Förderschule
Beschreibung
Sonderpädagogische Förderung findet in Niedersachsen in Förderschulen und in allen anderen allgemein bildenden Schulen statt. Sonderpädagogischer Förderbedarf wird bei den Kindern und Jugendlichen angenommen, die in ihren Bildungs-, Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten so beeinträchtigt sind, dass sie im Unterricht der allgemeinen Schule ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden können. Dabei können auch therapeutische und soziale Hilfen weiterer außerschulischer Maßnahmeträger notwendig sein.
Aufgrund der Notwendigkeit einer angemessenen und wirksamen Förderung in speziellen Schwerpunkten, orientiert an den Beeinträchtigungen oder Behinderungen der Schülerinnen und Schüler, sind die Förderschulen folgendermaßen differenziert:
- Förderschule Schwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung,
- Förderschule Schwerpunkt Geistige Entwicklung,
- Förderschule Schwerpunkt Hören (Schwerhörige, Gehörlose),
- Förderschule Schwerpunkt Körperliche und Motorische Entwicklung,
- Förderschule Schwerpunkt Lernen,
- Förderschule Schwerpunkt Sehen (Sehbehinderte, Blinde),
- Förderschule Schwerpunkt Sprache,
- Förderschule Schwerpunkte Hören/Sehen (Taubblinde).
Die Förderschule unterstützt darüber hinaus als Förderzentrum die Integration in den allgemeinen Schulen durch Erziehung und Unterricht, Beratung, Therapie, Betreuung und Pflege. Dies geschieht durch den Einsatz von Förderschullehrerinnen und Förderschullehrern, in Einzelfällen auch von Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder Betreuungskräften. Umfang und Dauer des Einsatzes richten sich nach den sonderpädagogischen Erfordernissen. Im Rahmen der Arbeit im Förderzentrum werden die Lehrkräfte in der Sonderpädagogischen Grundversorgung, in Integrationsklassen, im Mobilen Dienst oder in einer Kooperationsklasse in der allgemeinen Schule eingesetzt.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Hinweise für Schaumburg: Förderschule
Förderschulen in Schaumburg
Im Landkreis Schaumburg gibt es eine Förderschule für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in Rodenberg. Die Arbeit an Förderschulen ist ganzheitlich. Es können Förderschulabschlüsse erworben werden.
Daneben gibt es noch an der Grundschule am Harrl in Bückeburg für die Klassenstufen 1 und 2 Förderklassen mit dem Schwerpunkt Sprache (Sprachheilklassen)
Für die übrigen Förderbereiche werden an den kreiseigenen Schulen Schwerpunktschulen im Rahmen der inklusiven Schule eingerichtet.
Informationen zu Förderschulen finden Sie auch auf der Seite vom Kultusministerium.
Anmeldetermine
Mit dem Wegfall der Schullaufbahnempfehlung wird das Zeugnis am Ende der Grundschule am letzten Tag vor den Sommerferien ausgegeben. Die Anmeldetermine für die weiterführenden Schulen müssen daher zeitlich vor der Zeugnisausgabe liegen und werden jährlich neu festgelegt. Aufgrund der zuvor stattfindenden Beratungsgespräche in den Schulen werden die Eltern in die Lage versetzt, die passende weiterführende Schule auszuwählen.
Folgende Staffelung wurde für die weiterführenden Schulen des Landkreises Schaumburg für 2018 festgelegt:
- Anmeldungen für die Integrierten Gesamtschulen (IGS) vom 09.05.2018 bis zum 11.05.2018. Die Bescheide der IGS sollten dann bis zum 18.05.2018 versandt sein.
- Das Anmeldeverfahren für die Oberschulen und Gymnasien beginnt dann ab dem 21.05.2018.
Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich nur mit dem Originalhalbjahreszeugnis, um Doppelanmeldungen zu vermeiden.
Eltern, die ihr Kind mit dem Originalhalbjahreszeugnis vor dem 21.05.2018 an Oberschulen oder Gymnasien anmelden möchten, werden in aller Regel nicht abgewiesen.
Im eigenen Interesse sollte eine Anmeldung rechtzeitig im Rahmen der genannten Fristen erfolgen.
Anmeldefrist für die Berufsbildenden Schulen ist jährlich der 15. März. Hinweis: Bei Schülerinnnen und Schülern, die einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen haben, übernimmt der Ausbildungsbetrieb die Anmeldung bei der Berufsschule.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Amt für Schulen, Sport und Kultur
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Freitag 08.30 - 12.30 Uhr Vereinbaren Sie darüber hinaus auch gerne einen individuellen Termin außerhalb der allgemeinen Sprechzeiten.
Kontakt
Formulare
Hinweise für Schaumburg: Förderschule
- Anmeldung meines Kindes an der Schule
- Abmeldung meines Kindes von der Schule
Weitere Informationen
Hinweise für Schaumburg: Förderschule
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 18.12.2007