Förderschule Aufnahme

    Förderschule

    Beschreibung

    Sonderpädagogische Förderung findet in Niedersachsen in Förderschulen und in allen anderen allgemein bildenden Schulen statt. Sonderpädagogischer Förderbedarf wird bei den Kindern und Jugendlichen angenommen, die in ihren Bildungs-, Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten so beeinträchtigt sind, dass sie im Unterricht der allgemeinen Schule ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden können. Dabei können auch therapeutische und soziale Hilfen weiterer außerschulischer Maßnahmeträger notwendig sein.

    Aufgrund der Notwendigkeit einer angemessenen und wirksamen Förderung in speziellen Schwerpunkten, orientiert an den Beeinträchtigungen oder Behinderungen der Schülerinnen und Schüler, sind die Förderschulen folgendermaßen differenziert:

    • Förderschule Schwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung,
    • Förderschule Schwerpunkt Geistige Entwicklung,
    • Förderschule Schwerpunkt Hören (Schwerhörige, Gehörlose),
    • Förderschule Schwerpunkt Körperliche und Motorische Entwicklung,
    • Förderschule Schwerpunkt Lernen,
    • Förderschule Schwerpunkt Sehen (Sehbehinderte, Blinde),
    • Förderschule Schwerpunkt Sprache,
    • Förderschule Schwerpunkte Hören/Sehen (Taubblinde).

    Die Förderschule unterstützt darüber hinaus als Förderzentrum die Integration in den allgemeinen Schulen durch Erziehung und Unterricht, Beratung, Therapie, Betreuung und Pflege. Dies geschieht durch den Einsatz von Förderschullehrerinnen und Förderschullehrern, in Einzelfällen auch von Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder Betreuungskräften. Umfang und Dauer des Einsatzes richten sich nach den sonderpädagogischen Erfordernissen. Im Rahmen der Arbeit im Förderzentrum werden die Lehrkräfte in der Sonderpädagogischen Grundversorgung, in Integrationsklassen, im Mobilen Dienst oder in einer Kooperationsklasse in der allgemeinen Schule eingesetzt.

    Weitere Informationen finden Sie hier.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Landkreis Grafschaft Bentheim

    Adresse

    Hausanschrift

    van-Delden-Straße 1-7

    48529 Nordhorn

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05921 96-01

    Fax: 05921 96-1409

    E-Mail: info@grafschaft.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 18.12.2007

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de