Frauenhäuser
Beschreibung
Frauenhäuser gewähren jeder von psychischer, physischer und/oder von sexueller und häuslicher Gewalt bedrohten oder betroffenen Frauen und ihren Kindern sowie von Stalking (Verfolgung, Belästigung durch Verehrer) betroffenen Frauen Schutz, Beratung, Begleitung und Unterstützung. Sie informieren über das Hilfeangebot und zeigen Wege zur Beendigung der Gewaltprozesse auf und leisten zu jeder Zeit akute Krisenintervention. Dieses Angebot richtet sich auch an Angehörige, Bezugspersonen und professionelle Helfer/innen der Betroffenen.
In der Regel werden Frauenhäuser von Vereinen geführt. Sie werden durch öffentliche Zuwendungen finanziell unterstützt.
Aus Sicherheitsgründen werden die Adressen der Frauenhäuser nicht in öffentlichen Verzeichnissen publiziert. Männern ist der Zutritt grundsätzlich nicht gestattet.
Die Mitarbeiterinnen unterliegen der Schweigepflicht.
Hinweise für Harburg: Frauenhaus
Die Zufluchtstätte soll Unterbringungsmöglichkeiten zum Schutz misshandelter Frauen und deren Kinder im Landkreis Harburg bieten.
Die Dienste werden gewährt ohne Unterschied nach Staatsangehörigkeit, Rasse, Religion und sozialer Stellung sowie politischer Zugehörigkeit.
Das Haus ist für alle bedrohten und misshandelten Frauen mit und ohne Kinder zu jeder Tages- und Nachtzeit offen. Es wird grundsätzlich jede Frau aufgenommen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Erreichbarkeit von Frauenhäusern können Sie auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung ermitteln.
Hinweise für Harburg: Frauenhaus
Aus Anonymitätsgründen kann mit dem Frauenhaus im Notfall nur über die Einsatzleitzentrale unter der Rufnummer des Landkreises Harburg
04171 600 60 oder 112
04181/ 21 71 51
Kontakt aufgenommen werden.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Wichtige Dinge, die bei einer Flucht in ein Frauenhaus hilfreich sind:
- Ausweise, Pässe, Krankenversicherungskarten von sich selbst und den Kindern,
- Geburts- und Heiratsurkunde,
- Kontounterlagen, Scheckkarten, Geld,
- Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Bescheide von Arbeits- oder Sozialamt, Rentenversicherung,
- Sorgerechtsentscheide,
- erforderliche Medikamente, ärztliche Atteste,
- Kleidung, Hygieneartikel, Schulsachen und Spielzeug der Kinder, persönliche Briefe oder Aufzeichnungen
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt auch die Möglichkeit, sich außerhalb der Frauenhäuser beraten zu lassen. Die Erreichbarkeit der Beratungsstellen und Notrufe finden Sie auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.
Weitere Informationen können Sie auch auf den Internetseiten des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie erhalten.
Weitere Informationen
Hinweise für Harburg: Frauenhaus
- Frauenhaus der Arbeiterwohlfahrt im Landkreis HarburgKostenlose Telefonnummer: 01805/296962
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie am 27.11.2012