Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für begleitetes Fahren ab 17 Jahre für die Klasse B

    Fahrerlaubnis: Ausstellung - ab 17 Jahre

    Beschreibung

    Jugendliche dürfen in Deutschland bereits mit 17 Jahren Pkw und Lkw bis 3,5 t sowie Pkw mit Anhänger fahren, wenn sie erfolgreich die Führerscheinprüfung abgelegt haben. Das Fahren ist jedoch bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung einer erwachsenen Person erlaubt – sonst drohen ein Widerruf der Fahrerlaubnis, Bußgeld und eine Verlängerung der Probezeit.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Begleitetes Fahren ab 17

    Allgemeine Informationen

    Für die Fahrerlaubnisklassen B und BE können Personen im Rahmen des begleiteten Fahrens bereits ab 17 Jahren eine Fahrerlaubnis erhalten.



    Allgemeine Informationen

    Für die Fahrerlaubnisklassen B und BE können Personen im Rahmen des begleiteten Fahrens bereits ab 17 Jahren eine Fahrerlaubnis erhalten.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Führerscheinstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Stiller Weg 10

    26121 Oldenburg (Oldenburg)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0441 235-3700

    Fax: 0441 235-3080

    E-Mail: fahrerlaubnisse@stadt-oldenburg.de

    Weitere Informationen

    Terminvereinbarung Bitte vereinbaren Sie für die Erledigung Ihres Anliegens einen Termin. Bitte nutzen Sie dafür die Terminvereinbarung der Führerscheinstelle »

    Version

    Technisch erstellt am 24.08.2022 (von: Webservice, kreisfreie Stadt Oldenburg)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, kreisfreie Stadt Oldenburg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis

    • original Unterschrift auf Behördenvordruck

    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen

    • Erste-Hilfe-Nachweis
    • Nachweis über einen Sehtest (Optiker oder Augenarzt)

    • Antragsformular auf Teilnahme am Begleiteten Fahren mit 17

    • Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Begleitetes Fahren ab 17

    Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden!

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild im Passbildformat
    • Bescheinigung (nicht älter als zwei Jahre) über das Sehvermögen von einer anerkannten Sehteststelle gemäß Fahrerlaubnisverordnung
    • Bescheinigung über die Teilname an einer „Schulung in erster Hilfe“ (ausländische Bescheinigungen werden nicht anerkannt)
    • Name der ausbildenden Fahrschule
    • Zustimmungserklärung (unter dem Reiter „Formulare“)
    • Bereitschaftserklärung der Begleitperson (unter dem Reiter „Formulare“)
    • Führerschein oder Kopie des Führerscheins der Begleitpersonen

    Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden!

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild im Passbildformat
    • Bescheinigung (nicht älter als zwei Jahre) über das Sehvermögen von einer anerkannten Sehteststelle gemäß Fahrerlaubnisverordnung
    • Bescheinigung über die Teilname an einer "Schulung in erster Hilfe" (ausländische Bescheinigungen werden nicht anerkannt)
    • Name der ausbildenden Fahrschule
    • Zustimmungserklärung (unter dem Reiter "Formulare")
    • Bereitschaftserklärung der Begleitperson (unter dem Reiter "Formulare")
    • Führerschein oder Kopie des Führerscheins der Begleitpersonen

    Formulare

    Voraussetzungen

    für Bewerber:

    • Mindestalter: 17 Jahre
    • Nachweis eines ordentlichen Wohnsitzes im Inland
    • Beherrschung der Grundzüge der Versorgung Unfallverletzter im Straßenverkehr
    • Zustimmung der Erziehungsberechtigten

    für Begleitpersonen:

    • seit 5 Jahren in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis
    • Vollendung des 30. Lebensjahres
    • nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister (FAER)

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Begleitetes Fahren ab 17

    Bis zum 18. Geburtstag dürfen Fahranfängerinnen und Fahranfänger nur mit einer erfahrenen Begleitperson fahren. Diese Begleitperson:

