Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für begleitetes Fahren ab 17 Jahre für die Klasse B

    Fahrerlaubnis: Ausstellung - ab 17 Jahre

    Beschreibung

    Jugendliche dürfen in Deutschland bereits mit 17 Jahren Pkw und Lkw bis 3,5 t sowie Pkw mit Anhänger fahren, wenn sie erfolgreich die Führerscheinprüfung abgelegt haben. Das Fahren ist jedoch bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung einer erwachsenen Person erlaubt - sonst drohen ein Widerruf der Fahrerlaubnis, Bußgeld und eine Verlängerung der Probezeit.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Landkreis Cuxhaven - Ordnung & Straßenverkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Vincent-Lübeck-Straße 2

    27474 Cuxhaven

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04721 66-1953

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 26.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis

    • original Unterschrift auf Behördenvordruck

    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen

    • Erste-Hilfe-Nachweis
    • Nachweis über einen Sehtest (Optiker oder Augenarzt)

    • Antragsformular auf Teilnahme am Begleiteten Fahren mit 17

    • Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten

    Voraussetzungen

    für Bewerber:

    • Mindestalter: 17 Jahre
    • Nachweis eines ordentlichen Wohnsitzes im Inland
    • Beherrschung der Grundzüge der Versorgung Unfallverletzter im Straßenverkehr
    • Zustimmung der Erziehungsberechtigten

    für Begleitpersonen:

    • seit 5 Jahren in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis
    • Vollendung des 30. Lebensjahres
    • nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister (FAER)

    Verfahrensablauf

    Der Antrag ist durch die Fahrschule oder persönlich von der antragstellenden Person schriftlich zu stellen. Die zuständige Stelle erteilt bei Eignung den Prüfauftrag an die zuständige Technische Prüfstelle.

    Über die Fahrerlaubnis wird von der zuständigen Stelle eine sogenannte Prüfungsbescheinigung ausgestellt, die bis 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung dient. Diese Prüfbescheinigung ist bei allen Fahrten mitzuführen. In der Bescheinigung sind die zur Begleitung vorgesehenen Personen benannt, es darf also nicht mit beliebig vielen unterschiedlichen Begleitpersonen gefahren werden.

    Fristen

    Eine Antragstellung ist frühestens ab 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich.

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach der jeweiligen Gebührenordnung der zuständigen Stelle an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten Sie bei jeder Fahrschule und jeder zuständigen Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 29.07.2014

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Fahrerlaubnis: Ausstellung - ab 17 Jahre, Führerschein mit 17, Begleitetes Fahren ab 17

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English