Flächennutzungsplan
Beschreibung
Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Grundstück überhaupt als Baugrundstück genutzt werden könnte, sollten Sie Einblick in den Flächennutzungsplan der zuständigen Stelle nehmen.
Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan (städtebauliche Rahmenplan) der zuständigen Stelle. Er enthält die von der planenden Stelle gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten, städtebaulichen Nutzungen. Zum Beispiel Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen.
Der Flächennutzungsplan entwickelt keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber den Bürgern. Aus seinen zeichnerischen und textlichen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, insbesondere etwa der Anspruch auf eine Baugenehmigung für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Er stellt jedoch für die Verwaltung und andere Behörden ein behördenverbindliches, planungsbindendes Programm dar.
Eine mittelbare Betroffenheit ergibt sich daraus, dass Bebauungspläne, die die gegenüber allen Bürgern rechtsverbindlichen Festsetzungen enthalten, aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans zu entwickeln sind.
Außerdem ergibt sich eine mittelbare Betroffenheit für die Bürger bei Genehmigungen von Vorhaben im "Außenbereich" gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB), weil hier den Bauvorhaben widersprechende Darstellungen des Flächennutzungsplans als "Beeinträchtigung öffentlicher Belange" entgegenzuhalten wären.
Um für Planungssicherheit zu sorgen, ist eine Geltungsdauer für den Flächennutzungsplan von 10 bis 15 Jahren anzustreben.
Hinweise für Barsinghausen: Flächennutzungsplanung
Der Flächennutzungsplan stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für das Barsinghäuser Stadtgebiet dar, bspw. Er Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen. Er bildet die Grundlage für Bebauungspläne. Aus einer Darstellung im Flächennutzungsplan ergibt sich kein unmittelbares Baurecht.
Der Flächennutzungsplan stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für das Barsinghäuser Stadtgebiet dar, bspw. Er Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen. Er bildet die Grundlage für Bebauungspläne. Aus einer Darstellung im Flächennutzungsplan ergibt sich kein unmittelbares Baurecht.
Online-Dienste
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zuständige Stelle
Hinweise für Barsinghausen: Flächennutzungsplanung
Bau- und Planungsamt
Bau- und Planungsamt
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Der Landkreis wird als Träger öffentlicher Belange beteiligt. Er ist zudem die zuständige Genehmigungsbehörde für den Flächennutzungsplan.
Hinweise für Barsinghausen: Flächennutzungsplanung
Der Flächennutzungsplan wird von der Stadt Barsinghausen aufgestellt und bedarf der Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde - hier der Region Hannover.
Der Flächennutzungsplan wird von der Stadt Barsinghausen aufgestellt und bedarf der Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde - hier der Region Hannover.
Ansprechpartner
Bau- und Planungsamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Die Stadtverwaltung erreichen Sie nach Vereinbarung eines Termins. So ist gewährleistet, dass Sie Ihren Ansprechpartner immer ohne Wartezeiten erreichen.
Kontakt
E-Mail: info@stadt-barsinghausen.de
Kontaktperson
Frau Daniela Schuster
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Hinweise für Barsinghausen: Flächennutzungsplanung
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Hinweise für Barsinghausen: Flächennutzungsplanung
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise für Barsinghausen: Flächennutzungsplanung
Es fallen keine Gebühren an.
Es fallen keine Gebühren an.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch vor 2007
Stichwörter
Grabelandparzellen, Landwirtschaftliche Flächen, Windenergie, Biogasanlagen, Bienenstände, Kleingärten, Graben