Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für begleitetes Fahren ab 17 Jahre für die Klasse B

    Fahrerlaubnis: Ausstellung - ab 17 Jahre

    Beschreibung

    Jugendliche dürfen in Deutschland bereits mit 17 Jahren Pkw und Lkw bis 3,5 t sowie Pkw mit Anhänger fahren, wenn sie erfolgreich die Führerscheinprüfung abgelegt haben. Das Fahren ist jedoch bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung einer erwachsenen Person erlaubt – sonst drohen ein Widerruf der Fahrerlaubnis, Bußgeld und eine Verlängerung der Probezeit.

    Hinweise für Osterholz: Begleitetes Fahren mit 17

    Allgemeine Informationen

    Jugendliche dürfen in Deutschland bereits mit 17 Jahren Pkw und Lkw bis 3,5 t sowie Pkw mit Anhänger fahren, wenn sie erfolgreich die Führerscheinprüfung abgelegt haben.

    Ziel des begleiteten Fahrens ist es, jungen Fahranfängern durch einen erfahrenen Begleiter vorausschauendes Fahren zu lehren und so die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

    Über die Fahrerlaubnis wird von der Führerscheinbehörde eine sogenannte Prüfungsbescheinigung ausgestellt, die bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung dient. Diese rosa Prüfbescheinigung ist bei allen Fahrten mitzuführen. In der Bescheinigung sind die zur Begleitung vorgesehenen Personen benannt, man darf also nicht mit beliebig vielen unterschiedlichen Begleitpersonen fahren.



    Allgemeine Informationen

    Jugendliche dürfen in Deutschland bereits mit 17 Jahren Pkw und Lkw bis 3,5 t sowie Pkw mit Anhänger fahren, wenn sie erfolgreich die Führerscheinprüfung abgelegt haben.

    Ziel des begleiteten Fahrens ist es, jungen Fahranfängern durch einen erfahrenen Begleiter vorausschauendes Fahren zu lehren und so die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

    Über die Fahrerlaubnis wird von der Führerscheinbehörde eine sogenannte Prüfungsbescheinigung ausgestellt, die bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung dient. Diese rosa Prüfbescheinigung ist bei allen Fahrten mitzuführen. In der Bescheinigung sind die zur Begleitung vorgesehenen Personen benannt, man darf also nicht mit beliebig vielen unterschiedlichen Begleitpersonen fahren.



    Online-Dienste

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    zuständige Stelle

    Hinweise für Osterholz: Begleitetes Fahren mit 17

    Die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem der Hauptwohnsitz des Antragstellers ist.

    Die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem der Hauptwohnsitz des Antragstellers ist.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Führerscheinstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Osterholzer Straße 23

    27711 Osterholz-Scharmbeck

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Dienstags 8 - 18 Uhr Mittwochs 8 - 12 Uhr Donnerstags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Freitags 8 - 12 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04791 930-2002

    Fax: 04791 930-2098

    E-Mail: fuehrerscheinstelle@landkreis-osterholz.de

    Version

    Technisch erstellt am 19.09.2022 (von: Webservice, Landkreis Osterholz)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Osterholz)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis

    • original Unterschrift auf Behördenvordruck

    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen

    • Erste-Hilfe-Nachweis
    • Nachweis über einen Sehtest (Optiker oder Augenarzt)

    • Antragsformular auf Teilnahme am Begleiteten Fahren mit 17

    • Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten

    Hinweise für Osterholz: Begleitetes Fahren mit 17

    • gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit Meldebescheinigung
    • 1 aktuelles Passfoto (biometrisch)
    • aktueller Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
    • Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe
    • beidseitige Kopien der Personalausweise der Begleitpersonen
    • beidseitige Kopien der Führerscheine der Begleitpersonen

    für die Antragstellung bei einer auswärtigen Fahrschule:

    • Name und Anschrift der Fahrschule
    • Name und Anschrift des zuständigen TÜV's
    • gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit Meldebescheinigung
    • 1 aktuelles Passfoto (biometrisch)
    • aktueller Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
    • Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe
    • beidseitige Kopien der Personalausweise der Begleitpersonen
    • beidseitige Kopien der Führerscheine der Begleitpersonen

    für die Antragstellung bei einer auswärtigen Fahrschule:

    • Name und Anschrift der Fahrschule
    • Name und Anschrift des zuständigen TÜV's

    Formulare

    Hinweise für Osterholz: Begleitetes Fahren mit 17

    Die Antragstellung erfolgt über Ihre Fahrschule. Dort geben Sie alle notwendigen Unterlagen ab und zahlen die Antragsgebühr ein. Eine persönliche Vorsprache zur Antragstellung bei der Fahrerlaubnisbehörde ist nicht erforderlich. 

