Flächennutzungsplan
Beschreibung
Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Grundstück überhaupt als Baugrundstück genutzt werden könnte, sollten Sie Einblick in den Flächennutzungsplan der zuständigen Stelle nehmen.
Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan (städtebauliche Rahmenplan) der zuständigen Stelle. Er enthält die von der planenden Stelle gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten, städtebaulichen Nutzungen. Zum Beispiel Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen.
Der Flächennutzungsplan entwickelt keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber den Bürgern. Aus seinen zeichnerischen und textlichen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, insbesondere etwa der Anspruch auf eine Baugenehmigung für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Er stellt jedoch für die Verwaltung und andere Behörden ein behördenverbindliches, planungsbindendes Programm dar.
Eine mittelbare Betroffenheit ergibt sich daraus, dass Bebauungspläne, die die gegenüber allen Bürgern rechtsverbindlichen Festsetzungen enthalten, aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans zu entwickeln sind.
Außerdem ergibt sich eine mittelbare Betroffenheit für die Bürger bei Genehmigungen von Vorhaben im "Außenbereich" gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB), weil hier den Bauvorhaben widersprechende Darstellungen des Flächennutzungsplans als "Beeinträchtigung öffentlicher Belange" entgegenzuhalten wären.
Um für Planungssicherheit zu sorgen, ist eine Geltungsdauer für den Flächennutzungsplan von 10 bis 15 Jahren anzustreben.
Hinweise für Stade: Flächennutzungsplan
Die Kommunen des Landkreises Stade gestalten ihre Bauleitplanung in eigener Planungshoheit. Als vorbereitender Bauleitplan stellt der Flächennutzungsplan die gemeindlichen Ziele und Flächennutzungen textlich und im Maßstab 1:5000 zeichnerisch dar. Der Flächennutzungsplan steuert die Richtung der städtebaulichen Entwicklung einer Planungsgemeinde und weist die Grundzüge der Planung für das Planungsgebiet aus.
Der Flächennutzungsplan bereitet die verbindliche bauleitplanerische Entwicklung der Gemeinden, die über Bebauungspläne erfolgt, vor.
Die Städte, Samtgemeinden und Gemeinden legen ihre Flächennutzungspläne und deren Änderungen zur Prüfung der Rechtmäßigkeit und Genehmigung dem Landkreis Stade als Genehmigungbehörde vor.
Die Kommunen des Landkreises Stade gestalten ihre Bauleitplanung in eigener Planungshoheit. Als vorbereitender Bauleitplan stellt der Flächennutzungsplan die gemeindlichen Ziele und Flächennutzungen textlich und im Maßstab 1:5000 zeichnerisch dar. Der Flächennutzungsplan steuert die Richtung der städtebaulichen Entwicklung einer Planungsgemeinde und weist die Grundzüge der Planung für das Planungsgebiet aus.
Der Flächennutzungsplan bereitet die verbindliche bauleitplanerische Entwicklung der Gemeinden, die über Bebauungspläne erfolgt, vor.
Die Städte, Samtgemeinden und Gemeinden legen ihre Flächennutzungspläne und deren Änderungen zur Prüfung der Rechtmäßigkeit und Genehmigung dem Landkreis Stade als Genehmigungbehörde vor.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Der Landkreis wird als Träger öffentlicher Belange beteiligt. Er ist zudem die zuständige Genehmigungsbehörde für den Flächennutzungsplan.
Ansprechpartner
Hansestadt Buxtehude
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 8.00 - 12.00 Uhr Dienstag: geschlossen Mittwoch: 8.00 - 12.00 Uhr Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Bitte beachten Sie die von den allgemeinen Öffnungszeiten abweichenden Sprechzeiten des BürgerBüros.
Kontakt
Planung, Klimaschutz und Kultur
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Raumordnung, Bauleitplanung, Denkmalpflege, Klimaschutz, Archäologie und GIS Es gelten die allgemeinen Öffnungszeiten https://www.landkreis-stade.de/oeffnungszeiten Außerhalb der Öffnungszeiten können gerne Termine vereinbart werden.
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Stade: Flächennutzungsplan
§ 6 Baugesetzbuch
§ 6 Baugesetzbuch
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Weitere Informationen
Hinweise für Stade: Flächennutzungsplan
- RegionalplanungDie Regionalplanung des Landkreises Stade vermittelt zwischen der Planungsebene des Landes Niedersachsen und den Trägern der kommunalen Bauleitplanung im Landkreis Stade. In Planungsmaßstäben zwischen 1:50.000 und 1:5.000 dient die Regionalplanung der Konkretisierung, fachlichen Integration und Umsetzung landesplanerischer Ziele auf kommunaler Ebene. Indem die Regionalplanung Grundsätze und Ziele für Raumordnung und Landesplanung aufstellt, erzeugt sie Planungssicherheit für die kommunalen Planungsträger.
- Planungsrechtliche Beratung
- Planungsrechtliche Stellungnahmen und Beurteilungen
- Regionales Raumordnungsprogramm 2013
- Regionales Raumordnungsprogramm 2013
- RegionalplanungDie Regionalplanung des Landkreises Stade vermittelt zwischen der Planungsebene des Landes Niedersachsen und den Trägern der kommunalen Bauleitplanung im Landkreis Stade. In Planungsmaßstäben zwischen 1:50.000 und 1:5.000 dient die Regionalplanung der Konkretisierung, fachlichen Integration und Umsetzung landesplanerischer Ziele auf kommunaler Ebene. Indem die Regionalplanung Grundsätze und Ziele für Raumordnung und Landesplanung aufstellt, erzeugt sie Planungssicherheit für die kommunalen Planungsträger.
- Planungsrechtliche Stellungnahmen und Beurteilungen
- Planungsrechtliche Beratung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch vor 2007
Stichwörter
Windenergie, Kleingärten, Biogasanlagen, Grabelandparzellen, Landwirtschaftliche Flächen, Bienenstände, Graben