Erstaufnahmeeinrichtungen und Notunterkünfte Unterbringung

    Frauenhäuser

    Beschreibung

    Frauenhäuser gewähren jeder von psychischer, physischer und/oder von sexueller und häuslicher Gewalt bedrohten oder betroffenen Frauen und ihren Kindern sowie von Stalking (Verfolgung, Belästigung durch Verehrer) betroffenen Frauen Schutz, Beratung, Begleitung und Unterstützung. Sie informieren über das Hilfeangebot und zeigen Wege zur Beendigung der Gewaltprozesse auf und leisten zu jeder Zeit akute Krisenintervention. Dieses Angebot richtet sich auch an Angehörige, Bezugspersonen und professionelle Helfer/innen der Betroffenen.

    In der Regel werden Frauenhäuser von Vereinen geführt. Sie werden durch öffentliche Zuwendungen finanziell unterstützt.

    Aus Sicherheitsgründen werden die Adressen der Frauenhäuser nicht in öffentlichen Verzeichnissen publiziert. Männern ist der Zutritt grundsätzlich nicht gestattet.
    Die Mitarbeiterinnen unterliegen der Schweigepflicht.

    Hinweise für Stade: Frauenhaus

    Allgemeine Informationen

    Frauenhaus in der Trägerschaft des Landkreises Stade


    © Landkreis Stade zur Homepage

    Telefon-Sprechstunden:
    Mo. - Do.: 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Freitag: 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr

    Telefon: 04141 44123

    (24 Stunden Rufbereitschaft)

    E-Mail: frauenhaus@landkreis-stade.de

    Die Adresse des Frauenhauses ist zum Schutz der Frauen nicht öffentlich.
    Die Mitarbeiterinnen sind montags bis donnerstags zwischen 9:00 Uhr und 16:00 Uhr und freitags von 9:00 Ohr bis 14:00 Uhr telefonisch zu erreichen. Außerhalb der Dienstzeit und nachts können Notaufnahmen durchgeführt werden. Die erforderlichen Informationen werden über einen Anrufbeantworter gegeben.


    ZIELGRUPPE:

    Das Frauenhaus ist eine Zufluchtsstätte für Frauen über achtzehn Jahre und ihre Kinder, die von seelischer oder körperlicher Gewalt betroffen oder bedroht sind und fliehen müssen.

    Die Hilfesuchenden finden Schutz vor Gewalt und Bedrohung und können den weiteren Lebensweg planen. Die Mitarbeiterinnen geben den Frauen auf Wunsch und bei Bedarf unterstützende Hilfe, Beratung und Betreuung. Im Bedarfsfall erhalten die Frauen Hilfe zum Lebensunterhalt.

    Die Frauen versorgen und verpflegen sich und ihre Kinder selbst.


    VORBEREITUNG:

    Eine (heimliche) geplante Trennung ist immer besser als ein spontanes Flüchten. Lassen Sie sich vorher von einer Mitarbeiterin des Frauenhauses telefonisch beraten. Bringen Sie, wenn möglich, wichtige Dokumente und persönliche Dinge - auch für Ihre Kinder - mit. Diskretion wird in jedem Fall gewahrt.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Erreichbarkeit von Frauenhäusern können Sie auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung ermitteln.

    Hinweise für Stade: Frauenhaus

    Für eine Beratung können Sie das Frauenhaus während der telefonischen Sprechzeiten anrufen.

    Wenn Sie eine Aufnahme wünschen, ist eine Mitarbeiterin des Frauenhauses jederzeit erreichbar. Die Notfallnummer wird außerhalb der telefonischen Sprechzeiten auf dem Anrufbeantworter genannt

    In dringenden Notfällen wenden Sie sich direkt an die Polizei unter der 110. Die Polizei stellt dann einen Kontakt zum Frauenhaus her.

    Ansprechpartner

    Für Kreis Stade (Niedersachsen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Wichtige Dinge, die bei einer Flucht in ein Frauenhaus hilfreich sind: 

    • Ausweise, Pässe, Krankenversicherungskarten von sich selbst und den Kindern,
    • Geburts- und Heiratsurkunde,
    • Kontounterlagen, Scheckkarten, Geld,
    • Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Bescheide von Arbeits- oder Sozialamt, Rentenversicherung,
    • Sorgerechtsentscheide,
    • erforderliche Medikamente, ärztliche Atteste,
    • Kleidung, Hygieneartikel, Schulsachen und Spielzeug der Kinder, persönliche Briefe oder Aufzeichnungen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt auch die Möglichkeit, sich außerhalb der Frauenhäuser beraten zu lassen. Die Erreichbarkeit der Beratungsstellen und Notrufe finden Sie auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.

    Weitere Informationen können Sie auch auf den Internetseiten des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie erhalten.

    Hinweise für Stade: Frauenhaus

    Es gibt auch die Möglichkeit, sich außerhalb des Frauenhauses beraten zu lassen.

    Im Landkreis Stade wenden Sie sich dafür an die:

    Frauenberatung
    Telefon: 01590 4141848
    frauenberatung@landkreis-stade.de

    BISS
    Beratungs- und Interventionsstelle bei häuslicher Gewalt
    Telefon: 04141 534415

    Hilfetelefon gegen Gewalt an Frauen (kostenlos)
    Telefon: 116 016


    Weitere interessante Informationen zum Thema "Häusliche Gewalt" können über die Internetseite AVA "Häusliche Gewalt - Infos für Betroffene -" bezogen werden. Die Informationen stehen dort auch in verschiedenen Sprachen und barrierearm zur Verfügung.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie am 27.11.2012

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de