    • muss namentlich in der Prüfungsbescheinigung eingetragen sein. Es können auch mehrere Begleitpersonen eingetragen werden.
    • muss ihren eigenen Führerschein mitführen und bei Kontrollen auf Verlangen vorzeigen
    • muss mindestens 30 Jahre alt sein und seit mindestens 5 Jahren eine Fahrerlaubnis der Klasse B (früher Klasse 3) besitzen
    • darf maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister haben. Das Punktekonto wird von der Führerscheinstelle überprüft
    • darf nicht unter Alkoholeinfluss (0,25 mg/l oder mehr Atemalkohol oder 0,5 Promille oder mehr Blutalkohol) oder unter Betäubungsmittelwirkung stehen. Verstöße gegen die Auflagen führen zur unverzüglichen Einziehung der Prüfbescheinigung.

    Bis zum 18. Geburtstag dürfen Fahranfängerinnen und Fahranfänger nur mit einer erfahrenen Begleitperson fahren. Diese Begleitperson:

    • muss namentlich in der Prüfungsbescheinigung eingetragen sein. Es können auch mehrere Begleitpersonen eingetragen werden.
    • muss ihren eigenen Führerschein mitführen und bei Kontrollen auf Verlangen vorzeigen
    • muss mindestens 30 Jahre alt sein und seit mindestens 5 Jahren eine Fahrerlaubnis der Klasse B (früher Klasse 3) besitzen
    • darf maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister haben. Das Punktekonto wird von der Führerscheinstelle überprüft
    • darf nicht unter Alkoholeinfluss (0,25 mg/l oder mehr Atemalkohol oder 0,5 Promille oder mehr Blutalkohol) oder unter Betäubungsmittelwirkung stehen. Verstöße gegen die Auflagen führen zur unverzüglichen Einziehung der Prüfbescheinigung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Begleitetes Fahren ab 17

    §§ 16, 17, 18 und 48a Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

    §§ 16, 17, 18 und 48a Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

    Verfahrensablauf

    Der Antrag ist durch die Fahrschule oder persönlich von der antragstellenden Person schriftlich zu stellen. Die zuständige Stelle erteilt bei Eignung den Prüfauftrag an die zuständige Technische Prüfstelle.

    Über die Fahrerlaubnis wird von der zuständigen Stelle eine sogenannte Prüfungsbescheinigung ausgestellt, die bis 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung dient. Diese Prüfbescheinigung ist bei allen Fahrten mitzuführen. In der Bescheinigung sind die zur Begleitung vorgesehenen Personen benannt, es darf also nicht mit beliebig vielen unterschiedlichen Begleitpersonen gefahren werden.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Begleitetes Fahren ab 17

    Der Antrag ist persönlich bei der Führerscheinstelle des Hauptwohnsitzes zu stellen. In der Regel erledigt die Fahrschule alle Formalitäten.

    Für die Bearbeitung des Anliegens ist ein Termin erforderlich.

    Prüfung und Aushändigung des Führerscheins 

    Nach bestandener Fahrprüfung wird eine Prüfungsbescheinigung ausgestellt. Mit dieser Bescheinigung kann bereits vor dem 18. Geburtstag innerhalb Deutschlands mit einer Begleitperson, die in der Prüfbescheinigung benannt ist, Kraftfahrzeuge der Klasse B oder BE gefahren werden. Ab dem 18. Geburtstag muss diese Prüfbescheinigung innerhalb von drei Monaten in den regulären EU-Kartenführerschein umgetauscht werden.

    Eine Abholung des regulären EU-Kartenführerscheines vor dem 18. Geburtstag ist nicht möglich!
    Für die Abholung des Führerscheins muss die Prüfbescheinigung und der Personalausweis mitgebracht werden.

    Der Antrag ist persönlich bei der Führerscheinstelle des Hauptwohnsitzes zu stellen. In der Regel erledigt die Fahrschule alle Formalitäten.

