Fahrerlaubnis: Ausstellung - ab 17 Jahre
Beschreibung
Jugendliche dürfen in Deutschland bereits mit 17 Jahren Pkw und Lkw bis 3,5 t sowie Pkw mit Anhänger fahren, wenn sie erfolgreich die Führerscheinprüfung abgelegt haben. Das Fahren ist jedoch bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung einer erwachsenen Person erlaubt – sonst drohen ein Widerruf der Fahrerlaubnis, Bußgeld und eine Verlängerung der Probezeit.
Hinweise für Harburg: Führerschein mit 17 (Begleitetes Fahren)
Das "Begleitete Fahren ab 17 Jahre" soll der extrem hohen Anzahl an tödlichen Unfällen und Unfällen mit Schwerverletzten gegensteuern. Im ersten Jahr dürfen die Fahranfänger nur in Begleitung am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, um so mehr Fahrpraxis zu erwerben und von den Erfahrungen des Begleiters zu profitieren. In der Fahrausbildung werden lediglich 500 bis 1.000 km zurückgelegt. In der Begleitphase wird der Fahranfänger mit den unterschiedlichsten Gefahrensituationen in der Praxis konfrontiert und lernt, diese zu bewältigen.
Vor dem Erwerb des `Führerscheins` mit 17 Jahren steht die normale professionelle Ausbildung durch den Fahrlehrer nach der gesetzlichen Fahrschülerausbildungsordnung mit der theoretischen und praktischen Prüfung. Die von den Erziehungsberechtigten – in der Regel die Eltern – bestimmten Begleiter sind daher keine Fahrlehrer und auch nicht Führer des Kraftfahrzeugs, sondern sie sollen die eigenen Erfahrungen weitergeben, Reaktionsmöglichkeiten auf unterschiedliche Situationen veranschaulichen und die eigene Fahrpraxis als Hilfestellung für den jungen Fahrer erklären. Genau hier setzt die 90-minütige freiwillige Vorbereitungsveranstaltung an, um die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen darzustellen, damit sich beide Teilnehmer mit der auf sie zukommenden Rolle auseinandersetzen und diese lernen zu verstehen und um beide zu motivieren, Übungsmöglichkeiten zu suchen, zu nutzen und anschließend zu analysieren. Daher sollten zukünftige Fahranfänger mit ihren von den Eltern benannten Begleitern gemeinsam an der Sitzung teilnehmen, wobei eine Teilnahme nicht bindend vorgeschrieben ist.
Die frühestens mit 17 Jahren erworbene Fahrerlaubnis gilt nur für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Die Fahrerlaubnis wird durch die Aushändigung einer Prüfungsbescheinigung erteilt. Diese Bescheinigung ist mit Auflagen versehen und ist noch drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres gültig . Nach dem 18. Geburtstag hat sich der Fahranfänger seinen EU-Kartenführerschein in der Führerscheinstelle in Winsen (Luhe) abzuholen oder kann darum bitten den Führerschein zuschicken zu lassen. Bereits ab Vollendung des 18. Lebensjahres darf der Fahranfänger ohne Begleiter ein Kraftfahrzeug mit der Prüfungsbescheinigung im öffentlichen Straßenverkehr führen.
Um eine Fahrerlaubnis mit 17 zu erwerben, sind folgende Voraussetzungen zu beachten.
