Ausführungsgenehmigung für fliegende Bauten: Erteilung
Beschreibung
Fliegende Bauten sind nicht ortsfeste bauliche Anlagen, die wiederholt aufgestellt und zerlegt werden. Vor dem erstmaligen Aufstellen und Ingebrauchnehmen von fliegenden Bauten wird eine Ausführungsgenehmigung benötigt. Die Ausführungsgenehmigung wird befristet für längstens fünf Jahre in einem Prüfbuch erteilt.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG – Genehmigungsstelle Fliegende Bauten.
Ansprechpartner
TÜV NORD Genehmigungsstelle Fliegende Bauten
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0511 986-1479
E-Mail: tschulze@tuev-nord.de
erforderliche Unterlagen
- Bau- und Betriebsbeschreibungen,
- Bauzeichnungen aus Papier auf Gewebe aufgezogen oder aus gleichwertigem Material (übersichtliche Darstellung der gesamten Anlage, z. B. im Maßstab 1 : 100 oder 1 : 50),
- Einzelzeichnungen der tragenden Bauteile und deren Verbindungen, z. B. im Maßstab 1 : 10 oder 1 : 5,
- Nachweise der Standsicherheit sowie die Sicherheitsnachweise über die maschinentechnischen Teile und elektrischen Anlagen,
- Prinzipschaltpläne für elektrische, hydraulische oder pneumatische Anlagenteile oder Einrichtungen,
- Zeichnungen über die Anordnung der Rettungswege und deren Abmessungen mit rechnerischem Nachweis für Zelte mit mehr als 400 Besucherplätzen.
Die Bauvorlagen sind nach § 1 Niedersächsisches Verwaltungsverfahrensgesetz (NVwVfG) i. V. m. § 23 Abs. 1 und 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) in deutscher Sprache vorzulegen.
- § 1 Niedersächsisches Verwaltungsverfahrensgesetz (NVwVfG)
- § 23 Abs. 1 und Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
Hinweise für Melle: Fliegende Bauten
Zur Erteilung der Ausführungsgenehmigung kommen als Bauvorlagen in Betracht:
- Bau- und Betriebsbeschreibungen,
- Bauzeichnungen (übersichtliche Darstellung der gesamten Anlage, z. B. im Maßstab 1 : 100 oder 1 : 50),
- Einzelzeichnungen der tragenden Bauteile und deren Verbindungen, z. B. im Maßstab 1 : 10 oder 1 : 5,
- Nachweise der Standsicherheit sowie die Sicherheitsnachweise über die maschinentechnischen Teile und elektrischen Anlagen,
- Prinzipschaltpläne für elektrische, hydraulische oder pneumatische Anlagenteile oder Einrichtungen,
- Zeichnungen über die Anordnung der Rettungswege und deren Abmessungen mit rechnerischem Nachweis für Zelte mit mehr als 400 Besucherplätzen.
Die Bauvorlagen sind nach § 1 NVwVfG i. V. m. § 23 Abs. 1 und 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes in deutscher Sprache vorzulegen.
Bei Antrag auf Verlängerung der Ausführungsgenehmigung sind das Prüfbuch sowie ein mängelfreier Prüfbericht von einem Sachverständigen für Fliegende Bauten über die bauliche Anlage vorzulegen.
Zur Erteilung der Ausführungsgenehmigung kommen als Bauvorlagen in Betracht:
- Bau- und Betriebsbeschreibungen,
- Bauzeichnungen (übersichtliche Darstellung der gesamten Anlage, z. B. im Maßstab 1 : 100 oder 1 : 50),
- Einzelzeichnungen der tragenden Bauteile und deren Verbindungen, z. B. im Maßstab 1 : 10 oder 1 : 5,
- Nachweise der Standsicherheit sowie die Sicherheitsnachweise über die maschinentechnischen Teile und elektrischen Anlagen,
- Prinzipschaltpläne für elektrische, hydraulische oder pneumatische Anlagenteile oder Einrichtungen,
- Zeichnungen über die Anordnung der Rettungswege und deren Abmessungen mit rechnerischem Nachweis für Zelte mit mehr als 400 Besucherplätzen.
Die Bauvorlagen sind nach § 1 NVwVfG i. V. m. § 23 Abs. 1 und 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes in deutscher Sprache vorzulegen.
Bei Antrag auf Verlängerung der Ausführungsgenehmigung sind das Prüfbuch sowie ein mängelfreier Prüfbericht von einem Sachverständigen für Fliegende Bauten über die bauliche Anlage vorzulegen.
Formulare
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Erteilung der Ausführungsgenehmigung muss vor der ersten Inbetriebnahme erfolgen.
Vor der Aufstellung (ca. 10 Tage) ist diese bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde unter Vorlage des Prüfbuches anzuzeigen.
Hinweise für Melle: Fliegende Bauten
Die Erteilung der Ausführungsgenehmigung muss vor der ersten Inbetriebnahme erfolgen.
Die Verlängerung der Ausführungsgenehmigung muss rechtzeitig vor Ablauf der Geltungsdauer beantragt werden.
Vor der Aufstellung (ca. 10 Tage) ist diese bei der Stadt Melle unter Vorlage des Prüfbuches anzuzeigen. Die Stadt Melle führt vor Inbetriebnahme eine Abnahme durch.
Die Erteilung der Ausführungsgenehmigung muss vor der ersten Inbetriebnahme erfolgen.
Die Verlängerung der Ausführungsgenehmigung muss rechtzeitig vor Ablauf der Geltungsdauer beantragt werden.
Vor der Aufstellung (ca. 10 Tage) ist diese bei der Stadt Melle unter Vorlage des Prüfbuches anzuzeigen. Die Stadt Melle führt vor Inbetriebnahme eine Abnahme durch.
Kosten
Nr. 5.1 der Anlage 1 zur Baugebührenordnung (BauGO).) in Abhängigkeit vom Herstellungswert: Gebühr ab 60.0 EUR bis 2150.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Osnabrück: Hinweise zur Gebrauchsabnahme
Wenn fliegende Bauten aufgestellt werden, für die eine Ausführungsgenehmigung vorliegt, ist dies der jeweils zuständigen Bauaufsichtsbehörde rechtzeitig anzuzeigen, die dann eine Gebrauchsabnahme durchführt.
Wenn fliegende Bauten aufgestellt werden, für die eine Ausführungsgenehmigung vorliegt, ist dies der jeweils zuständigen Bauaufsichtsbehörde rechtzeitig anzuzeigen, die dann eine Gebrauchsabnahme durchführt.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch  Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 15.11.2013