Führungszeugnis Erteilung einfach

    Einfaches Führungszeugnis beantragen

    Beschreibung

    In ein Führungszeugnis werden nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen. Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses:

    • für private Zwecke (Beleg-Art N)
    • zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O)

    Hinweise für Helmstedt: Einfaches Führungszeugnis beantragen

    Allgemeine Informationen


    Das sogenannte polizeiliche Führungszeugnis (Auszug aus dem Bundeszentralregister) kann nur von Ihnen persönlich bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Meldebehörde beantragt werden.

    Der Antrag wird dann vom Bürgerbüro an den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, Dienststelle Bundeszentralregister weitergeleitet. Dort wird das Führungszeugnis dann ausgestellt.

    Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 2-3 Wochen.

    Weitere Informationen finden Sie beim Bundesamt für Justiz.  Auf der genannten Homepage können Sie ab 01.09.2014 Ihr Führungszeugnis auch online beantragen, Sie benötigen dazu einen elektronischen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit Online-Funktion. Die Bezahlung erfolgt über gültige Kreditkarte oder per "giropay". Der Flyer "Führungszeugnis online beantragen" erklärt die einzelnen Schritte.

    Im Gewerbezentralregister sind Bußgeldentscheidungen gegen Gewerbetreibende sowie die Versagung und der Widerruf  von Gewerbeerlaubnissen eingetragen. Sie können diese Auskunft für sich selbst als natürliche Person bei der zuständigen Meldebehörde beantragen. Der Antrag kann nur von Ihnen persönlich gestellt werden.

    Wer mit Kindern oder Jugendlichen bei seiner Tätigkeit Kontakt hat, benötigt ein erweitertes Führungszeugnis (Beleg Art NE oder auch OE).



    Allgemeine Informationen


    Das sogenannte polizeiliche Führungszeugnis (Auszug aus dem Bundeszentralregister) kann nur von Ihnen persönlich bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Meldebehörde beantragt werden.

    Der Antrag wird dann vom Bürgerbüro an den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, Dienststelle Bundeszentralregister weitergeleitet. Dort wird das Führungszeugnis dann ausgestellt.

    Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 2-3 Wochen.

    Weitere Informationen finden Sie beim Bundesamt für Justiz. Auf der genannten Homepage können Sie ab 01.09.2014 Ihr Führungszeugnis auch online beantragen, Sie benötigen dazu einen elektronischen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit Online-Funktion. Die Bezahlung erfolgt über gültige Kreditkarte oder per "giropay". Der Flyer "Führungszeugnis online beantragen" erklärt die einzelnen Schritte.

    Im Gewerbezentralregister sind Bußgeldentscheidungen gegen Gewerbetreibende sowie die Versagung und der Widerruf von Gewerbeerlaubnissen eingetragen. Sie können diese Auskunft für sich selbst als natürliche Person bei der zuständigen Meldebehörde beantragen. Der Antrag kann nur von Ihnen persönlich gestellt werden.

    Wer mit Kindern oder Jugendlichen bei seiner Tätigkeit Kontakt hat, benötigt ein erweitertes Führungszeugnis (Beleg Art NE oder auch OE).



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    GB2 - FB14 - Einwohnerwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    38350 Helmstedt

    Aufzug vorhanden

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 13.09.2012 (von: migration)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Stadt Helmstedt)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis bzw. Reisepass zum Nachweis der Identität
    • Für behördliche Zwecke:
      • Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens

    Hinweise für Helmstedt: Einfaches Führungszeugnis beantragen


    Sollte das Führungszeugnis für eine ehrenamtliche unentgeltlicheTätigkeit benötigt werden, ist eine entsprechende Bescheinigung der anfragenden Stelle vorzulegen. Eine Verwaltungsgebühr entfällt bei diesen Fällen.


    Sollte das Führungszeugnis für eine ehrenamtliche unentgeltlicheTätigkeit benötigt werden, ist eine entsprechende Bescheinigung der anfragenden Stelle vorzulegen. Eine Verwaltungsgebühr entfällt bei diesen Fällen.

    Voraussetzungen

    • Vollendung des 14. Lebensjahres

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bis zum vollendeten 17. Lebensjahr kann auch der gesetzliche Vertreter die Ausstellung beantragen. Der Antrag kann nicht durch einen Dritten gestellt werden. Der Antrag wird von der zuständigen Stelle entgegengenommen und zwecks Ausstellung an das Bundeszentralregister weitergeleitet.

    Das Führungszeugnis für private Zwecke (Beleg-Art N) wird dem Antragsteller direkt per Post nach Hause gesandt.

    Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O) wird direkt der Behörde zugesandt, die vom Antragsteller/von der Antragstellerin unter Bezugnahme des Verwendungszwecks angegeben wurde. Der Antragsteller/die Antragstellerin kann verlangen, dass das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde zunächst einem Amtsgericht zur Einsichtnahme übersandt wird, sofern es Eintragungen enthält.

    Bearbeitungsdauer

    14 Tage

    Hinweise für Helmstedt: Einfaches Führungszeugnis beantragen

    Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 2-3 Wochen.

    Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 2-3 Wochen.

    Kosten

    Gebühr 13.0 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Seit 01.09.2014 besteht die Möglichkeit, ein einfaches Führungszeugnis online zu beantragen. Hierzu benötigen Sie einen elektronischen Personalausweis mit freigeschalteter PIN als Identitätsnachweis und einem Lesegerät zum Auslesen der Ausweisdaten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 29.09.2009

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 29.11.2023 (von: Rosenbohm, Eileen)

    Stichwörter

    Bundeszentralregisterauszug, registrierte Straftaten, Führungszeugnis Erteilung einfach, Strafregisterauszug, criminal record certificate, Vorstrafen, polizeiliches Führungszeugnis, erweitertes Führungszeugnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)