Flächennutzungsplan
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    Flächennutzungsplan

    Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Grundstück überhaupt als Baugrundstück genutzt werden könnte, sollten Sie Einblick in den Flächennutzungsplan der zuständigen Stelle nehmen.

    Beschreibung

    Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Grundstück überhaupt als Baugrundstück genutzt werden könnte, sollten Sie Einblick in den Flächennutzungsplan der zuständigen Stelle nehmen.

    Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan (städtebauliche Rahmenplan) der zuständigen Stelle. Er enthält die von der planenden Stelle gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten, städtebaulichen Nutzungen. Zum Beispiel Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen.

    Der Flächennutzungsplan entwickelt keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber den Bürgern. Aus seinen zeichnerischen und textlichen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, insbesondere etwa der Anspruch auf eine Baugenehmigung für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Er stellt jedoch für die Verwaltung und andere Behörden ein behördenverbindliches, planungsbindendes Programm dar.

    Eine mittelbare Betroffenheit ergibt sich daraus, dass Bebauungspläne, die die gegenüber allen Bürgern rechtsverbindlichen Festsetzungen enthalten, aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans zu entwickeln sind.

    Außerdem ergibt sich eine mittelbare Betroffenheit für die Bürger bei Genehmigungen von Vorhaben im "Außenbereich" gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB), weil hier den Bauvorhaben widersprechende Darstellungen des Flächennutzungsplans als "Beeinträchtigung öffentlicher Belange" entgegenzuhalten wären.

    Um für Planungssicherheit zu sorgen, ist eine Geltungsdauer für den Flächennutzungsplan von 10 bis 15 Jahren anzustreben.

    Hinweise für Stade: Flächennutzungsplan

    Allgemeine Informationen

    Die Kommunen des Landkreises Stade gestalten ihre Bauleitplanung in eigener Planungshoheit. Als vorbereitender Bauleitplan stellt der Flächennutzungsplan die gemeindlichen Ziele und Flächennutzungen textlich und im Maßstab 1:5000 zeichnerisch dar. Der Flächennutzungsplan steuert die Richtung der städtebaulichen Entwicklung einer Planungsgemeinde und weist die Grundzüge der Planung für das Planungsgebiet aus.

    Der Flächennutzungsplan bereitet die verbindliche bauleitplanerische Entwicklung der Gemeinden, die über Bebauungspläne erfolgt, vor.

    Die Städte, Samtgemeinden und Gemeinden legen ihre Flächennutzungspläne und deren Änderungen zur Prüfung der Rechtmäßigkeit und Genehmigung dem Landkreis Stade als Genehmigungbehörde vor.



    Allgemeine Informationen

    Die Kommunen des Landkreises Stade gestalten ihre Bauleitplanung in eigener Planungshoheit. Als vorbereitender Bauleitplan stellt der Flächennutzungsplan die gemeindlichen Ziele und Flächennutzungen textlich und im Maßstab 1:5000 zeichnerisch dar. Der Flächennutzungsplan steuert die Richtung der städtebaulichen Entwicklung einer Planungsgemeinde und weist die Grundzüge der Planung für das Planungsgebiet aus.

    Der Flächennutzungsplan bereitet die verbindliche bauleitplanerische Entwicklung der Gemeinden, die über Bebauungspläne erfolgt, vor.

    Die Städte, Samtgemeinden und Gemeinden legen ihre Flächennutzungspläne und deren Änderungen zur Prüfung der Rechtmäßigkeit und Genehmigung dem Landkreis Stade als Genehmigungbehörde vor.



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    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Der Landkreis wird als Träger öffentlicher Belange beteiligt. Er ist zudem die zuständige Genehmigungsbehörde für den Flächennutzungsplan.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Der Landkreis wird als Träger öffentlicher Belange beteiligt. Er ist zudem die zuständige Genehmigungsbehörde für den Flächennutzungsplan.

    Ansprechpartner

    Planung, Klimaschutz und Kultur

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Sande 2
    21682 Stade

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    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Raumordnung, Bauleitplanung, Denkmalpflege, Klimaschutz, Archäologie und GIS

    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2020
    Technisch geändert am 07.04.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.10.2024

    Formulare

    nicht angegeben

    Voraussetzungen

    nicht angegeben

    Handlungsgrundlage(n)

    Hinweise für Stade: Flächennutzungsplan

    § 6 Baugesetzbuch

    § 6 Baugesetzbuch

    Rechtsbehelf

    nicht angegeben

    Verfahrensablauf

    nicht angegeben

    Bearbeitungsdauer

    nicht angegeben

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    nicht angegeben

    Weitere Informationen

    Hinweise für Stade: Flächennutzungsplan

    • Regionalplanung
      Die Regionalplanung des Landkreises Stade vermittelt zwischen der Planungsebene des Landes Niedersachsen und den Trägern der kommunalen Bauleitplanung im Landkreis Stade. In Planungsmaßstäben zwischen 1:50.000 und 1:5.000 dient die Regionalplanung der Konkretisierung, fachlichen Integration und Umsetzung landesplanerischer Ziele auf kommunaler Ebene. Indem die Regionalplanung Grundsätze und Ziele für Raumordnung und Landesplanung aufstellt, erzeugt sie Planungssicherheit für die kommunalen Planungsträger.
    • Planungsrechtliche Beratung
    • Planungsrechtliche Stellungnahmen und Beurteilungen
    • Regionales Raumordnungsprogramm 2013
    • Regionales Raumordnungsprogramm 2013
    • Regionalplanung
      Die Regionalplanung des Landkreises Stade vermittelt zwischen der Planungsebene des Landes Niedersachsen und den Trägern der kommunalen Bauleitplanung im Landkreis Stade. In Planungsmaßstäben zwischen 1:50.000 und 1:5.000 dient die Regionalplanung der Konkretisierung, fachlichen Integration und Umsetzung landesplanerischer Ziele auf kommunaler Ebene. Indem die Regionalplanung Grundsätze und Ziele für Raumordnung und Landesplanung aufstellt, erzeugt sie Planungssicherheit für die kommunalen Planungsträger.
    • Planungsrechtliche Stellungnahmen und Beurteilungen
    • Planungsrechtliche Beratung

    Unterstützende Institutionen

    nicht angegeben

    Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

    nicht angegeben

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007
    Technisch geändert am 27.03.2026

    Stichwörter

    Windenergie, Biogasanlagen, Landwirtschaftliche Flächen, Grabelandparzellen, Graben, Kleingärten, Bienenstände

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.10.2024