dem Antragsteller direkt per Post nach Hause gesandt.

    Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O) wird direkt der Behörde zugesandt, die vom Antragsteller/von der Antragstellerin unter Bezugnahme des Verwendungszwecks angegeben wurde. Der Antragsteller/die Antragstellerin kann verlangen, dass das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde zunächst einem Amtsgericht zur Einsichtnahme übersandt wird, sofern es Eintragungen enthält.

    Bearbeitungsdauer

    14 Tage

    Kosten

    Gebühr 13.0 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Seit 01.09.2014 besteht die Möglichkeit, ein einfaches Führungszeugnis online zu beantragen. Hierzu benötigen Sie einen elektronischen Personalausweis mit freigeschalteter PIN als Identitätsnachweis und einem Lesegerät zum Auslesen der Ausweisdaten.

    Hinweise für Verden (Aller): Führungszeugnis

    Führungszeugnisse können seit dem 01.09.2014 im Internet über das Online-Portal des Bundesamtes für Justiz beantragt und bezahlt werden.

    Voraussetzungen für den Online-Antrag sind der neue elektronische Personalausweis, der für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss, und ein passendes Kartenlesegerät.

    Die Bezahlung erfolgt über Kreditkarte.

    Neben Führungszeugnisse können auch Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister über das neue Online-Portal des Bundesamtes für Justiz beantragt werden.

    Führungszeugnisse können seit dem 01.09.2014 im Internet über das Online-Portal des Bundesamtes für Justiz beantragt und bezahlt werden.

    Voraussetzungen für den Online-Antrag sind der neue elektronische Personalausweis, der für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss, und ein passendes Kartenlesegerät.

    Die Bezahlung erfolgt über Kreditkarte.

    Neben Führungszeugnisse können auch Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister über das neue Online-Portal des Bundesamtes für Justiz beantragt werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 29.09.2009

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 29.11.2023 (von: Rosenbohm, Eileen)

    Stichwörter

    Bundeszentralregisterauszug, registrierte Straftaten, Führungszeugnis Erteilung einfach, Strafregisterauszug, criminal record certificate, Vorstrafen, polizeiliches Führungszeugnis, erweitertes Führungszeugnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)