Erstaufnahmeeinrichtungen und Notunterkünfte Unterbringung

    Frauenhäuser

    Beschreibung

    Frauenhäuser gewähren jeder von psychischer, physischer und/oder von sexueller und häuslicher Gewalt bedrohten oder betroffenen Frauen und ihren Kindern sowie von Stalking (Verfolgung, Belästigung durch Verehrer) betroffenen Frauen Schutz, Beratung, Begleitung und Unterstützung. Sie informieren über das Hilfeangebot und zeigen Wege zur Beendigung der Gewaltprozesse auf und leisten zu jeder Zeit akute Krisenintervention. Dieses Angebot richtet sich auch an Angehörige, Bezugspersonen und professionelle Helfer/innen der Betroffenen.

    In der Regel werden Frauenhäuser von Vereinen geführt. Sie werden durch öffentliche Zuwendungen finanziell unterstützt.

    Aus Sicherheitsgründen werden die Adressen der Frauenhäuser nicht in öffentlichen Verzeichnissen publiziert. Männern ist der Zutritt grundsätzlich nicht gestattet.
    Die Mitarbeiterinnen unterliegen der Schweigepflicht.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Erreichbarkeit von Frauenhäusern können Sie auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung ermitteln.

    Ansprechpartner

    Landkreis Cloppenburg - Gleichstellungsbeauftragte

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 1480

    49644 Cloppenburg

    Hausanschrift

    Eschstraße 29

    49661 Cloppenburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten:  Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr  und nach Vereinbarung KFZ-Zulassung Cloppenburg  Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr  Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr KFZ-Zulassung Friesoythe  Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr  Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr KFZ-Zulassung Löningen  Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr  Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr  

    Stichwörter

    Frauenbeauftragte, Gleichstellung Integration Demografie, Gleichstellungsbeauftragte

    Version

    Technisch erstellt am 18.01.2018

    Technisch geändert am 07.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Wichtige Dinge, die bei einer Flucht in ein Frauenhaus hilfreich sind: 

    • Ausweise, Pässe, Krankenversicherungskarten von sich selbst und den Kindern,
    • Geburts- und Heiratsurkunde,
    • Kontounterlagen, Scheckkarten, Geld,
    • Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Bescheide von Arbeits- oder Sozialamt, Rentenversicherung,
    • Sorgerechtsentscheide,
    • erforderliche Medikamente, ärztliche Atteste,
    • Kleidung, Hygieneartikel, Schulsachen und Spielzeug der Kinder, persönliche Briefe oder Aufzeichnungen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt auch die Möglichkeit, sich außerhalb der Frauenhäuser beraten zu lassen. Die Erreichbarkeit der Beratungsstellen und Notrufe finden Sie auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.

    Weitere Informationen können Sie auch auf den Internetseiten des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie erhalten.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie am 27.11.2012

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024