Fahrerlaubnis: Ausstellung - ab 17 Jahre
Beschreibung
Jugendliche dürfen in Deutschland bereits mit 17 Jahren Pkw und Lkw bis 3,5 t sowie Pkw mit Anhänger fahren, wenn sie erfolgreich die Führerscheinprüfung abgelegt haben. Das Fahren ist jedoch bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung einer erwachsenen Person erlaubt – sonst drohen ein Widerruf der Fahrerlaubnis, Bußgeld und eine Verlängerung der Probezeit.
Hinweise für Osterholz: Begleitetes Fahren mit 17
Jugendliche dürfen in Deutschland bereits mit 17 Jahren Pkw und Lkw bis 3,5 t sowie Pkw mit Anhänger fahren, wenn sie erfolgreich die Führerscheinprüfung abgelegt haben.
Ziel des begleiteten Fahrens ist es, jungen Fahranfängern durch einen erfahrenen Begleiter vorausschauendes Fahren zu lehren und so die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Über die Fahrerlaubnis wird von der Führerscheinbehörde eine sogenannte Prüfungsbescheinigung ausgestellt, die bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung dient. Diese rosa Prüfbescheinigung ist bei allen Fahrten mitzuführen. In der Bescheinigung sind die zur Begleitung vorgesehenen Personen benannt, man darf also nicht mit beliebig vielen unterschiedlichen Begleitpersonen fahren.
Jugendliche dürfen in Deutschland bereits mit 17 Jahren Pkw und Lkw bis 3,5 t sowie Pkw mit Anhänger fahren, wenn sie erfolgreich die Führerscheinprüfung abgelegt haben.
Ziel des begleiteten Fahrens ist es, jungen Fahranfängern durch einen erfahrenen Begleiter vorausschauendes Fahren zu lehren und so die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Über die Fahrerlaubnis wird von der Führerscheinbehörde eine sogenannte Prüfungsbescheinigung ausgestellt, die bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung dient. Diese rosa Prüfbescheinigung ist bei allen Fahrten mitzuführen. In der Bescheinigung sind die zur Begleitung vorgesehenen Personen benannt, man darf also nicht mit beliebig vielen unterschiedlichen Begleitpersonen fahren.
Online-Dienste
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zuständige Stelle
Hinweise für Osterholz: Begleitetes Fahren mit 17
Die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem der Hauptwohnsitz des Antragstellers ist.
Die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem der Hauptwohnsitz des Antragstellers ist.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Ansprechpartner
Sachgebiet Führerscheinstelle
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Dienstags 8 - 18 Uhr Mittwochs 8 - 12 Uhr Donnerstags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Freitags 8 - 12 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 04791 930-2002
Fax: 04791 930-2098
erforderliche Unterlagen
-
Personalausweis
-
original Unterschrift auf Behördenvordruck
-
aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- Erste-Hilfe-Nachweis
-
Nachweis über einen Sehtest (Optiker oder Augenarzt)
-
Antragsformular auf Teilnahme am Begleiteten Fahren mit 17
-
Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten
Hinweise für Osterholz: Begleitetes Fahren mit 17
- gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit Meldebescheinigung
- 1 aktuelles Passfoto (biometrisch)
- aktueller Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe
- beidseitige Kopien der Personalausweise der Begleitpersonen
- beidseitige Kopien der Führerscheine der Begleitpersonen
für die Antragstellung bei einer auswärtigen Fahrschule:
- Name und Anschrift der Fahrschule
- Name und Anschrift des zuständigen TÜV's
- gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit Meldebescheinigung
- 1 aktuelles Passfoto (biometrisch)
- aktueller Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe
- beidseitige Kopien der Personalausweise der Begleitpersonen
- beidseitige Kopien der Führerscheine der Begleitpersonen
für die Antragstellung bei einer auswärtigen Fahrschule:
- Name und Anschrift der Fahrschule
- Name und Anschrift des zuständigen TÜV's
Formulare
Hinweise für Osterholz: Begleitetes Fahren mit 17
Die Antragstellung erfolgt über Ihre Fahrschule. Dort geben Sie alle notwendigen Unterlagen ab und zahlen die Antragsgebühr ein. Eine persönliche Vorsprache zur Antragstellung bei der Fahrerlaubnisbehörde ist nicht erforderlich.
Ausnahme: Bei auswärtigen Fahrschulen reichen die Antragsteller die Anträge persönlich ein, wenn diese der Fahrerlaubnisbehörde nicht postalisch von der Fahrschule zugesandt werden.
Die Antragstellung ist frühestens 6 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters möglich.