Fahrer
Begleitperson
- Ausbildung und Prüfung wie bisher
- Vollendung des 30. Lebensjahres
- Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse B/BE kann ab 16 ½ Jahren gestellt werden
- seit mindestens 5 Jahren durchgehend im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B bzw. der (alten) Klasse 3, wobei Fahrverbote den Besitz der Fahrerlaubnis nicht unterbrechen
- Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse B/BE ab 17 Jahren - Fahren bis 18 Jahren nur in Begleitung eines von den Erziehungsberechtigten (Eltern) benannten Begleitperson
- nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung
- nur gültig im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland
- dem Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse B/BE ab 17 Jahre ist eine Fotokopie des Führerscheins (Vorder- und Rückseite) beizufügen
- freiwillige fahrpädagogische Betreuung
- Einverständnis zur Übermittlung der personenbezogenen Daten, um eine wissenschaftliche Auswertung (Evaluation) zu ermöglichen
- empfohlene Teilnahme an einer 90-minütigen Einweisung - hier werden Hintergründe und Rollenverteilung detailliert besprochen
- empfohlene Teilnahme an einer 90-minütigen Einweisung - hier werden Hintergründe und Rollenverteilung detailliert besprochen
Die zweijährige Probezeit beginnt bereits mit der Erteilung der Fahrerlaubnis durch Aushändigung der Prüfungsbescheinigung. Sollte vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Fahrzeug der Klasse B ohne Begleiter oder mit einem nicht eingetragenen Begleiter geführt werden, wird die Fahrerlaubnis mit sofortiger Wirkung widerrufen und erst nach Teilnahme an einem Aufbauseminar wiedererteilt.
Durch den Widerruf verlängert sich die Probezeit um weitere zwei Jahre. Bei jedem weiteren Verstoß in der Restprobezeit ist dann eine medizinisch-psychologische Begutachtung zur Überprüfung und Feststellung der Kraftfahreignung nötig.
Für weitere Fragen wenden Sie sich an den BürgerService / Führerscheinstelle (04171 693-855) oder an eine Fahrschule.
Den Antrag für die Teilnahme am Modell "Begleitetes Fahren ab 17 Jahre" in Niedersachsen mit der Zustimmung der Erziehungsberechtigten sowie die Einverständniserklärung der benannten Begleiter, u.a. für die Übermittlung der personenbezogenen Daten zum Zwecke der Evaluation, finden Sie in der unteren Übersicht. Das Antragsformular ist einmal auszufüllen und die Anlage (Einverständniserklärung der Begleiter) ist von jedem Begleiter einmal auszufüllen und dem Antrag beizulegen.
Auf der offiziellen Homepage des Ministeriums können Sie die stets aktuellen Informationen zum Modell "Begleitetes Fahren ab 17 Jahre" in Niedersachsen bekommen: Begleitetes Fahren ab 17
Wann bekommt man den EU-Kartenführerschein?
Nach dem 18. Geburtstag kann die Prüfbescheinigung für das Begleitete Fahren mit 17 Jahren gegen den EU-Kartenführerschein ausgetauscht werden. Hierfür nehmen Sie bitte nach Erreichen Ihres 18. Lebensjahres telefonisch oder per Email Kontakt mit der Führerscheinstelle auf. In der Regel kann der Führerschein zugeschickt werden und Sie müssen nicht persönlich zur Abholung vorstellig werden. Eine Aushändigung vor dem 18. Lebensjahr ist leider nicht möglich.
Das "Begleitete Fahren ab 17 Jahre" soll der extrem hohen Anzahl an tödlichen Unfällen und Unfällen mit Schwerverletzten gegensteuern. Im ersten Jahr dürfen die Fahranfänger nur in Begleitung am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, um so mehr Fahrpraxis zu erwerben und von den Erfahrungen des Begleiters zu profitieren. In der Fahrausbildung werden lediglich 500 bis 1.000 km zurückgelegt. In der Begleitphase wird der Fahranfänger mit den unterschiedlichsten Gefahrensituationen in der Praxis konfrontiert und lernt, diese zu bewältigen.
