Flächennutzungsplan

    Flächennutzungsplan

    Beschreibung

    Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Grundstück überhaupt als Baugrundstück genutzt werden könnte, sollten Sie Einblick in den Flächennutzungsplan der zuständigen Stelle nehmen.

    Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan (städtebauliche Rahmenplan) der zuständigen Stelle. Er enthält die von der planenden Stelle gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten, städtebaulichen Nutzungen. Zum Beispiel Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen.

    Der Flächennutzungsplan entwickelt keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber den Bürgern. Aus seinen zeichnerischen und textlichen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, insbesondere etwa der Anspruch auf eine Baugenehmigung für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Er stellt jedoch für die Verwaltung und andere Behörden ein behördenverbindliches, planungsbindendes Programm dar.

    Eine mittelbare Betroffenheit ergibt sich daraus, dass Bebauungspläne, die die gegenüber allen Bürgern rechtsverbindlichen Festsetzungen enthalten, aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans zu entwickeln sind.

    Außerdem ergibt sich eine mittelbare Betroffenheit für die Bürger bei Genehmigungen von Vorhaben im "Außenbereich" gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB), weil hier den Bauvorhaben widersprechende Darstellungen des Flächennutzungsplans als "Beeinträchtigung öffentlicher Belange" entgegenzuhalten wären.

    Um für Planungssicherheit zu sorgen, ist eine Geltungsdauer für den Flächennutzungsplan von 10 bis 15 Jahren anzustreben.

    Hinweise für Stade: Flächennutzungsplan

    Allgemeine Informationen

    Die Kommunen des Landkreises Stade gestalten ihre Bauleitplanung in eigener Planungshoheit. Als vorbereitender Bauleitplan stellt der Flächennutzungsplan die gemeindlichen Ziele und Flächennutzungen textlich und im Maßstab 1:5000 zeichnerisch dar. Der Flächennutzungsplan steuert die Richtung der städtebaulichen Entwicklung einer Planungsgemeinde und weist die Grundzüge der Planung für das Planungsgebiet aus.

    Der Flächennutzungsplan bereitet die verbindliche bauleitplanerische Entwicklung der Gemeinden, die über Bebauungspläne erfolgt, vor.

    Die Städte, Samtgemeinden und Gemeinden legen ihre Flächennutzungspläne und deren Änderungen zur Prüfung der Rechtmäßigkeit und Genehmigung dem Landkreis Stade als Genehmigungbehörde vor.



    Allgemeine Informationen

    Die Kommunen des Landkreises Stade gestalten ihre Bauleitplanung in eigener Planungshoheit. Als vorbereitender Bauleitplan stellt der Flächennutzungsplan die gemeindlichen Ziele und Flächennutzungen textlich und im Maßstab 1:5000 zeichnerisch dar. Der Flächennutzungsplan steuert die Richtung der städtebaulichen Entwicklung einer Planungsgemeinde und weist die Grundzüge der Planung für das Planungsgebiet aus.

    Der Flächennutzungsplan bereitet die verbindliche bauleitplanerische Entwicklung der Gemeinden, die über Bebauungspläne erfolgt, vor.

    Die Städte, Samtgemeinden und Gemeinden legen ihre Flächennutzungspläne und deren Änderungen zur Prüfung der Rechtmäßigkeit und Genehmigung dem Landkreis Stade als Genehmigungbehörde vor.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Der Landkreis wird als Träger öffentlicher Belange beteiligt. Er ist zudem die zuständige Genehmigungsbehörde für den Flächennutzungsplan.

    Ansprechpartner

    Hansestadt Buxtehude

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstr. 7

    21614 Buxtehude

    Öffnungszeiten

    Montag: 8.00 - 12.00 Uhr Dienstag: geschlossen Mittwoch: 8.00 - 12.00 Uhr Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Bitte beachten Sie die von den allgemeinen Öffnungszeiten abweichenden Sprechzeiten des BürgerBüros.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04161 501

    Fax: 04161 50171555

    E-Mail: stadtverwaltung@stadt.buxtehude.de

    Version

    Technisch erstellt am 19.11.2015 (von: Webservice, Landkreis Stade)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Hansestadt Buxtehude)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Planung, Klimaschutz und Kultur

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Sande 2

    21682 Stade

    Öffnungszeiten

    Raumordnung, Bauleitplanung, Denkmalpflege, Klimaschutz, Archäologie und GIS Es gelten die allgemeinen Öffnungszeiten https://www.landkreis-stade.de/oeffnungszeiten Außerhalb der Öffnungszeiten können gerne Termine vereinbart werden.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04141 12-0

    Fax: 04141 12-1025

    E-Mail: planung@landkreis-stade.de

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2020 (von: Webservice, Landkreis Stade)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Stade)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

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    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Stade: Flächennutzungsplan

    § 6 Baugesetzbuch

    § 6 Baugesetzbuch

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Stade: Flächennutzungsplan

    • Regionalplanung
      Die Regionalplanung des Landkreises Stade vermittelt zwischen der Planungsebene des Landes Niedersachsen und den Trägern der kommunalen Bauleitplanung im Landkreis Stade. In Planungsmaßstäben zwischen 1:50.000 und 1:5.000 dient die Regionalplanung der Konkretisierung, fachlichen Integration und Umsetzung landesplanerischer Ziele auf kommunaler Ebene. Indem die Regionalplanung Grundsätze und Ziele für Raumordnung und Landesplanung aufstellt, erzeugt sie Planungssicherheit für die kommunalen Planungsträger.
    • Planungsrechtliche Beratung
    • Planungsrechtliche Stellungnahmen und Beurteilungen
    • Regionales Raumordnungsprogramm 2013
    • Regionales Raumordnungsprogramm 2013
    • Regionalplanung
      Die Regionalplanung des Landkreises Stade vermittelt zwischen der Planungsebene des Landes Niedersachsen und den Trägern der kommunalen Bauleitplanung im Landkreis Stade. In Planungsmaßstäben zwischen 1:50.000 und 1:5.000 dient die Regionalplanung der Konkretisierung, fachlichen Integration und Umsetzung landesplanerischer Ziele auf kommunaler Ebene. Indem die Regionalplanung Grundsätze und Ziele für Raumordnung und Landesplanung aufstellt, erzeugt sie Planungssicherheit für die kommunalen Planungsträger.
    • Planungsrechtliche Stellungnahmen und Beurteilungen
    • Planungsrechtliche Beratung

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch vor 2007

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Windenergie, Kleingärten, Biogasanlagen, Grabelandparzellen, Landwirtschaftliche Flächen, Bienenstände, Graben

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)