Förderschule
Beschreibung
Sonderpädagogische Förderung findet in Niedersachsen in Förderschulen und in allen anderen allgemein bildenden Schulen statt. Sonderpädagogischer Förderbedarf wird bei den Kindern und Jugendlichen angenommen, die in ihren Bildungs-, Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten so beeinträchtigt sind, dass sie im Unterricht der allgemeinen Schule ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden können. Dabei können auch therapeutische und soziale Hilfen weiterer außerschulischer Maßnahmeträger notwendig sein.
Aufgrund der Notwendigkeit einer angemessenen und wirksamen Förderung in speziellen Schwerpunkten, orientiert an den Beeinträchtigungen oder Behinderungen der Schülerinnen und Schüler, sind die Förderschulen folgendermaßen differenziert:
- Förderschule Schwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung,
- Förderschule Schwerpunkt Geistige Entwicklung,
- Förderschule Schwerpunkt Hören (Schwerhörige, Gehörlose),
- Förderschule Schwerpunkt Körperliche und Motorische Entwicklung,
- Förderschule Schwerpunkt Lernen,
- Förderschule Schwerpunkt Sehen (Sehbehinderte, Blinde),
- Förderschule Schwerpunkt Sprache,
- Förderschule Schwerpunkte Hören/Sehen (Taubblinde).
Die Förderschule unterstützt darüber hinaus als Förderzentrum die Integration in den allgemeinen Schulen durch Erziehung und Unterricht, Beratung, Therapie, Betreuung und Pflege. Dies geschieht durch den Einsatz von Förderschullehrerinnen und Förderschullehrern, in Einzelfällen auch von Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder Betreuungskräften. Umfang und Dauer des Einsatzes richten sich nach den sonderpädagogischen Erfordernissen. Im Rahmen der Arbeit im Förderzentrum werden die Lehrkräfte in der Sonderpädagogischen Grundversorgung, in Integrationsklassen, im Mobilen Dienst oder in einer Kooperationsklasse in der allgemeinen Schule eingesetzt.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Landkreis Uelzen - Schul- und Kulturamt
Beschreibung
Die Aufgabenpalette des Schul- und Kulturamtes umfasst unter anderem die komplette Ausstattung der kreiseigenen Schulen und die Betreuung des Kreiselternrates. Im Kreismedienzentrum, das wie das Kreisarchiv zum Schul- und Kulturamt gehört, wird ein breites Medienangebot für alle Schulen im Kreisgebiet vorgehalten. Neben der Schülerbeförderung ist das Amt auch für den ÖPNV-Bereich (Öffentlicher Personennahverkehr) zuständig. Auch die Sportförderung und die Förderung kultureller Einrichtungen ist im Schul- und Kulturamt angesiedelt.
Die wichtigsten Aufgaben im Überblick:
- Bildungsbüro
- Ausstattung der kreiseigenen Schulen
- Kreismedienzentrum
- Kreisarchiv
- Schülerbeförderung
- Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
- Sportförderung
- Förderung kultureller Einrichtungen
Im Bürger- und Unternehmensservice sind eine Vielzahl von Verwaltungsleistungen unter Angabe von Hinweisen, Rechtsgrundlagen, Gebühren, Links etc. beschrieben. Dazu sind diverse Formulare den Verwaltungsleistungen zugeordnet:
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 1761
29507 Uelzen
Kontakt
Telefon Festnetz: 0581 82-3099
E-Mail: info@landkreis-uelzen.de
Formulare
Anmeldung meines Kindes an der Schule
Abmeldung meines Kindes von der Schule
Stichwörter
Antrag auf Erstattung, Schülerbeförderung, Schülerfahrtkosten
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 18.12.2007