Fahrerlaubnis: Ausstellung - ab 17 Jahre
Beschreibung
Jugendliche dürfen in Deutschland bereits mit 17 Jahren Pkw und Lkw bis 3,5 t sowie Pkw mit Anhänger fahren, wenn sie erfolgreich die Führerscheinprüfung abgelegt haben. Das Fahren ist jedoch bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung einer erwachsenen Person erlaubt - sonst drohen ein Widerruf der Fahrerlaubnis, Bußgeld und eine Verlängerung der Probezeit.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Ansprechpartner
Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 36 - Straßenverkehrswesen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Lena-Christin Jäger
Herr Volker Schommartz
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04401 927-222
Fax: 04401 927-100
E-Mail: volker.schommartz@wesermarsch.de
Frau Andrea Thienken
Frau Janina Bär-Zimmermann
Frau Melanie Busche
Frau Hella Büsing
Frau Birgit Decker
Herr Leon Decker
Frau Sabine Dierks
Frau Sabine Gigerl
Frau Sylvia Jürgens
Hausanschrift
Fax: 04401 927-100
Telefon Festnetz: 04401 927-365
E-Mail: sylvia.juergens@wesermarsch.de
Herr Hans-Werner Keil
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04401 927-460
Fax: 04401 927-100
E-Mail: hans-werner.keil@wesermarsch.de
Frau Brigitte Köhler
Hausanschrift
Fax: 04401 927-100
Telefon Festnetz: 04401 927-382
E-Mail: brigitte.koehler@wesermarsch.de
Herr Rolf Kuhn
Herr Jürgen Langenberg
Frau Andrea Lüers
Herr Antoan Massara
Postanschrift
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)
Telefon Festnetz: 04401 927-226
Fax: 04401 927-100
E-Mail: antoan.massara@wesermarsch.de
Frau Sandra Matzke
Frau Ria Meinardus
Frau Dominika Piel
Herr Ronald Plugge
Herr Andreas Pruin
Hausanschrift
Fax: 04401 92799-460
Telefon Festnetz: 04401 927-460
E-Mail: andreas.pruin@wesermarsch.de
Frau Monika Ripphoff
Frau Regina Schäfe
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04401 927-258
Fax: 04401 92799-258
E-Mail: regina.schaefe@wesermarsch.de
Frau Kerstin Schermer
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04401 927-216
Fax: 04401 927-223
E-Mail: kerstin.schermer@wesermarsch.de
Frau Andrea Spiekermann
Frau Gaby Stührenberg
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04401 927-460
Fax: 04401 92799-460
E-Mail: gaby.stuehrenberg@wesermarsch.de
Frau Sevda Tavan
Frau Astrid Wefer
Herr Leon Weiß
Herr Mattis Jan Fuhrken
Frau Gesche Fangmann
Hausanschrift
Fax: 04401 927-100
Telefon Festnetz: 04401 927-216
E-Mail: gesche.fangmann@wesermarsch.de
Frau Mareike Schneider
Hausanschrift
Fax: 04401 927-100
Telefon Festnetz: 04401 927-389
E-Mail: mareike.schneider@wesermarsch.de
Internet
Formulare
Führerschein: Anlage 1 zum Fahrerlaubnisantrag
Führerschein: Anlage 2 zum Fahrerlaubnisantrag
Führerschein: Antrag Fahrerlaubnis und Führerschein
Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 36 - Straßenverkehrswesen - Führerscheinstelle
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Melanie Busche
Frau Lena-Christin Jäger
Herr Volker Schommartz
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04401 927-222
Fax: 04401 927-100
E-Mail: volker.schommartz@wesermarsch.de
Frau Andrea Thienken
Internet
erforderliche Unterlagen
-
Personalausweis
-
original Unterschrift auf Behördenvordruck
-
aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- Erste-Hilfe-Nachweis
-
Nachweis über einen Sehtest (Optiker oder Augenarzt)
-
Antragsformular auf Teilnahme am Begleiteten Fahren mit 17
-
Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten
Voraussetzungen
für Bewerber:
- Mindestalter: 17 Jahre
- Nachweis eines ordentlichen Wohnsitzes im Inland
- Beherrschung der Grundzüge der Versorgung Unfallverletzter im Straßenverkehr
- Zustimmung der Erziehungsberechtigten
für Begleitpersonen:
- seit 5 Jahren in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis
- Vollendung des 30. Lebensjahres
- nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister (FAER)
Verfahrensablauf
Der Antrag ist durch die Fahrschule oder persönlich von der antragstellenden Person schriftlich zu stellen. Die zuständige Stelle erteilt bei Eignung den Prüfauftrag an die zuständige Technische Prüfstelle.
Über die Fahrerlaubnis wird von der zuständigen Stelle eine sogenannte Prüfungsbescheinigung ausgestellt, die bis 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung dient. Diese Prüfbescheinigung ist bei allen Fahrten mitzuführen. In der Bescheinigung sind die zur Begleitung vorgesehenen Personen benannt, es darf also nicht mit beliebig vielen unterschiedlichen Begleitpersonen gefahren werden.
Fristen
Eine Antragstellung ist frühestens ab 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich.
Kosten
Es fallen Gebühren nach der jeweiligen Gebührenordnung der zuständigen Stelle an.
Hinweise für Wesermarsch: Fahrerlaubnis: Ausstellung - Begleitetes Fahren mit 17regional
Gebühren: 51,10 EUR
bzw. 50,30 EUR
zzgl. 10,00 EUR je Begleitperson;
Die Gebühr ist bei Antragstellung zu entrichten.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie bei jeder Fahrschule und jeder zuständigen Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 29.07.2014
Stichwörter
Fahrerlaubnis: Ausstellung - ab 17 Jahre, Führerschein mit 17, Begleitetes Fahren ab 17