Einfaches Führungszeugnis beantragen
Beschreibung
In ein Führungszeugnis werden nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen. Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses:
- für private Zwecke (Beleg-Art N)
- zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Gemeinde Faßberg - Fachdienst III.2 - Ordnungs- und Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Rathausplatz
Anzahl: 3
Gebühren: nein
Parkplatz: Rathausplatz
Anzahl: 40
Gebühren: nein
Faßberg Ortsmitte
Bus: Linie 220 und 261
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5055 597-31
Telefon Festnetz: +49 5055 597-33
E-Mail: buergerdienste@fassberg.de
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis bzw. Reisepass zum Nachweis der Identität
-
Für behördliche Zwecke:
- Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens
Voraussetzungen
- Vollendung des 14. Lebensjahres
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Bis zum vollendeten 17. Lebensjahr kann auch der gesetzliche Vertreter die Ausstellung beantragen. Der Antrag kann nicht durch einen Dritten gestellt werden. Der Antrag wird von der zuständigen Stelle entgegengenommen und zwecks Ausstellung an das Bundeszentralregister weitergeleitet.
Das Führungszeugnis für private Zwecke (Beleg-Art N) wird dem Antragsteller direkt per Post nach Hause gesandt.
Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O) wird direkt der Behörde zugesandt, die vom Antragsteller/von der Antragstellerin unter Bezugnahme des Verwendungszwecks angegeben wurde. Der Antragsteller/die Antragstellerin kann verlangen, dass das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde zunächst einem Amtsgericht zur Einsichtnahme übersandt wird, sofern es Eintragungen enthält.
Bearbeitungsdauer
14 Tage
Kosten
Gebühr 13.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Seit 01.09.2014 besteht die Möglichkeit, ein einfaches Führungszeugnis online zu beantragen. Hierzu benötigen Sie einen elektronischen Personalausweis mit freigeschalteter PIN als Identitätsnachweis und einem Lesegerät zum Auslesen der Ausweisdaten.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 29.09.2009
Stichwörter
Bundeszentralregisterauszug, registrierte Straftaten, Führungszeugnis Erteilung einfach, Strafregisterauszug, criminal record certificate, Vorstrafen, polizeiliches Führungszeugnis, erweitertes Führungszeugnis