Drogenhilfe Beratung

    Drogen- und Suchtberatung

    Beschreibung

    Sucht ist in erster Linie eine Krankheit und bedarf ebenso einer Behandlung wie jede andere Erkrankung auch. Fast jede Stadt verfügt über Beratungsstellen für Menschen mit Suchtproblemen. Dort arbeiten ausgebildete und erfahrene Beraterinnen und Berater, Psychologen, Sozialarbeiter, Ärzte. Angebote richten sich unter anderem an Menschen mit Alkohol- und Drogenproblemen sowie Medikamentenabhängige und Spielsüchtige. Direkt Betroffene, Angehörige und vor allem auch Eltern können sich an diese Stellen wenden.

    Die Beratungsstellen arbeiten kostenlos. Bei der Beratung werden die vertraulichen Informationen nicht an die Polizei weitergeleitet. Auf Wunsch sind alle Gespräche anonym. Genau wie Ärzte sind Suchtberater zum Schweigen verpflichtet - auch wenn es um illegale Drogen geht.

    Bei vielen Problemen der Gesundheitsvorsorge und der Bewältigung von krankheitsbedingten, krankheitsauslösenden und belastenden Lebenssituationen kann man als Betroffener oder als Angehöriger von einer Selbsthilfegruppe profitieren. Die Beratungsstellen vermitteln die Betroffenen an die jeweilige Selbsthilfegruppe weiter.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei den Beratungsstellen. Diese finden sich z.B. im Telefonbuch unter:

    • den Stichworten Suchtberatungsstelle, Psychosoziale Beratungsstelle oder Jugend- und Drogenberatungsstelle
    • den Wohlfahrtsverbänden, z. B. Arbeiterwohlfahrt (AWO), Caritasverband, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, Deutsches Rotes Kreuz oder Diakonisches Werk
    • den örtlichen Gesundheitsämter

    Weitere Ansprechpartner sind u.a. die Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt sowie die Niedersächsische Landesstelle für Suchtfragen.

    Darüber hinaus gibt es an vielen Schulen einen so genannten "Suchtberater". Das ist ein Pädagoge, der die Aufgabe hat, den Schülern bei Drogenproblemen zu helfen. Er kann bei der Auswahl geeigneter Angebote helfen oder gibt Unterstützung um einen Weg aus der Sucht zu finden.

    Ansprechpartner

    Niedersächsische Landesstelle für Suchtfragen

    Adresse

    Hausanschrift

    Podbielskistr. 162

    30177 Hannover

    Kontakt

    Fax: +49 511 626266-22

    Telefon Festnetz: +49 511 626266-0

    Version

    Technisch erstellt am 15.04.2013 (von: Brendgen, Elke)

    Technisch geändert am 06.05.2013 (von: Erbarth, Andrea)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Samtgemeinde Rodenberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtsstraße 5

    31552 Rodenberg

    Öffnungszeiten

    Mo. - Fr. 08.00 bis 12.00 Uhr Mo. - Mi. 13.30 bis 16.00 Uhr Do. 13.30 bis 18.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05723 7050

    Fax: 05723 70550

    E-Mail: info@rodenberg.de

    Version

    Technisch erstellt am 02.12.2022 (von: Webservice, Samtgemeinde Rodenberg)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Samtgemeinde Rodenberg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Landkreis Schaumburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Jahnstraße 20

    31655 Stadthagen

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Freitag 08.30 - 12.30 Uhr Vereinbaren Sie darüber hinaus auch gerne einen individuellen Termin außerhalb der allgemeinen Sprechzeiten.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05721 703

    Fax: 05721 703-1299

    E-Mail: info@schaumburg.de

    Version

    Technisch erstellt am 17.02.2023 (von: Webservice, Landkreis Schaumburg)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Schaumburg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsiches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 09.07.2018

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Drogenberatung, Drogen- und Suchtberatung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)