Flächennutzungsplan
Beschreibung
Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Grundstück überhaupt als Baugrundstück genutzt werden könnte, sollten Sie Einblick in den Flächennutzungsplan der zuständigen Stelle nehmen.
Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan (städtebauliche Rahmenplan) der zuständigen Stelle. Er enthält die von der planenden Stelle gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten, städtebaulichen Nutzungen. Zum Beispiel Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen.
Der Flächennutzungsplan entwickelt keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber den Bürgern. Aus seinen zeichnerischen und textlichen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, insbesondere etwa der Anspruch auf eine Baugenehmigung für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Er stellt jedoch für die Verwaltung und andere Behörden ein behördenverbindliches, planungsbindendes Programm dar.
Eine mittelbare Betroffenheit ergibt sich daraus, dass Bebauungspläne, die die gegenüber allen Bürgern rechtsverbindlichen Festsetzungen enthalten, aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans zu entwickeln sind.
Außerdem ergibt sich eine mittelbare Betroffenheit für die Bürger bei Genehmigungen von Vorhaben im "Außenbereich" gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB), weil hier den Bauvorhaben widersprechende Darstellungen des Flächennutzungsplans als "Beeinträchtigung öffentlicher Belange" entgegenzuhalten wären.
Um für Planungssicherheit zu sorgen, ist eine Geltungsdauer für den Flächennutzungsplan von 10 bis 15 Jahren anzustreben.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Der Landkreis wird als Träger öffentlicher Belange beteiligt. Er ist zudem die zuständige Genehmigungsbehörde für den Flächennutzungsplan.
Ansprechpartner
Landkreis Cuxhaven - Bauen, Immissionsschutz & Regionalplanung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 04721 66-2470
Bauleitplanung und Stadtentwicklung (6.1)
Beschreibung
Die Abteilung arbeitet im Rahmen der städtischen Planungshoheit als querschnittsorientierte Dienststelle und übernimmt Planungsaufgaben der Regionalplanung, der Bauleitplanung (Flächennutzungs- und Bebauungsplanung), der Stadtsanierung sowie der Verkehrsplanung innerhalb der Bauleitplanung.
Außerdem erarbeitet dieser Fachbereich u. a. den Leitbildprozess der Stadt Cuxhaven.
Bauvorhaben im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet bedürfen einer zusätzlichen sanierungsrechtlichen Genehmigung wie auch Kaufverträge, Grundschuldbestellungen und sonstige das Grundstück betreffende Belastungen. Weiterhin ist die Abteilung zuständig für die Planung und Vorbereitung von öffentlichen Sanierungsmaßnahmen.
Für Bau- und Investitionsvorhaben werden entsprechende Beratungen angeboten und im Bodenverkehr wird der Verzicht des Vorkaufsrechtes der Stadt Cuxhaven geprüft.
Für das Geografische Informationssystem der Stadt Cuxhaven (CuxGIS) werden Grundlagenkarten, thematische Karten und digitale Luftbilder erstellt und beschafft. Auch die Vergabe von Hausnummern wird von hier aus erledigt.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 04721 700-904
Internet
Formulare
Antrag auf Genehmigung eines Flächennutzungsplans (F-Plan) - (Niedersachsen)
Einheitsgemeinde Cuxhaven, Große selbständige Stadt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 680
27456 Cuxhaven
Öffnungszeiten
Mo. - Do. 08.30 - 12.30 Uhr Di. und Do. 14.30 - 17.00 Uhr Fr. 07.30 - 12.30 Uhr sowie nach Vereinbarung
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch vor 2007
Stichwörter
Grabelandparzellen, Landwirtschaftliche Flächen, Windenergie, Biogasanlagen, Bienenstände, Kleingärten, Graben