Freiwilliges soziales Jahr Förderung

    Freiwilliges Soziales Jahr

    Beschreibung

    Das FSJ versteht sich als Bildungs- und Orientierungsjahr für junge Menschen, die die Schulpflicht erfüllt haben, aber nicht älter als 27 Jahre sind.

    Das FSJ als besondere Form des bürgerschaftlichen Engagements für die Gesellschaft bietet neben den klassischen Einsatzfeldern in vielen sozialen Bereichen auch Einsatzmöglichkeiten im Sport, in der Kultur, der Denkmalpflege und seit 2009 auch im Bereich Politik. Drei Träger in Niedersachsen bieten außerdem ein FSJ im Ausland an.

    Das FSJ wird in Seminaren und auch in den Einsatzstellen vor Ort pädagogisch begleitet. Freiwillige haben ferner Anspruch auf ein angemessenes Taschengeld sowie auf Verpflegung und Unterkunft - wo dieses möglich ist - oder auf entsprechende Geldersatzleistungen.

    In der Regel wird das FSJ für eine Dauer von zwölf zusammenhängenden Monaten geleistet. Eine Verlängerung um weitere sechs Monate ist möglich. Im Rahmen besonderer pädagogischer Konzepte können sich Freiwillige auch bis zu 24 Monaten verpflichten. Die Mindestdauer eines FSJ beträgt sechs Monate.

    Hinweise für Osterholz: Freiwilliges Soziales Jahr

    Allgemeine Informationen

    Das FSJ versteht sich als Bildungs- und Orientierungsjahr für junge Menschen, die die Schulpflicht erfüllt haben, aber nicht älter als 27 Jahre sind.

    Das FSJ als besondere Form des bürgerschaftlichen Engagements für die Gesellschaft bietet neben den klassischen Einsatzfeldern in vielen sozialen Bereichen auch Einsatzmöglichkeiten im Sport, in der Kultur, der Denkmalpflege und seit 2009 auch im Bereich Politik. Drei Träger in Niedersachsen bieten außerdem ein FSJ im Ausland an.

    Das FSJ wird in Seminaren und auch in den Einsatzstellen vor Ort pädagogisch begleitet. Freiwillige haben ferner Anspruch auf ein angemessenes Taschengeld sowie auf Verpflegung und Unterkunft - wo dieses möglich ist - oder auf entsprechende Geldersatzleistungen.

    In der Regel wird das FSJ für eine Dauer von zwölf zusammenhängenden Monaten geleistet. Eine Verlängerung um weitere sechs Monate ist möglich. Im Rahmen besonderer pädagogischer Konzepte können sich Freiwillige auch bis zu 24 Monaten verpflichten. Die Mindestdauer eines FSJ beträgt sechs Monate.

    Hinweise:

    • Der Landkreis Osterholz selbst bietet aktuell leider kein FSJ in der Kreisverwaltung an.
    • Freie FSJ-Stellen müssen dem Landkreis Osterholz auch nicht gemeldet werden, so dass keine Übersicht über offene Stellen vorliegt. Bitte wenden Sie sich direkt an die Träger (siehe auch "An wen muss ich mich wenden?").


    Allgemeine Informationen

    Das FSJ versteht sich als Bildungs- und Orientierungsjahr für junge Menschen, die die Schulpflicht erfüllt haben, aber nicht älter als 27 Jahre sind.

    Das FSJ als besondere Form des bürgerschaftlichen Engagements für die Gesellschaft bietet neben den klassischen Einsatzfeldern in vielen sozialen Bereichen auch Einsatzmöglichkeiten im Sport, in der Kultur, der Denkmalpflege und seit 2009 auch im Bereich Politik. Drei Träger in Niedersachsen bieten außerdem ein FSJ im Ausland an.

    Das FSJ wird in Seminaren und auch in den Einsatzstellen vor Ort pädagogisch begleitet. Freiwillige haben ferner Anspruch auf ein angemessenes Taschengeld sowie auf Verpflegung und Unterkunft - wo dieses möglich ist - oder auf entsprechende Geldersatzleistungen.

    In der Regel wird das FSJ für eine Dauer von zwölf zusammenhängenden Monaten geleistet. Eine Verlängerung um weitere sechs Monate ist möglich. Im Rahmen besonderer pädagogischer Konzepte können sich Freiwillige auch bis zu 24 Monaten verpflichten. Die Mindestdauer eines FSJ beträgt sechs Monate.

    Hinweise:

    • Der Landkreis Osterholz selbst bietet aktuell leider kein FSJ in der Kreisverwaltung an.
    • Freie FSJ-Stellen müssen dem Landkreis Osterholz auch nicht gemeldet werden, so dass keine Übersicht über offene Stellen vorliegt. Bitte wenden Sie sich direkt an die Träger (siehe auch "An wen muss ich mich wenden?").


    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim jeweiligen Träger. Träger des FSJ sind die Wohlfahrtsverbände, die Religionsgemeinschaften und die Kirchen. Neben diesen gesetzlich anerkannten Träger sind auch landesseitig anerkannte Träger tätig. Diese Träger finden Sie auf der folgenden Internetseite.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Organisationsentwicklung

    Adresse

    Hausanschrift

    Osterholzer Straße 23

    27711 Osterholz-Scharmbeck

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Dienstags 8 - 18 Uhr Mittwochs 8 - 12 Uhr Donnerstags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Freitags 8 - 12 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04791 930-1230

    Fax: 04791 930-1299

    E-Mail: hauptamt@landkreis-osterholz.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 19.09.2022 (von: Webservice, Landkreis Osterholz)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Osterholz)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Hauptabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Klosterstraße 16

    28865 Lilienthal

    Aufzug vorhanden

    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 30.01.2009 (von: Susanne Strathmann)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Gemeinde Lilienthal)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen für eine Bewerbung benötigt werden, sollte rechtzeitig bei den Trägern oder Einsatzstellen erfragt werden.

    Formulare

    Anträge sind formlos direkt an den Träger zu stellen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Bewerbungsfristen sind nicht bei allen Trägern und / oder in allen Bundesländern einheitlich. Es wird deshalb empfohlen, sich so früh wie möglich direkt an die Träger zu wenden. Meist beginnt das FSJ in den Monaten August / September.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weiter Informationen zum Freiwilligen Sozialen Jahr finden Sie auf den folgenden Internetseiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie am 25.01.2013

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)