Förderschule
Beschreibung
Sonderpädagogische Förderung findet in Niedersachsen in Förderschulen und in allen anderen allgemein bildenden Schulen statt. Sonderpädagogischer Förderbedarf wird bei den Kindern und Jugendlichen angenommen, die in ihren Bildungs-, Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten so beeinträchtigt sind, dass sie im Unterricht der allgemeinen Schule ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden können. Dabei können auch therapeutische und soziale Hilfen weiterer außerschulischer Maßnahmeträger notwendig sein.
Aufgrund der Notwendigkeit einer angemessenen und wirksamen Förderung in speziellen Schwerpunkten, orientiert an den Beeinträchtigungen oder Behinderungen der Schülerinnen und Schüler, sind die Förderschulen folgendermaßen differenziert:
- Förderschule Schwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung,
- Förderschule Schwerpunkt Geistige Entwicklung,
- Förderschule Schwerpunkt Hören (Schwerhörige, Gehörlose),
- Förderschule Schwerpunkt Körperliche und Motorische Entwicklung,
- Förderschule Schwerpunkt Lernen,
- Förderschule Schwerpunkt Sehen (Sehbehinderte, Blinde),
- Förderschule Schwerpunkt Sprache,
- Förderschule Schwerpunkte Hören/Sehen (Taubblinde).
Die Förderschule unterstützt darüber hinaus als Förderzentrum die Integration in den allgemeinen Schulen durch Erziehung und Unterricht, Beratung, Therapie, Betreuung und Pflege. Dies geschieht durch den Einsatz von Förderschullehrerinnen und Förderschullehrern, in Einzelfällen auch von Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder Betreuungskräften. Umfang und Dauer des Einsatzes richten sich nach den sonderpädagogischen Erfordernissen. Im Rahmen der Arbeit im Förderzentrum werden die Lehrkräfte in der Sonderpädagogischen Grundversorgung, in Integrationsklassen, im Mobilen Dienst oder in einer Kooperationsklasse in der allgemeinen Schule eingesetzt.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Landkreis Vechta - Amt für Schule, Bildung und Kultur
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Außenbereich Eingang Straßenverkehrsamt
Anzahl: 3
Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: Außenbereich Haupteingang
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: Tiefgarage Kreishaus
Anzahl: 3
Gebühren: nein
Mutter- und Kindparkplatz: Außenbereich Eingang Straßenverkehrsamt
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 1353
49375 Vechta
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:30 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Hinweis: Und nach Vereinbarung.
Kontakt
Fax: 04441 898-1045
E-Mail: schulamt@landkreis-vechta.de
Stichwörter
Schulamt
Stadt Vechta - Fachdienst 51 - Bildung, Familie, Jugend und Sport
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Tiefgarage Rathaus
Anzahl: 3
Gebühren: nein
Frauenparkplatz: Tiefgarage
Anzahl: 5
Gebühren: nein
Parkplatz: Tiefgarage Rathaus
Anzahl: 60
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 1551
49364 Vechta
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 17:00 Uhr Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr  
Stichwörter
Kinder, Jugendliche, Jugendzentren, Jugendzentrum, Schulamt, Sozialamt, Kinder- und Jugendhilfe, Jugendamt, Kinder, Jugendliche, Kindergärten, Krippen, Hort, Kindertagesstätten, Senioren, Familien, Stadthaus. Familienzentrum
Elisabethschule Vechta
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 04441 9180-0
E-Mail: info@elisabethschule-vechta.de
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 18.12.2007