Vor dem Erwerb des `Führerscheins` mit 17 Jahren steht die normale professionelle Ausbildung durch den Fahrlehrer nach der gesetzlichen Fahrschülerausbildungsordnung mit der theoretischen und praktischen Prüfung. Die von den Erziehungsberechtigten - in der Regel die Eltern - bestimmten Begleiter sind daher keine Fahrlehrer und auch nicht Führer des Kraftfahrzeugs, sondern sie sollen die eigenen Erfahrungen weitergeben, Reaktionsmöglichkeiten auf unterschiedliche Situationen veranschaulichen und die eigene Fahrpraxis als Hilfestellung für den jungen Fahrer erklären. Genau hier setzt die 90-minütige freiwillige Vorbereitungsveranstaltung an, um die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen darzustellen, damit sich beide Teilnehmer mit der auf sie zukommenden Rolle auseinandersetzen und diese lernen zu verstehen und um beide zu motivieren, Übungsmöglichkeiten zu suchen, zu nutzen und anschließend zu analysieren. Daher sollten zukünftige Fahranfänger mit ihren von den Eltern benannten Begleitern gemeinsam an der Sitzung teilnehmen, wobei eine Teilnahme nicht bindend vorgeschrieben ist.
Die frühestens mit 17 Jahren erworbene Fahrerlaubnis gilt nur für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Die Fahrerlaubnis wird durch die Aushändigung einer Prüfungsbescheinigung erteilt. Diese Bescheinigung ist mit Auflagen versehen und ist noch drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres gültig . Nach dem 18. Geburtstag hat sich der Fahranfänger seinen EU-Kartenführerschein in der Führerscheinstelle in Winsen (Luhe) abzuholen oder kann darum bitten den Führerschein zuschicken zu lassen. Bereits ab Vollendung des 18. Lebensjahres darf der Fahranfänger ohne Begleiter ein Kraftfahrzeug mit der Prüfungsbescheinigung im öffentlichen Straßenverkehr führen.
Um eine Fahrerlaubnis mit 17 zu erwerben, sind folgende Voraussetzungen zu beachten.
Fahrer
Begleitperson
- Ausbildung und Prüfung wie bisher
- Vollendung des 30. Lebensjahres
- Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse B/BE kann ab 16 ½ Jahren gestellt werden
- seit mindestens 5 Jahren durchgehend im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B bzw. der (alten) Klasse 3, wobei Fahrverbote den Besitz der Fahrerlaubnis nicht unterbrechen
- Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse B/BE ab 17 Jahren - Fahren bis 18 Jahren nur in Begleitung eines von den Erziehungsberechtigten (Eltern) benannten Begleitperson
- nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung
- nur gültig im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland
- dem Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse B/BE ab 17 Jahre ist eine Fotokopie des Führerscheins (Vorder- und Rückseite) beizufügen
- freiwillige fahrpädagogische Betreuung
- Einverständnis zur Übermittlung der personenbezogenen Daten, um eine wissenschaftliche Auswertung (Evaluation) zu ermöglichen
- empfohlene Teilnahme an einer 90-minütigen Einweisung - hier werden Hintergründe und Rollenverteilung detailliert besprochen
- empfohlene Teilnahme an einer 90-minütigen Einweisung - hier werden Hintergründe und Rollenverteilung detailliert besprochen
Die zweijährige Probezeit beginnt bereits mit der Erteilung der Fahrerlaubnis durch Aushändigung der Prüfungsbescheinigung. Sollte vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Fahrzeug der Klasse B ohne Begleiter oder mit einem nicht eingetragenen Begleiter geführt werden, wird die Fahrerlaubnis mit sofortiger Wirkung widerrufen und erst nach Teilnahme an einem Aufbauseminar wiedererteilt.
Durch den Widerruf verlängert sich die Probezeit um weitere zwei Jahre. Bei jedem weiteren Verstoß in der Restprobezeit ist dann eine medizinisch-psychologische Begutachtung zur Überprüfung und Feststellung der Kraftfahreignung nötig.
Für weitere Fragen wenden Sie sich an den BürgerService / Führerscheinstelle (04171 693-855) oder an eine Fahrschule.
