Führungszeugnis Erteilung einfach

    Einfaches Führungszeugnis beantragen

    Beschreibung

    In ein Führungszeugnis werden nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen. Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses:

    • für private Zwecke (Beleg-Art N)
    • zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O)

    Hinweise für Nienburg (Weser): Einfaches Führungszeugnis beantragen

    Allgemeine Informationen

    Benötigen Sie z. B. aus beruflichen Gründen ein Führungszeugnis, so können Sie dieses bei Ihrer Meldebehörde beantragen.

    Das Führungszeugnis wird Ihnen innerhalb von ca. 14 Tagen durch das Bundeszentralregister zugestellt, bzw. bei Behörden direkt an diese gesandt.

    Bitte beachten Sie, dass das Führungszeugnis nur persönlich beantragt werden darf, und nicht durch einen Bevollmächtigten.

    Benötigen Sie z. B. aus beruflichen Gründen ein Führungszeugnis, so können Sie dieses bei Ihrer Meldebehörde beantragen.

    Das Führungszeugnis wird Ihnen innerhalb von ca. 14 Tagen durch das Bundeszentralregister zugestellt, bzw. bei Behörden direkt an diese gesandt.

    Bitte beachten Sie, dass das Führungszeugnis nur persönlich beantragt werden darf, und nicht durch einen Bevollmächtigten.



    Allgemeine Informationen

    Benötigen Sie z. B. aus beruflichen Gründen ein Führungszeugnis, so können Sie dieses bei Ihrer Meldebehörde beantragen.

    Das Führungszeugnis wird Ihnen innerhalb von ca. 14 Tagen durch das Bundeszentralregister zugestellt, bzw. bei Behörden direkt an diese gesandt.

    Bitte beachten Sie, dass das Führungszeugnis nur persönlich beantragt werden darf, und nicht durch einen Bevollmächtigten.

    Benötigen Sie z. B. aus beruflichen Gründen ein Führungszeugnis, so können Sie dieses bei Ihrer Meldebehörde beantragen.

    Das Führungszeugnis wird Ihnen innerhalb von ca. 14 Tagen durch das Bundeszentralregister zugestellt, bzw. bei Behörden direkt an diese gesandt.

    Bitte beachten Sie, dass das Führungszeugnis nur persönlich beantragt werden darf, und nicht durch einen Bevollmächtigten.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Steimbke

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchstraße 4

    31634 Steimbke

    Öffnungszeiten

    montags bis freitags von 8:30 - 12:00 Uhr donnerstags zusätzlich von 14:00 - 18:00 Uhr und nach gesonderter Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05026 9808

    E-Mail: rathaus@steimbke.de

    Version

    Technisch erstellt am 20.06.2022 (von: Webservice, Landkreis Nienburg/Weser)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Samtgemeinde Steimbke)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis bzw. Reisepass zum Nachweis der Identität
    • Für behördliche Zwecke:
      • Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens

    Hinweise für Nienburg (Weser): Einfaches Führungszeugnis beantragen

    Bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass mit; ist das Führungszeugnis für eine Behörde bestimmt, benötigen wir auch die Anschrift dieser Behörde.

    Bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass mit; ist das Führungszeugnis für eine Behörde bestimmt, benötigen wir auch die Anschrift dieser Behörde.

    Bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass mit; ist das Führungszeugnis für eine Behörde bestimmt, benötigen wir auch die Anschrift dieser Behörde.

    Bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass mit; ist das Führungszeugnis für eine Behörde bestimmt, benötigen wir auch die Anschrift dieser Behörde.

    Voraussetzungen

    • Vollendung des 14. Lebensjahres

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bis zum vollendeten 17. Lebensjahr kann auch der gesetzliche Vertreter die Ausstellung beantragen. Der Antrag kann nicht durch einen Dritten gestellt werden. Der Antrag wird von der zuständigen Stelle entgegengenommen und zwecks Ausstellung an das Bundeszentralregister weitergeleitet.

    Das Führungszeugnis für private Zwecke (Beleg-Art N) wird dem Antragsteller direkt per Post nach Hause gesandt.

    Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O) wird direkt der Behörde zugesandt, die vom Antragsteller/von der Antragstellerin unter Bezugnahme des Verwendungszwecks angegeben wurde. Der Antragsteller/die Antragstellerin kann verlangen, dass das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde zunächst einem Amtsgericht zur Einsichtnahme übersandt wird, sofern es Eintragungen enthält.

    Bearbeitungsdauer

    14 Tage

    Kosten

    Gebühr 13.0 EUR

    Hinweise für Nienburg (Weser): Einfaches Führungszeugnis beantragen

    Die Gebühr für das Führungszeugnis beträgt 13,00 Euro und muss bei der Beantragung bezahlt werden.

    Die Gebühr für das Führungszeugnis beträgt 13,00 Euro und muss bei der Beantragung bezahlt werden.

    Die Gebühr für das Führungszeugnis beträgt 13,00 Euro und muss bei der Beantragung bezahlt werden.

    Die Gebühr für das Führungszeugnis beträgt 13,00 Euro und muss bei der Beantragung bezahlt werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Seit 01.09.2014 besteht die Möglichkeit, ein einfaches Führungszeugnis online zu beantragen. Hierzu benötigen Sie einen elektronischen Personalausweis mit freigeschalteter PIN als Identitätsnachweis und einem Lesegerät zum Auslesen der Ausweisdaten.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 29.09.2009

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 29.11.2023 (von: Rosenbohm, Eileen)

    Stichwörter

    Bundeszentralregisterauszug, registrierte Straftaten, Führungszeugnis Erteilung einfach, Strafregisterauszug, criminal record certificate, Vorstrafen, polizeiliches Führungszeugnis, erweitertes Führungszeugnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)