Förderschule Aufnahme

    Förderschule

    Beschreibung

    Sonderpädagogische Förderung findet in Niedersachsen in Förderschulen und in allen anderen allgemein bildenden Schulen statt. Sonderpädagogischer Förderbedarf wird bei den Kindern und Jugendlichen angenommen, die in ihren Bildungs-, Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten so beeinträchtigt sind, dass sie im Unterricht der allgemeinen Schule ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden können. Dabei können auch therapeutische und soziale Hilfen weiterer außerschulischer Maßnahmeträger notwendig sein.

    Aufgrund der Notwendigkeit einer angemessenen und wirksamen Förderung in speziellen Schwerpunkten, orientiert an den Beeinträchtigungen oder Behinderungen der Schülerinnen und Schüler, sind die Förderschulen folgendermaßen differenziert:

    • Förderschule Schwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung,
    • Förderschule Schwerpunkt Geistige Entwicklung,
    • Förderschule Schwerpunkt Hören (Schwerhörige, Gehörlose),
    • Förderschule Schwerpunkt Körperliche und Motorische Entwicklung,
    • Förderschule Schwerpunkt Lernen,
    • Förderschule Schwerpunkt Sehen (Sehbehinderte, Blinde),
    • Förderschule Schwerpunkt Sprache,
    • Förderschule Schwerpunkte Hören/Sehen (Taubblinde).

    Die Förderschule unterstützt darüber hinaus als Förderzentrum die Integration in den allgemeinen Schulen durch Erziehung und Unterricht, Beratung, Therapie, Betreuung und Pflege. Dies geschieht durch den Einsatz von Förderschullehrerinnen und Förderschullehrern, in Einzelfällen auch von Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder Betreuungskräften. Umfang und Dauer des Einsatzes richten sich nach den sonderpädagogischen Erfordernissen. Im Rahmen der Arbeit im Förderzentrum werden die Lehrkräfte in der Sonderpädagogischen Grundversorgung, in Integrationsklassen, im Mobilen Dienst oder in einer Kooperationsklasse in der allgemeinen Schule eingesetzt.

    Weitere Informationen finden Sie hier.

    Hinweise für Schaumburg: Förderschule

    Förderschulen in Schaumburg

    Im Landkreis Schaumburg gibt es eine Förderschule für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in Rodenberg. Die Arbeit an Förderschulen ist ganzheitlich. Es können Förderschulabschlüsse erworben werden.

    Daneben gibt es noch an der Grundschule am Harrl in Bückeburg für die Klassenstufen 1 und 2 Förderklassen mit dem Schwerpunkt Sprache (Sprachheilklassen)

    Für die übrigen Förderbereiche werden an den kreiseigenen Schulen Schwerpunktschulen im Rahmen der inklusiven Schule eingerichtet.

    Informationen zu Förderschulen finden Sie auch auf der Seite vom Kultusministerium.

    Anmeldetermine

    Mit dem Wegfall der Schullaufbahnempfehlung wird das Zeugnis am Ende der Grundschule am letzten Tag vor den Sommerferien ausgegeben. Die Anmeldetermine für die weiterführenden Schulen müssen daher zeitlich vor der Zeugnisausgabe liegen und werden jährlich neu festgelegt. Aufgrund der zuvor stattfindenden Beratungsgespräche in den Schulen werden die Eltern in die Lage versetzt, die passende weiterführende Schule auszuwählen.

    Folgende Staffelung wurde für die weiterführenden Schulen des Landkreises Schaumburg für 2018 festgelegt:

      • Anmeldungen für die Integrierten Gesamtschulen (IGS) vom 09.05.2018 bis zum 11.05.2018. Die Bescheide der IGS sollten dann bis zum 18.05.2018 versandt sein.
      • Das Anmeldeverfahren für die Oberschulen und Gymnasien beginnt dann ab dem 21.05.2018.

    Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich nur mit dem Originalhalbjahreszeugnis, um Doppelanmeldungen zu vermeiden.

    Eltern, die ihr Kind mit dem Originalhalbjahreszeugnis vor dem 21.05.2018 an Oberschulen oder Gymnasien anmelden möchten, werden in aller Regel nicht abgewiesen.

    Im eigenen Interesse sollte eine Anmeldung rechtzeitig im Rahmen der genannten Fristen erfolgen.

    Anmeldefrist für die Berufsbildenden Schulen ist jährlich der 15. März. Hinweis: Bei Schülerinnnen und Schülern, die einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen haben, übernimmt der Ausbildungsbetrieb die Anmeldung bei der Berufsschule.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Landkreis Schaumburg - Amt für Schulen, Sport und Kultur

    Adresse

    Hausanschrift

    Jahnstraße 20

    31655 Stadthagen

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Freitag 08.30 - 12.30 Uhr Vereinbaren Sie darüber hinaus auch gerne einen individuellen Termin außerhalb der allgemeinen Sprechzeiten.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05721 703-1323

    Fax: 05721 703-2390

    E-Mail: schulamt@schaumburg.de

    Version

    Technisch geändert am 29.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Hinweise für Schaumburg: Förderschule

    Bemerkungen

    Hinweise für Schaumburg: Förderschule

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 18.12.2007

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de