Den Antrag für die Teilnahme am Modell "Begleitetes Fahren ab 17 Jahre" in Niedersachsen mit der Zustimmung der Erziehungsberechtigten sowie die Einverständniserklärung der benannten Begleiter, u.a. für die Übermittlung der personenbezogenen Daten zum Zwecke der Evaluation, finden Sie in der unteren Übersicht. Das Antragsformular ist einmal auszufüllen und die Anlage (Einverständniserklärung der Begleiter) ist von jedem Begleiter einmal auszufüllen und dem Antrag beizulegen.
Auf der offiziellen Homepage des Ministeriums können Sie die stets aktuellen Informationen zum Modell "Begleitetes Fahren ab 17 Jahre" in Niedersachsen bekommen: Begleitetes Fahren ab 17
Wann bekommt man den EU-Kartenführerschein?
Nach dem 18. Geburtstag kann die Prüfbescheinigung für das Begleitete Fahren mit 17 Jahren gegen den EU-Kartenführerschein ausgetauscht werden. Hierfür nehmen Sie bitte nach Erreichen Ihres 18. Lebensjahres telefonisch oder per Email Kontakt mit der Führerscheinstelle auf. In der Regel kann der Führerschein zugeschickt werden und Sie müssen nicht persönlich zur Abholung vorstellig werden. Eine Aushändigung vor dem 18. Lebensjahr ist leider nicht möglich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Ansprechpartner
Führerscheinstelle
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Besuch nur nach Terminvereinbarung: Online-Termin-Tool: https://termin.landkreis-harburg.de Montag und Dienstag 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr Mittwoch und Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
-
Personalausweis
-
original Unterschrift auf Behördenvordruck
-
aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- Erste-Hilfe-Nachweis
-
Nachweis über einen Sehtest (Optiker oder Augenarzt)
-
Antragsformular auf Teilnahme am Begleiteten Fahren mit 17
-
Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten
Formulare
Hinweise für Harburg: Führerschein mit 17 (Begleitetes Fahren)
- Antrag auf Erteilung /Erweiterung einer Fahrerlaubnis
- Begleiterformular für das Begeleitete Fahren mit 17 JahrenBegleiterformular für das Begleitete Fahren mit 17 Jahren
- Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten zum Begleiteten Fahren ab 17 Jahren
- Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten zum Begleiteten Fahren ab 17 Jahren
- Begleiterformular für das Begeleitete Fahren mit 17 JahrenBegleiterformular für das Begleitete Fahren mit 17 Jahren
- Antrag auf Erteilung /Erweiterung einer Fahrerlaubnis
Voraussetzungen
für Bewerber:
- Mindestalter: 17 Jahre
- Nachweis eines ordentlichen Wohnsitzes im Inland
- Beherrschung der Grundzüge der Versorgung Unfallverletzter im Straßenverkehr
- Zustimmung der Erziehungsberechtigten
für Begleitpersonen:
- seit 5 Jahren in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis
- Vollendung des 30. Lebensjahres
- nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister (FAER)
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Antrag ist durch die Fahrschule oder persönlich von der antragstellenden Person schriftlich zu stellen. Die zuständige Stelle erteilt bei Eignung den Prüfauftrag an die zuständige Technische Prüfstelle.
Über die Fahrerlaubnis wird von der zuständigen Stelle eine sogenannte Prüfungsbescheinigung ausgestellt, die bis 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung dient. Diese Prüfbescheinigung ist bei allen Fahrten mitzuführen. In der Bescheinigung sind die zur Begleitung vorgesehenen Personen benannt, es darf also nicht mit beliebig vielen unterschiedlichen Begleitpersonen gefahren werden.
Fristen
Eine Antragstellung ist frühestens ab 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich.
Kosten
Es fallen Gebühren nach der jeweiligen Gebührenordnung der zuständigen Stelle an.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie bei jeder Fahrschule und jeder zuständigen Stelle.
Weitere Informationen
Hinweise für Harburg: Führerschein mit 17 (Begleitetes Fahren)
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 29.07.2014
Stichwörter
Führerschein mit 17, Begleitetes Fahren ab 17, Fahrerlaubnis: Ausstellung - ab 17 Jahre