Einfaches Führungszeugnis beantragen
Beschreibung
In ein Führungszeugnis werden nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen. Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses:
- für private Zwecke (Beleg-Art N)
- zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O)
Hinweise für Altes Amt Lemförde: Führungszeugnis Erteilung
Ein „erweitertes Führungszeugnis“ benötigen Personen, die im Kinder- oder Jugendbereich beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- oder jugendnah tätig sind oder tätig werden wollen (z. B. Schule, Sportverein). Im Rahmen der Antragstellung ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Absatz 1 BZRG vorliegen.
Ein "erweitertes Führungszeugnis" benötigen Personen, die im Kinder- oder Jugendbereich beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- oder jugendnah tätig sind oder tätig werden wollen (z. B. Schule, Sportverein). Im Rahmen der Antragstellung ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Absatz 1 BZRG vorliegen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Ordnungs- und Sozialamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 14.00 - 17.30 Uhr und nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 05443 209-0
Kontaktperson
Frau Anke Schütz
Frau Manuela Brüning
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis bzw. Reisepass zum Nachweis der Identität
-
Für behördliche Zwecke:
- Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens
Hinweise für Altes Amt Lemförde: Führungszeugnis Erteilung
- bei einem “erweitertem Führungszeugnis“ eine schriftliche Aufforderung der Dienststelle
- bei einem "erweitertem Führungszeugnis" eine schriftliche Aufforderung der Dienststelle
Voraussetzungen
- Vollendung des 14. Lebensjahres
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Bis zum vollendeten 17. Lebensjahr kann auch der gesetzliche Vertreter die Ausstellung beantragen. Der Antrag kann nicht durch einen Dritten gestellt werden. Der Antrag wird von der zuständigen Stelle entgegengenommen und zwecks Ausstellung an das Bundeszentralregister weitergeleitet.
Das Führungszeugnis für private Zwecke (Beleg-Art N) wird dem Antragsteller direkt per Post nach Hause gesandt.
Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O) wird direkt der Behörde zugesandt, die vom Antragsteller/von der Antragstellerin unter Bezugnahme des Verwendungszwecks angegeben wurde. Der Antragsteller/die Antragstellerin kann verlangen, dass das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde zunächst einem Amtsgericht zur Einsichtnahme übersandt wird, sofern es Eintragungen enthält.
Bearbeitungsdauer
14 Tage
Kosten
Gebühr 13.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Seit 01.09.2014 besteht die Möglichkeit, ein einfaches Führungszeugnis online zu beantragen. Hierzu benötigen Sie einen elektronischen Personalausweis mit freigeschalteter PIN als Identitätsnachweis und einem Lesegerät zum Auslesen der Ausweisdaten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 29.09.2009
Stichwörter
Bundeszentralregisterauszug, registrierte Straftaten, Führungszeugnis Erteilung einfach, Strafregisterauszug, criminal record certificate, Vorstrafen, polizeiliches Führungszeugnis, erweitertes Führungszeugnis