    Für die Bearbeitung des Anliegens ist ein Termin erforderlich.

    Prüfung und Aushändigung des Führerscheins

    Nach bestandener Fahrprüfung wird eine Prüfungsbescheinigung ausgestellt. Mit dieser Bescheinigung kann bereits vor dem 18. Geburtstag innerhalb Deutschlands mit einer Begleitperson, die in der Prüfbescheinigung benannt ist, Kraftfahrzeuge der Klasse B oder BE gefahren werden. Ab dem 18. Geburtstag muss diese Prüfbescheinigung innerhalb von drei Monaten in den regulären EU-Kartenführerschein umgetauscht werden.

    Eine Abholung des regulären EU-Kartenführerscheines vor dem 18. Geburtstag ist nicht möglich!
    Für die Abholung des Führerscheins muss die Prüfbescheinigung und der Personalausweis mitgebracht werden.

    Fristen

    Eine Antragstellung ist frühestens ab 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich.

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach der jeweiligen Gebührenordnung der zuständigen Stelle an.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Begleitetes Fahren ab 17

    Bei Erstbeantragung

    • 44,70 Euro Verwaltungsgebühr
    • 10,00 Euro für die Ausstellung einer Prüfbescheinigung
    • 8,30 Euro pro Eintragung der Begleitperson

    Bei nachträglicher Änderung oder Ergänzung von Begleitpersonen

    • 10,00 Euro für die Ausstellung einer neuen Prüfbescheinigung
    • 8,30 Euro pro Eintragung der Begleitperson

    Die Gebühren der Führerscheinstelle sind bei Antragstellung in bar oder mit EC-Karte zu entrichten.

    Bei Erstbeantragung

    • 44,70 Euro Verwaltungsgebühr
    • 10,00 Euro für die Ausstellung einer Prüfbescheinigung
    • 8,30 Euro pro Eintragung der Begleitperson

    Bei nachträglicher Änderung oder Ergänzung von Begleitpersonen

    • 10,00 Euro für die Ausstellung einer neuen Prüfbescheinigung
    • 8,30 Euro pro Eintragung der Begleitperson

    Die Gebühren der Führerscheinstelle sind bei Antragstellung in bar oder mit EC-Karte zu entrichten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten Sie bei jeder Fahrschule und jeder zuständigen Stelle.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Begleitetes Fahren ab 17

    Nachträgliche Eintragung von weiteren Begleitpersonen

    Es können auch nachträglich weitere Begleitpersonen eingetragen werden.
    Insbesondere wird die Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertreter und die Bereitschaftserklärung sowie eine Kopie des Personalausweises und des Führerscheins der Begleitperson benötigt.

    Der Antrag auf Eintragung weiterer Begleitpersonen kann von jeder beliebigen Person (zum Beispiel auch von Eltern oder dem Begleiter selbst) ohne Vollmacht gestellt werden. Die neue Prüfbescheinigung muss dann jedoch persönlich vom Inhaber abgeholt werden.

    Informationsseite zum begleiteten Fahren mit 17 der deutschen Verkehrswacht e.V.

    Nachträgliche Eintragung von weiteren Begleitpersonen

    Es können auch nachträglich weitere Begleitpersonen eingetragen werden.
    Insbesondere wird die Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertreter und die Bereitschaftserklärung sowie eine Kopie des Personalausweises und des Führerscheins der Begleitperson benötigt.

    Der Antrag auf Eintragung weiterer Begleitpersonen kann von jeder beliebigen Person (zum Beispiel auch von Eltern oder dem Begleiter selbst) ohne Vollmacht gestellt werden. Die neue Prüfbescheinigung muss dann jedoch persönlich vom Inhaber abgeholt werden.

    Informationsseite zum begleiteten Fahren mit 17 der deutschen Verkehrswacht e.V.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 29.07.2014

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Führerschein mit 17, Begleitetes Fahren ab 17, Fahrerlaubnis: Ausstellung - ab 17 Jahre

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)