Führungszeugnis Erteilung einfach

    Einfaches Führungszeugnis beantragen

    Beschreibung

    In ein Führungszeugnis werden nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen. Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses:

    • für private Zwecke (Beleg-Art N)
    • zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O)

    Hinweise für Stade: Führungszeugnis

    Allgemeine Informationen

    Sie sind aufgefordert, ein Führungszeugnis bei einer Behörde vorzulegen oder benötigen dieses für eigene Zwecke.

    • Der Gesetzgeber fordert eine persönliche Antragstellung, um Datenmissbrauch zu vermeiden. Eine Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist nicht möglich.
    • Der Bestimmungszweck und der Geburtsname der Mutter sind bei der Antragstellung zu benennen.

    Hinweis:
    Das Führungszeugnis wird elektronisch von der Hansestadt Stade beim:

    Bundesamt für Justiz, Bundeszentralregister in Bonn beantragt.

    Alternativ gibt es die Möglichkeit ein Führungszeugnis elektronisch direkt beim Bundesamt für Justiz zu beantragen. Dazu begeben Sie sich bitte auf die Internetseite des Bundesamtes für Justiz :

    https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/

    Das Privatführungszeugnis wird mit der Post an die angegebene Privatadresse, die im Einzelfall auch von der Meldeadresse abweichen kann, zugesandt.

    Das Behördenführungszeugnis wird direkt der betreffenden Behörde zugesandt. Hierzu muss daher bei der Antragsstellung mitgeteilt werden, bei welcher Behörde das Behördenführungszeugnis vorzulegen ist. Wird ein erweitertes Führungszeugnis benötigt, ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle, die diese benötigt, vorzulegen.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Hansestadt Stade - Meldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hagedorn 6

    21682 Stade

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 04141 401-192

    Telefon Festnetz: 04141 401-444

    E-Mail: meldeamt@stadt-stade.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Öffnungszeiten Mo 08.30 Uhr - 12.00 Uhr Di 08.30 Uhr - 12.00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Mit 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Do 08:30 Uhr - 18.00 Uhr Fr 08.30 Uhr - 12.00 Uhr Bitte vereinbaren Sie vorab online oder telefonisch einen Termin.

    Version

    Technisch geändert am 12.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Hansestadt Stade - Ortschaftsverwaltung Bützfleth

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchstraße 13

    21683 Stade

    Öffnungszeiten

    Montag 08.30 Uhr - 12.00 Uhr (zusätzlich montags von 13:00 - 17:30 Uhr geöffnet) Dienstag geschlossen Mittwoch 08.30 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 08.30 Uhr - 12.00 Uhr Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04146 1051

    Fax: 04146 930669

    Version

    Technisch geändert am 12.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeindefreier Bezirk Lohheide

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchweg 8

    29303 Hasselhorst

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05051 9867-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2016

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis bzw. Reisepass zum Nachweis der Identität
    • Für behördliche Zwecke:
      • Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens

    Hinweise für Stade: Führungszeugnis

    • Personalausweis bzw. Reisepass zum Nachweis der Identität

    Für behördliche Zwecke:

    • Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens
    • ggf. Nachweis für erweitertes Führungszeugnis

    Formulare

    Hinweise für Stade: Führungszeugnis

    Es ist nicht erforderlich, dass ein Fomular ausgefüllt wird.

    Voraussetzungen

    • Vollendung des 14. Lebensjahres

    Verfahrensablauf

    Bis zum vollendeten 17. Lebensjahr kann auch der gesetzliche Vertreter die Ausstellung beantragen. Der Antrag kann nicht durch einen Dritten gestellt werden. Der Antrag wird von der zuständigen Stelle entgegengenommen und zwecks Ausstellung an das Bundeszentralregister weitergeleitet.

    Das Führungszeugnis für private Zwecke (Beleg-Art N) wird dem Antragsteller direkt per Post nach Hause gesandt.

    Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O) wird direkt der Behörde zugesandt, die vom Antragsteller/von der Antragstellerin unter Bezugnahme des Verwendungszwecks angegeben wurde. Der Antragsteller/die Antragstellerin kann verlangen, dass das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde zunächst einem Amtsgericht zur Einsichtnahme übersandt wird, sofern es Eintragungen enthält.

    Fristen

    Hinweise für Stade: Führungszeugnis

    • Bearbeitungsdauer: ca. 10 Tage

    Bearbeitungsdauer

    14 Tage

    Kosten

    Gebühr 13.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Seit 01.09.2014 besteht die Möglichkeit, ein einfaches Führungszeugnis online zu beantragen. Hierzu benötigen Sie einen elektronischen Personalausweis mit freigeschalteter PIN als Identitätsnachweis und einem Lesegerät zum Auslesen der Ausweisdaten.

    Hinweise für Stade: Führungszeugnis

    ab dem 18. Februar 2019 hat das Führungszeugnis ein neues Aussehen. Es wurde hinsichtlich des Datenschutzes und der Fälschungssicherheit verbessert. Die auffälligste Neuerung betrifft das weiße Adressfeld. Es wurde deutlich vergrößert.

    Außerdem ist das neue Führungszeugnis übersichtlicher und mehrsprachig. So stehen die Daten zur Person jetzt bei jedem Führungszeugnis einheitlich oben rechts auf der Seite, unabhängig davon, ob Eintragungen vorhanden sind oder nicht. Die Bezeichnungen der Personendaten werden künftig in deutscher, englischer und französischer Sprache aufgeführt. Enthält das Führungszeugnis keine Eintragung wird auch diese Information dreisprachig aufgeführt. Neben dem Führungszeugnis wurden auch alle übrigen Auskünfte aus dem Bundezentralregister sowie die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister in gleicher Weise angepasst.

    Das Bundesamt für Justiz hat einen Flyer mit den entsprechenden Änderungen erstellt. Diesen stellen wir Ihnen hier zur Verfügung

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 29.09.2009

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2023

    Stichwörter

    Führungszeugnis Erteilung einfach, Bundeszentralregisterauszug, Vorstrafen, criminal record certificate, Strafregisterauszug, erweitertes Führungszeugnis, polizeiliches Führungszeugnis, registrierte Straftaten

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de