Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für begleitetes Fahren ab 17 Jahre für die Klasse B

    Fahrerlaubnis: Ausstellung - ab 17 Jahre

    Beschreibung

    Jugendliche dürfen in Deutschland bereits mit 17 Jahren Pkw und Lkw bis 3,5 t sowie Pkw mit Anhänger fahren, wenn sie erfolgreich die Führerscheinprüfung abgelegt haben. Das Fahren ist jedoch bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung einer erwachsenen Person erlaubt - sonst drohen ein Widerruf der Fahrerlaubnis, Bußgeld und eine Verlängerung der Probezeit.

    Hinweise für Verden: Begleitetes Fahren mit 17

    Allgemeine Informationen

    Seit dem 01.03.2005 können Jugendliche im Landkreis Verden bereits mit Vollendung des 17. Lebensjahres den Führerschein der Klasse B erwerben. Dieses niedersächsische Modell, bei dem der junge Fahranfänger durch einen Erziehungsberechtigten begleitet werden muss, ist nun seit dem 01.03.2006 durch einen bundeseinheitlichen Modellversuch ersetzt worden.

    Als Begleitpersonen kommen nun neben den Erziehungsberechtigten auch andere Personen in Betracht. Die Anforderungen an die Begleitperson sind jedoch in der neuen Regelung erhöht worden. Neu ist auch, dass neben der Führerscheinklasse B nun auch die Klasse BE im Rahmen des begleiteten Fahrens ab 17 erworben werden kann.

    Anforderungen an die Begleitperson:

    • Die begleitende Person muss mindestens 30 Jahre alt sein.
    • Die begleitende Person muss seit mindestens 5 Jahren eine Fahrerlaubnis der Klasse B oder der Klasse 3 besitzen.
    • Die begleitende Person darf im Fahreignungsregister nicht mit mehr als einem Punkt belastet sein.

    Antragsverfahren:

    • Zusätzlich zum Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis ist vom Bewerber ein Antrag auf Teilnahme am Modell "Begleitetes Fahren ab 17" mit Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertreter zu stellen. Zusätzlich ist für jede gewünschte Begleitperson eine Anlage mit Angaben der Begleitperson beizufügen (s. Antragsunterlagen).
    • Ein bisher vorgeschriebener Vorbereitungskurs auf das Fahren mit einer Begleitperson wird nach der Neuregelung freigestellt, aber ausdrücklich empfohlen.
    • Mit der Fahrschulausbildung und Antragstellung kann frühestens mit 16 ½ Jahren begonnen werden.
    • Mit Bestehen der praktischen Fahrerlaubnisprüfung, frühestens jedoch mit Vollendung des 17. Lebensjahres, erhält die Fahranfängerin bzw. der Fahranfänger eine Prüfbescheinigung, auf der alle Begleitpersonen eingetragen sein müssen. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres kann die Prüfbescheinigung dann beim Landkreis Verden gegen den Kartenführerschein eingetauscht werden.

    Zuwiderhandlungen:

    • Führt ein Fahranfänger einen Pkw, ohne von einer eingetragenen Person begleitet zu sein, ist die Fahrerlaubnis zu widerrufen.
    • Zu einem Widerruf der Fahrerlaubnis kann es ebenfalls kommen, wenn die Begleitperson alkoholisiert ist und deutlich mehr als 0,5 Promille aufweist.
    • Der Fahranfänger gilt ausschließlich als verantwortlicher Führer des Kraftfahrzeugs. Er allein ist daher auch für die Einhaltung seiner Auflagen verantwortlich. Die Nichteinhaltung geht zu seinen Lasten. Zuwiderhandlungen gegen Auflagen werden daher mit einem Verwarnungsgeld oder mit Bußgeld geahndet und können dann auch zu Maßnahmen im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe führen.

    Antragsunterlagen:

    • Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis (pdf-Formular, s. u.)
    • Antrag auf Teilnahme am Modell "Begleitetes Fahren ab 17". Zustimmung des gesetzlichen Vertreters (pdf-Formular, s. u.)
    • Anlage zum Antrag auf Teilnahme am Modell "Begleitetes Fahren ab 17". Angaben der Begleitperson. Hinweis: Für jede Begleitperson ist ein Vordruck zu verwenden (pdf-Formular, s. u.).
    • Personalausweis oder Reisepass (bei Reisepass immer mit Meldebescheinigung)
    • ein aktuelles Lichtbild (45 x 35 mm), biometrisch
    • Sehtestbescheinigung oder Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung (nicht älter als zwei Jahre)
    • Bescheinigung über Schulungsteilnahme "Erste Hilfe". Schulungsstellen finden Sie hier.
    • Kopien der Personalausweise und Führerscheine der Begleitpersonen

    Weitere Informationen zur allgemeinen Fahrerlaubnis finden Sie hier.

    Gebühren:

    • Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis: 44,70 Euro
    • Ausstellung einer Prüfbescheinigung: 7,70 Euro
    • Überprüfung einer Begleitperson: 10,00 Euro pro Begleitperson


    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    FD Ordnung und Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindhooper Straße 67

    27283 Verden (Aller)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04231 15-0

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 03.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis

    • original Unterschrift auf Behördenvordruck

    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen

    • Erste-Hilfe-Nachweis
    • Nachweis über einen Sehtest (Optiker oder Augenarzt)

    • Antragsformular auf Teilnahme am Begleiteten Fahren mit 17

    • Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten

    Formulare

    Voraussetzungen

    für Bewerber:

    • Mindestalter: 17 Jahre
    • Nachweis eines ordentlichen Wohnsitzes im Inland
    • Beherrschung der Grundzüge der Versorgung Unfallverletzter im Straßenverkehr
    • Zustimmung der Erziehungsberechtigten

    für Begleitpersonen:

    • seit 5 Jahren in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis
    • Vollendung des 30. Lebensjahres
    • nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister (FAER)

    Verfahrensablauf

    Der Antrag ist durch die Fahrschule oder persönlich von der antragstellenden Person schriftlich zu stellen. Die zuständige Stelle erteilt bei Eignung den Prüfauftrag an die zuständige Technische Prüfstelle.

    Über die Fahrerlaubnis wird von der zuständigen Stelle eine sogenannte Prüfungsbescheinigung ausgestellt, die bis 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung dient. Diese Prüfbescheinigung ist bei allen Fahrten mitzuführen. In der Bescheinigung sind die zur Begleitung vorgesehenen Personen benannt, es darf also nicht mit beliebig vielen unterschiedlichen Begleitpersonen gefahren werden.

    Fristen

    Eine Antragstellung ist frühestens ab 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich.

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach der jeweiligen Gebührenordnung der zuständigen Stelle an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten Sie bei jeder Fahrschule und jeder zuständigen Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 29.07.2014

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Fahrerlaubnis: Ausstellung - ab 17 Jahre, Führerschein mit 17, Begleitetes Fahren ab 17

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English