Fischerprüfung: Abnahme
Beschreibung
siehe Fischereischein
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Ansprechpartner
Einheitsgemeinde Südbrookmerland
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Geöffnet ist Ihr Rathaus: Montags bis Freitags      08.30 - 12.30 Uhr außerdem Donnerstags  14.00 - 17.30 Uhr Selbstverständlich können Sie auch außerhalb dieser Öffnungszeiten einen individuellen Termin mit den Mitarbeitern telefonisch vereinbaren. Telefonisch erreichen Sie die Mitarbeiter: Montags bis Mittwochs   08.30 - 12.30 Uhr, sowie 14.00 - 16.00 Uhr Donnerstags                  08.30 - 12.30 Uhr, sowie 14.00 - 17.30 Uhr Freitags                        08.30 - 12.30 Uhr
Kontakt
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 23.11.2007
Stichwörter
Angelgenehmigung, Fischen, Fischereischein, Angeln, Fischerei, Angelerlaubnis, Angelschein