Förderschule
Beschreibung
Sonderpädagogische Förderung findet in Niedersachsen in Förderschulen und in allen anderen allgemein bildenden Schulen statt. Sonderpädagogischer Förderbedarf wird bei den Kindern und Jugendlichen angenommen, die in ihren Bildungs-, Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten so beeinträchtigt sind, dass sie im Unterricht der allgemeinen Schule ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden können. Dabei können auch therapeutische und soziale Hilfen weiterer außerschulischer Maßnahmeträger notwendig sein.
Aufgrund der Notwendigkeit einer angemessenen und wirksamen Förderung in speziellen Schwerpunkten, orientiert an den Beeinträchtigungen oder Behinderungen der Schülerinnen und Schüler, sind die Förderschulen folgendermaßen differenziert:
- Förderschule Schwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung,
- Förderschule Schwerpunkt Geistige Entwicklung,
- Förderschule Schwerpunkt Hören (Schwerhörige, Gehörlose),
- Förderschule Schwerpunkt Körperliche und Motorische Entwicklung,
- Förderschule Schwerpunkt Lernen,
- Förderschule Schwerpunkt Sehen (Sehbehinderte, Blinde),
- Förderschule Schwerpunkt Sprache,
- Förderschule Schwerpunkte Hören/Sehen (Taubblinde).
Die Förderschule unterstützt darüber hinaus als Förderzentrum die Integration in den allgemeinen Schulen durch Erziehung und Unterricht, Beratung, Therapie, Betreuung und Pflege. Dies geschieht durch den Einsatz von Förderschullehrerinnen und Förderschullehrern, in Einzelfällen auch von Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder Betreuungskräften. Umfang und Dauer des Einsatzes richten sich nach den sonderpädagogischen Erfordernissen. Im Rahmen der Arbeit im Förderzentrum werden die Lehrkräfte in der Sonderpädagogischen Grundversorgung, in Integrationsklassen, im Mobilen Dienst oder in einer Kooperationsklasse in der allgemeinen Schule eingesetzt.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Landkreis Oldenburg
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Siehe unter https://www.oldenburg-kreis.de/oeffnungszeiten
Kontakt
Gemeinde Ganderkesee - Schulen, Jugend, Sport - Migration und Integration
Adresse
Postanschrift
Postfach 1661
27767 Ganderkesee
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: null
Anzahl: 3
Gebühren: nein
Parkplatz: null
Anzahl: 5
Gebühren: ja
Parkplatz: null
Anzahl: 40
Gebühren: nein
Ganderkesee, Bahnhof
Bus: 220
Bus: 248
Bus: 247
Bus: 245
Regionalbahn: RB58
Bus: 244
Bus: 238
Bus: 246
Ganderkesee, Bergedorfer Str.
Bus: 244
Bus: 220
Bus: 247
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der übrigen Bereiche: Montag, Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Mittwoch: 8:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie im Bereich Soziale Hilfen: Um Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit dem jeweils zuständigen Mitarbeiter bzw. der Mitarbeiterin, die Terminvergabe erfolgt telefonisch.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 18.12.2007