    Ausnahme: Bei auswärtigen Fahrschulen reichen die Antragsteller die Anträge persönlich ein, wenn diese der Fahrerlaubnisbehörde nicht postalisch von der Fahrschule zugesandt werden. 

    Die Antragstellung ist frühestens 6 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters möglich.

    Die Antragstellung erfolgt über Ihre Fahrschule. Dort geben Sie alle notwendigen Unterlagen ab und zahlen die Antragsgebühr ein. Eine persönliche Vorsprache zur Antragstellung bei der Fahrerlaubnisbehörde ist nicht erforderlich.

    Ausnahme: Bei auswärtigen Fahrschulen reichen die Antragsteller die Anträge persönlich ein, wenn diese der Fahrerlaubnisbehörde nicht postalisch von der Fahrschule zugesandt werden.

    Die Antragstellung ist frühestens 6 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters möglich.

    Voraussetzungen

    für Bewerber:

    • Mindestalter: 17 Jahre
    • Nachweis eines ordentlichen Wohnsitzes im Inland
    • Beherrschung der Grundzüge der Versorgung Unfallverletzter im Straßenverkehr
    • Zustimmung der Erziehungsberechtigten

    für Begleitpersonen:

    • seit 5 Jahren in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis
    • Vollendung des 30. Lebensjahres
    • nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister (FAER)

    Hinweise für Osterholz: Begleitetes Fahren mit 17

    Voraussetzungen an den Fahrschüler:

    • Mindestalter 17 Jahre
    • Zustimmung der Erziehungsberechtigten

    Voraussetzungen an die Begleitpersonen:

    • Mindestalter 30 Jahre
    • mindestens seit 5 Jahren ununterbrochen im Besitz der Klasse B oder Alt-Klasse 3
    • maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg (KBA)

    Voraussetzungen an den Fahrschüler:

    • Mindestalter 17 Jahre
    • Zustimmung der Erziehungsberechtigten

    Voraussetzungen an die Begleitpersonen:

    • Mindestalter 30 Jahre
    • mindestens seit 5 Jahren ununterbrochen im Besitz der Klasse B oder Alt-Klasse 3
    • maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg (KBA)

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Antrag ist durch die Fahrschule oder persönlich von der antragstellenden Person schriftlich zu stellen. Die zuständige Stelle erteilt bei Eignung den Prüfauftrag an die zuständige Technische Prüfstelle.

    Über die Fahrerlaubnis wird von der zuständigen Stelle eine sogenannte Prüfungsbescheinigung ausgestellt, die bis 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung dient. Diese Prüfbescheinigung ist bei allen Fahrten mitzuführen. In der Bescheinigung sind die zur Begleitung vorgesehenen Personen benannt, es darf also nicht mit beliebig vielen unterschiedlichen Begleitpersonen gefahren werden.

    Fristen

    Eine Antragstellung ist frühestens ab 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich.

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach der jeweiligen Gebührenordnung der zuständigen Stelle an.

    Hinweise für Osterholz: Begleitetes Fahren mit 17

    • 52,40 €
    • zzgl. 5,10 € für jede zu überprüfende Begleitperson
    • ggf. zzgl. 28,60 € für die Eintragung einer Schlüsselzahl (z. B. für die B 197)
    • 52,40 €
    • zzgl. 5,10 € für jede zu überprüfende Begleitperson
    • ggf. zzgl. 28,60 € für die Eintragung einer Schlüsselzahl (z. B. für die B 197)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten Sie bei jeder Fahrschule und jeder zuständigen Stelle.

    Hinweise für Osterholz: Begleitetes Fahren mit 17

    Weitere Informationen zum Begleiteten Fahren mit 17 erhalten Sie bei einer Fahrschule in Ihrer Nähe.

    Weitere Informationen zum Begleiteten Fahren mit 17 erhalten Sie bei einer Fahrschule in Ihrer Nähe.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 29.07.2014

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Führerschein mit 17, Begleitetes Fahren ab 17, Fahrerlaubnis: Ausstellung - ab 17 Jahre

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)