Erstaufnahmeeinrichtungen und Notunterkünfte Unterbringung

    Frauenhäuser

    Beschreibung

    Frauenhäuser gewähren jeder von psychischer, physischer und/oder von sexueller und häuslicher Gewalt bedrohten oder betroffenen Frauen und ihren Kindern sowie von Stalking (Verfolgung, Belästigung durch Verehrer) betroffenen Frauen Schutz, Beratung, Begleitung und Unterstützung. Sie informieren über das Hilfeangebot und zeigen Wege zur Beendigung der Gewaltprozesse auf und leisten zu jeder Zeit akute Krisenintervention. Dieses Angebot richtet sich auch an Angehörige, Bezugspersonen und professionelle Helfer/innen der Betroffenen.

    In der Regel werden Frauenhäuser von Vereinen geführt. Sie werden durch öffentliche Zuwendungen finanziell unterstützt.

    Aus Sicherheitsgründen werden die Adressen der Frauenhäuser nicht in öffentlichen Verzeichnissen publiziert. Männern ist der Zutritt grundsätzlich nicht gestattet.
    Die Mitarbeiterinnen unterliegen der Schweigepflicht.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Erreichbarkeit von Frauenhäusern können Sie auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung ermitteln.

    Ansprechpartner

    Für Kreis Diepholz (Niedersachsen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Wichtige Dinge, die bei einer Flucht in ein Frauenhaus hilfreich sind: 

    • Ausweise, Pässe, Krankenversicherungskarten von sich selbst und den Kindern,
    • Geburts- und Heiratsurkunde,
    • Kontounterlagen, Scheckkarten, Geld,
    • Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Bescheide von Arbeits- oder Sozialamt, Rentenversicherung,
    • Sorgerechtsentscheide,
    • erforderliche Medikamente, ärztliche Atteste,
    • Kleidung, Hygieneartikel, Schulsachen und Spielzeug der Kinder, persönliche Briefe oder Aufzeichnungen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt auch die Möglichkeit, sich außerhalb der Frauenhäuser beraten zu lassen. Die Erreichbarkeit der Beratungsstellen und Notrufe finden Sie auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.

    Weitere Informationen können Sie auch auf den Internetseiten des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie erhalten.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie am 27.11.2012

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English