Drogenhilfe Beratung

    Drogen- und Suchtberatung

    Beschreibung

    Sucht ist in erster Linie eine Krankheit und bedarf ebenso einer Behandlung wie jede andere Erkrankung auch. Fast jede Stadt verfügt über Beratungsstellen für Menschen mit Suchtproblemen. Dort arbeiten ausgebildete und erfahrene Beraterinnen und Berater, Psychologen, Sozialarbeiter, Ärzte. Angebote richten sich unter anderem an Menschen mit Alkohol- und Drogenproblemen sowie Medikamentenabhängige und Spielsüchtige. Direkt Betroffene, Angehörige und vor allem auch Eltern können sich an diese Stellen wenden.

    Die Beratungsstellen arbeiten kostenlos. Bei der Beratung werden die vertraulichen Informationen nicht an die Polizei weitergeleitet. Auf Wunsch sind alle Gespräche anonym. Genau wie Ärzte sind Suchtberater zum Schweigen verpflichtet - auch wenn es um illegale Drogen geht.

    Bei vielen Problemen der Gesundheitsvorsorge und der Bewältigung von krankheitsbedingten, krankheitsauslösenden und belastenden Lebenssituationen kann man als Betroffener oder als Angehöriger von einer Selbsthilfegruppe profitieren. Die Beratungsstellen vermitteln die Betroffenen an die jeweilige Selbsthilfegruppe weiter.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei den Beratungsstellen. Diese finden sich z.B. im Telefonbuch unter:

    • den Stichworten Suchtberatungsstelle, Psychosoziale Beratungsstelle oder Jugend- und Drogenberatungsstelle
    • den Wohlfahrtsverbänden, z. B. Arbeiterwohlfahrt (AWO), Caritasverband, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, Deutsches Rotes Kreuz oder Diakonisches Werk
    • den örtlichen Gesundheitsämter

    Weitere Ansprechpartner sind u.a. die Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt sowie die Niedersächsische Landesstelle für Suchtfragen.

    Darüber hinaus gibt es an vielen Schulen einen so genannten "Suchtberater". Das ist ein Pädagoge, der die Aufgabe hat, den Schülern bei Drogenproblemen zu helfen. Er kann bei der Auswahl geeigneter Angebote helfen oder gibt Unterstützung um einen Weg aus der Sucht zu finden.

    Ansprechpartner

    Niedersächsische Landesstelle für Suchtfragen

    Adresse

    Hausanschrift

    Podbielskistr. 162

    30177 Hannover

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 511 626266-0

    Fax: +49 511 626266-22

    Version

    Technisch geändert am 06.05.2013

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeinde Uplengen - Fachbereich 1 Bildung, Zentrale Dienste, Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Alter Postweg 113

    26670 Uplengen

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: vor dem Rathaus
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: vor dem Rathaus
      Anzahl: 10  Gebühren: nein
    • Parkplatz: E-Ladestation vor dem Rathaus
      Anzahl: 2  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Uplengen, Grundschule Remels
      Linie:
      • Bus: unbekannt

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Nur das Erdgeschoss ist barrierefrei zugänglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04956 9117-0

    Fax: 04956 9117-33

    E-Mail: gemeinde@uplengen.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Gemeinde Uplengen

    Empfänger: Gemeinde Uplengen

    IBAN: DE91 2856 2297 0100 0683 00

    BIC: GENODEF1UPL

    Bankinstitut: Raiffeisen Volksbank eG

    Stichwörter

    Baugrundstücke, Behörde, Betriebsrat, Bücherei, Bürgermeister, Datenschutz, EDV, Fachbereich 1, Gebäudebewirtschaftung, Gemeindeverwaltung Rathaus, Gemeindeverwaltung Rathaus, Hauptamt, IT, Kämmerei, Kinder, Jugendliche, Jugendzentren, Jugendzentrum, Kommunalwesen/zentrale Dienste/Projektarbeit, Personalabteilung, Pressestelle, Radtour, Radverkehr, Rathaus, Schulamt, Streetwork,, Verwaltungsleitung

    Version

    Technisch geändert am 09.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen:

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsiches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 09.07.2018

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Drogenberatung, Drogen- und Suchtberatung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de