Flächennutzungsplan

    Flächennutzungsplan

    Beschreibung

    Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Grundstück überhaupt als Baugrundstück genutzt werden könnte, sollten Sie Einblick in den Flächennutzungsplan der zuständigen Stelle nehmen.

    Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan (städtebauliche Rahmenplan) der zuständigen Stelle. Er enthält die von der planenden Stelle gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten, städtebaulichen Nutzungen. Zum Beispiel Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen.

    Der Flächennutzungsplan entwickelt keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber den Bürgern. Aus seinen zeichnerischen und textlichen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, insbesondere etwa der Anspruch auf eine Baugenehmigung für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Er stellt jedoch für die Verwaltung und andere Behörden ein behördenverbindliches, planungsbindendes Programm dar.

    Eine mittelbare Betroffenheit ergibt sich daraus, dass Bebauungspläne, die die gegenüber allen Bürgern rechtsverbindlichen Festsetzungen enthalten, aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans zu entwickeln sind.

    Außerdem ergibt sich eine mittelbare Betroffenheit für die Bürger bei Genehmigungen von Vorhaben im "Außenbereich" gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB), weil hier den Bauvorhaben widersprechende Darstellungen des Flächennutzungsplans als "Beeinträchtigung öffentlicher Belange" entgegenzuhalten wären.

    Um für Planungssicherheit zu sorgen, ist eine Geltungsdauer für den Flächennutzungsplan von 10 bis 15 Jahren anzustreben.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Der Landkreis wird als Träger öffentlicher Belange beteiligt. Er ist zudem die zuständige Genehmigungsbehörde für den Flächennutzungsplan.

    Ansprechpartner

    63.01 - Bauplanungsrecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannesstraße 6 - 7

    38350 Helmstedt

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Sprechzeiten: Montag 09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30 Dienstag - Mittwoch - Donnerstag 14:00 - 15:30 Freitag - hauptsächlich nach Terminvereinbarung.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5351 121-0

    Fax: +49 5351 121-2603

    E-Mail: bauordnungsamt@landkreis-helmstedt.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Samtgemeinde Grasleben - Bauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 4

    38368 Grasleben

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Haupteingang Rathaus (Glastür)
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Einfahrt hinter dem Rathaus (Haupteingang Glastür)
      Anzahl: 5  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle Helmstedter Straße
    • Haltestelle: Haltestelle Bahnhofstraße (Schulbusverkehr)

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    * Mo, Di, Do, Fr: 08:30 - 12:00 Uhr * Di: 14:00 - 16:00 Uhr * Do: 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 05357 9600-55

    Telefon Festnetz: 05357 9600-0

    E-Mail: grasleben@grasleben.de

    Internet

    Bankverbindung

    Samtgemeindekasse Grasleben

    Empfänger: Samtgemeindekasse Grasleben

    IBAN: DE55 2505 0000 0005 8025 17

    BIC: NOLADE2HXXX

    Bankinstitut: Braunschw. Landessparkasse

    Formulare

    Antrag auf Genehmigung eines Flächennutzungsplans (F-Plan) - (Niedersachsen)

    Weitere Informationen

    Der barrierefreie Zugang für das Erdgeschoss befindet sich am Haupteingang (hinterer Eingang, am Parkplatz, Glastür).

    Version

    Technisch geändert am 03.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Helmstedt: Flächennutzungsplan

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Windenergie, Landwirtschaftliche Flächen, Grabelandparzellen, Graben, Biogasanlagen, Bienenstände, Kleingärten

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de