- Antrag auf Führerschein, Fahrerkarte oder FahrerqualifizierungsnachweisAntrag auf Ersterteilung, Erweiterung, Verlängerung, Neuerteilung, Umschreibung der Fahrerlaubnis sowie auf Ausstellung Fahrerkarte und Fahrerqualifizierungsnachweis
- Antrag auf begleitendes Fahren ab 17
- Gesundheitsbogen (freiwillig)
Die Antragstellung erfolgt über Ihre Fahrschule. Dort geben Sie alle notwendigen Unterlagen ab und zahlen die Antragsgebühr ein. Eine persönliche Vorsprache zur Antragstellung bei der Fahrerlaubnisbehörde ist nicht erforderlich.
Ausnahme: Bei auswärtigen Fahrschulen reichen die Antragsteller die Anträge persönlich ein, wenn diese der Fahrerlaubnisbehörde nicht postalisch von der Fahrschule zugesandt werden.
Die Antragstellung ist frühestens 6 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters möglich.
- Gesundheitsbogen (freiwillig)
- Antrag auf begleitendes Fahren ab 17
- Antrag auf Führerschein, Fahrerkarte oder FahrerqualifizierungsnachweisAntrag auf Ersterteilung, Erweiterung, Verlängerung, Neuerteilung, Umschreibung der Fahrerlaubnis sowie auf Ausstellung Fahrerkarte und Fahrerqualifizierungsnachweis
Voraussetzungen
für Bewerber:
- Mindestalter: 17 Jahre
- Nachweis eines ordentlichen Wohnsitzes im Inland
- Beherrschung der Grundzüge der Versorgung Unfallverletzter im Straßenverkehr
- Zustimmung der Erziehungsberechtigten
für Begleitpersonen:
- seit 5 Jahren in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis
- Vollendung des 30. Lebensjahres
- nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister (FAER)
Hinweise für Osterholz: Begleitetes Fahren mit 17
Voraussetzungen an den Fahrschüler:
- Mindestalter 17 Jahre
- Zustimmung der Erziehungsberechtigten
Voraussetzungen an die Begleitpersonen:
- Mindestalter 30 Jahre
- mindestens seit 5 Jahren ununterbrochen im Besitz der Klasse B oder Alt-Klasse 3
- maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg (KBA)
Voraussetzungen an den Fahrschüler:
- Mindestalter 17 Jahre
- Zustimmung der Erziehungsberechtigten
Voraussetzungen an die Begleitpersonen:
- Mindestalter 30 Jahre
- mindestens seit 5 Jahren ununterbrochen im Besitz der Klasse B oder Alt-Klasse 3
- maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg (KBA)
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Antrag ist durch die Fahrschule oder persönlich von der antragstellenden Person schriftlich zu stellen. Die zuständige Stelle erteilt bei Eignung den Prüfauftrag an die zuständige Technische Prüfstelle.
Über die Fahrerlaubnis wird von der zuständigen Stelle eine sogenannte Prüfungsbescheinigung ausgestellt, die bis 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung dient. Diese Prüfbescheinigung ist bei allen Fahrten mitzuführen. In der Bescheinigung sind die zur Begleitung vorgesehenen Personen benannt, es darf also nicht mit beliebig vielen unterschiedlichen Begleitpersonen gefahren werden.
Fristen
Eine Antragstellung ist frühestens ab 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich.
Kosten
Es fallen Gebühren nach der jeweiligen Gebührenordnung der zuständigen Stelle an.
Hinweise für Osterholz: Begleitetes Fahren mit 17
- 52,40 €
- zzgl. 5,10 € für jede zu überprüfende Begleitperson
- ggf. zzgl. 28,60 € für die Eintragung einer Schlüsselzahl (z. B. für die B 197)
- 52,40 €
- zzgl. 5,10 € für jede zu überprüfende Begleitperson
- ggf. zzgl. 28,60 € für die Eintragung einer Schlüsselzahl (z. B. für die B 197)
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie bei jeder Fahrschule und jeder zuständigen Stelle.
Hinweise für Osterholz: Begleitetes Fahren mit 17
Weitere Informationen zum Begleiteten Fahren mit 17 erhalten Sie bei einer Fahrschule in Ihrer Nähe.
Weitere Informationen zum Begleiteten Fahren mit 17 erhalten Sie bei einer Fahrschule in Ihrer Nähe.
Weitere Informationen
Hinweise für Osterholz: Begleitetes Fahren mit 17
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 29.07.2014
Stichwörter
Führerschein mit 17, Begleitetes Fahren ab 17, Fahrerlaubnis: Ausstellung - ab 17 Jahre