Flächennutzungsplan

    Flächennutzungsplan

    Beschreibung

    Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Grundstück überhaupt als Baugrundstück genutzt werden könnte, sollten Sie Einblick in den Flächennutzungsplan der zuständigen Stelle nehmen.

    Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan (städtebauliche Rahmenplan) der zuständigen Stelle. Er enthält die von der planenden Stelle gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten, städtebaulichen Nutzungen. Zum Beispiel Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen.

    Der Flächennutzungsplan entwickelt keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber den Bürgern. Aus seinen zeichnerischen und textlichen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, insbesondere etwa der Anspruch auf eine Baugenehmigung für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Er stellt jedoch für die Verwaltung und andere Behörden ein behördenverbindliches, planungsbindendes Programm dar.

    Eine mittelbare Betroffenheit ergibt sich daraus, dass Bebauungspläne, die die gegenüber allen Bürgern rechtsverbindlichen Festsetzungen enthalten, aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans zu entwickeln sind.

    Außerdem ergibt sich eine mittelbare Betroffenheit für die Bürger bei Genehmigungen von Vorhaben im "Außenbereich" gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB), weil hier den Bauvorhaben widersprechende Darstellungen des Flächennutzungsplans als "Beeinträchtigung öffentlicher Belange" entgegenzuhalten wären.

    Um für Planungssicherheit zu sorgen, ist eine Geltungsdauer für den Flächennutzungsplan von 10 bis 15 Jahren anzustreben.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Der Landkreis wird als Träger öffentlicher Belange beteiligt. Er ist zudem die zuständige Genehmigungsbehörde für den Flächennutzungsplan.

    Ansprechpartner

    Landkreis Cuxhaven - Bauen, Immissionsschutz & Regionalplanung

    Adresse

    Hausanschrift

    Vincent-Lübeck-Straße 2

    27474 Cuxhaven

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04721 66-2470

    Version

    Technisch erstellt am 18.11.2021

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Bauleitplanung und Stadtentwicklung (6.1)

    Beschreibung

    Die Abteilung arbeitet im Rahmen der städtischen Planungshoheit als querschnittsorientierte Dienststelle und übernimmt Planungsaufgaben der Regionalplanung, der Bauleitplanung (Flächennutzungs- und Bebauungsplanung), der Stadtsanierung sowie der Verkehrsplanung innerhalb der Bauleitplanung.
    Außerdem erarbeitet dieser Fachbereich u. a. den Leitbildprozess der Stadt Cuxhaven.
    Bauvorhaben im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet bedürfen einer zusätzlichen sanierungsrechtlichen Genehmigung wie auch Kaufverträge, Grundschuldbestellungen und sonstige das Grundstück betreffende Belastungen. Weiterhin ist die Abteilung zuständig für die Planung und Vorbereitung von öffentlichen Sanierungsmaßnahmen.
    Für Bau- und Investitionsvorhaben werden entsprechende Beratungen angeboten und im Bodenverkehr wird der Verzicht des Vorkaufsrechtes der Stadt Cuxhaven geprüft.
    Für das Geografische Informationssystem der Stadt Cuxhaven (CuxGIS) werden Grundlagenkarten, thematische Karten und digitale Luftbilder erstellt und beschafft. Auch die Vergabe von Hausnummern wird von hier aus erledigt.

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    27472 Cuxhaven

    Kontakt

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Genehmigung eines Flächennutzungsplans (F-Plan) - (Niedersachsen)

    Version

    Technisch erstellt am 22.12.2021

    Technisch geändert am 13.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024

    Einheitsgemeinde Cuxhaven, Große selbständige Stadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    27472 Cuxhaven

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 680

    27456 Cuxhaven

    Öffnungszeiten

    Mo. - Do. 08.30 - 12.30 Uhr Di. und Do. 14.30 - 17.00 Uhr Fr. 07.30 - 12.30 Uhr sowie nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04721 700-0

    Fax: 04721 700-901

    E-Mail: info@cuxhaven.de

    Version

    Technisch erstellt am 24.01.2008

    Technisch geändert am 21.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch vor 2007

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Grabelandparzellen, Landwirtschaftliche Flächen, Windenergie, Biogasanlagen, Bienenstände, Kleingärten, Graben

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024