Fischereischein Ausstellung

    Fischereischein Ausstellung

    Beschreibung

    Wer in Niedersachsen die Fischerei ausüben will, benötigt in vielen Fällen einen Fischereischein. Fischereirechtlich ist er zwar nicht zwingend vorgeschrieben; die meisten Fischereirechtsinhaber machen ihn jedoch zur Voraussetzung für die Ausstellung des Fischereierlaubnisscheins.

    Wenn Sie in einem Binnengewässer, in dem Sie nicht Fischereiberechtigter oder Fischereipächter sind, fischen wollen, benötigen Sie neben dem Fischereischein oder dem Personalausweis in jedem Fall eine von der Berechtigten/dem Berechtigten ausgestellte Bescheinigung, dass Sie fischen dürfen (Fischereierlaubnisschein). Dasselbe gilt für die niedersächsischen Küstengewässer der Weser.

    Der Fischereierlaubnisschein (Angelkarte), ist bei der Eigentümerin/dem Eigentümer oder der Fischereipächterin/dem Fischereipächter des Gewässers einzuholen. Fragen hierzu können oft die örtlichen Fischereivereine beantworten.
    Informationen zur niedersächsischen Fischerprüfung erhalten Sie in den Internetauftritten der unten genannten Angelfischereiverbände oder bei Ihrem örtlichen Fischereiverein.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Hinweise für Melle: Fischereischein: Erteilung

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Bürgeramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schürenkamp 16

    49324 Melle

    Öffnungszeiten

    Servicezeiten: (Termin erwünscht) Mo. + Di. 8.00 bis 16.00 Uhr Mi. + Fr. 8.00 bis 13.00 Uhr Do. 8.00 bis 18.00 Uhr Sa.: den 2. Samstag im Monat 10.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05422 965-0

    E-Mail: buergeramt@stadt-melle.de

    Formulare

    Antrag auf Neuausstellung eines Fischereischeines

    Weitere Informationen

    Durchwahl Bürgeramt direkt: 05422/965-600

    Version

    Technisch erstellt am 26.02.2020

    Technisch geändert am 16.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Einheitsgemeinde Melle, Stadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schürenkamp 16

    49324 Melle

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1380

    49324 Melle

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05422 965-0

    Fax: 05422 965-348

    E-Mail: info@stadt-melle.de

    E-Mail: eu-dlr@stadt-melle.de

    Formulare

    Antrag auf Neuausstellung eines Fischereischeines

    Version

    Technisch erstellt am 31.01.2008

    Technisch geändert am 05.02.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • Prüfungszeugnis einer bestandenen vorgeschriebenen Fischerprüfung oder
    • Nachweis einer Prüfung als Berufsfischer
    • Passbild
    • Personalausweis
    • bei minderjährigen antragstellenden Personen zusätzlich:
      • Vorsprache einer gesetzlichen Vertreterin/eines gesetzlichen Vertreters mit Personalausweis

    Hinweise für Melle: Fischereischein: Erteilung

    -Prüfungszeugnis über stattl. Fischerprüfung

    -Personalausweis oder Pass

    -Passfoto ca. 35 mm x 45 mm

    -Prüfungszeugnis über stattl. Fischerprüfung

    -Personalausweis oder Pass

    -Passfoto ca. 35 mm x 45 mm

    Voraussetzungen

    • Vollendung des 14. Lebensjahres
    • abgelegte Fischerprüfung, entweder
      • bei einem anerkannten Landesfischereiverband oder
      • wie in einem anderen Bundesland vorgeschrieben oder
      • abgelegte Prüfung als Berufsfischer
    • bei minderjährigen antragstellenden Personen zusätzlich:
      • Vorsprache einer gesetzlichen Vertreterin/eines gesetzlichen Vertreters mit Personalausweis

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden. Der Fischereischein gilt auf unbeschränkte Zeit.

    Kosten

    Abgabe 45.0 EUR

    Hinweise für Melle: Fischereischein: Erteilung

    45,00 €

    45,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    In Niedersachsen gibt es nur einen lebenslang geltenden Fischereischein, keinen Jugend- oder Touristenschein, wie ihn andere Länder anbieten.

    Die Bundesländer haben auf Ebene der Fischereiressorts abgestimmt, dass die staatlichen Prüfungen und auch der Fischereischein gegenseitig anerkannt werden.

    Eine Fischereiabgabe wird in Niedersachsen nicht erhoben.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Melle: Fischereischein: Erteilung

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 31.01.2020

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Angelerlaubnis, Angelschein, Angelgenehmigung, Angeln, Fischen, Sportangler, Fischereischein Beantragung, Binnenfischerei

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024