Fischereischein Ausstellung
Beschreibung
Wer in Niedersachsen die Fischerei ausüben will, benötigt in vielen Fällen einen Fischereischein. Fischereirechtlich ist er zwar nicht zwingend vorgeschrieben; die meisten Fischereirechtsinhaber machen ihn jedoch zur Voraussetzung für die Ausstellung des Fischereierlaubnisscheins.
Wenn Sie in einem Binnengewässer, in dem Sie nicht Fischereiberechtigter oder Fischereipächter sind, fischen wollen, benötigen Sie neben dem Fischereischein oder dem Personalausweis in jedem Fall eine von der Berechtigten/dem Berechtigten ausgestellte Bescheinigung, dass Sie fischen dürfen (Fischereierlaubnisschein). Dasselbe gilt für die niedersächsischen Küstengewässer der Weser.
Der Fischereierlaubnisschein (Angelkarte), ist bei der Eigentümerin/dem Eigentümer oder der Fischereipächterin/dem Fischereipächter des Gewässers einzuholen. Fragen hierzu können oft die örtlichen Fischereivereine beantworten.
Informationen zur niedersächsischen Fischerprüfung erhalten Sie in den Internetauftritten der unten genannten Angelfischereiverbände oder bei Ihrem örtlichen Fischereiverein.
- Anglerverband Niedersachsen e.V.
- Sportfischerverband im Landesfischereiverband Weser-Ems e. V.
- Deutscher Angelfischer-Verband e. V.
- Portal Fischerei des Bundes und der Länder
Hinweise für Buchholz in der Nordheide: Fischereischein Ausstellung
Hier erhalten Sie Informationen zur Beantragung eines Fischereischeines.
Einen Fischereischein benötigt man, zum Angeln an öffentlichen Gewässern, die nicht verpachtet sind.
Rahmen
Voraussetzung für die Ausstellung eines Fischereischeines ist, dass man das 14. Lebensjahr vollendet hat und seinen Hauptwohnsitz in Niedersachsen hat. Weiterhin ist Voraussetzung, dass einer der folgenen Punkte vom Antragsteller erfüllt wird:
- Ablegung einer Fischereiprüfung,
- Prüfung als Berufsfischer,
- mehr als 3-jährige Küstenfischertätigkeit, mit dem Patent zur Führung eines Fischereifahrzeuges,
- Besitz eines vor dem 01.03.1978 für drei aufeinanderfolgende Jahre ausgestellten Jahresfischereischeines für Erwachsene
Rechtliche Grundlage
§ 59 Niedersächsisches Fischereigesetz
Verlauf
Sie können den Fischereischein im Bürgerbüro beantragen. Der Fischereischein wird bei Vorlage aller Unterlagen in der Regel sofort ausgestellt. Dieser ist unbefristet gültig.
Mitzubringen
Antrag auf Ausstellung eines Fischereischeines - Lichtbild, - Personalausweis,- Nachweis über die erbrachte Voraussetzung gem. der Rahmenbedingung
Hinweise für Buchholz in der Nordheide: Fischereischein Ausstellung
Hier erhalten Sie Informationen zur Beantragung eines Fischereischeines.
Einen Fischereischein benötigt man, zum Angeln an öffentlichen Gewässern, die nicht verpachtet sind.
Rahmen
Voraussetzung für die Ausstellung eines Fischereischeines ist, dass man das 14. Lebensjahr vollendet hat und seinen Hauptwohnsitz in Niedersachsen hat. Weiterhin ist Voraussetzung, dass einer der folgenen Punkte vom Antragsteller erfüllt wird:
- Ablegung einer Fischereiprüfung,
- Prüfung als Berufsfischer,
- mehr als 3-jährige Küstenfischertätigkeit, mit dem Patent zur Führung eines Fischereifahrzeuges,
- Besitz eines vor dem 01.03.1978 für drei aufeinanderfolgende Jahre ausgestellten Jahresfischereischeines für Erwachsene
Rechtliche Grundlage
§ 59 Niedersächsisches Fischereigesetz
Verlauf
Sie können den Fischereischein im Bürgerbüro beantragen. Der Fischereischein wird bei Vorlage aller Unterlagen in der Regel sofort ausgestellt. Dieser ist unbefristet gültig.
Mitzubringen
Antrag auf Ausstellung eines Fischereischeines - Lichtbild, - Personalausweis,- Nachweis über die erbrachte Voraussetzung gem. der Rahmenbedingung
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Ansprechpartner
Abteilung 3.1 Bürgerservice, Ordnung und Gewerbe
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4181 214-0
Kontaktperson
Frau Sabine Brieger
Frau Frauke Gärtner
Herr Heiko Schmidt
Frau N. Theile
Herr Mark Warrelmann
Frau Hanna Riebesehl-Peña
Formulare
Antrag auf Neuausstellung eines Fischereischeines
erforderliche Unterlagen
- Prüfungszeugnis einer bestandenen vorgeschriebenen Fischerprüfung oder
- Nachweis einer Prüfung als Berufsfischer
- Passbild
- Personalausweis
- bei minderjährigen antragstellenden Personen zusätzlich:
- Vorsprache einer gesetzlichen Vertreterin/eines gesetzlichen Vertreters mit Personalausweis
Voraussetzungen
- Vollendung des 14. Lebensjahres
- abgelegte Fischerprüfung, entweder
- bei einem anerkannten Landesfischereiverband oder
- wie in einem anderen Bundesland vorgeschrieben oder
- abgelegte Prüfung als Berufsfischer
- bei minderjährigen antragstellenden Personen zusätzlich:
- Vorsprache einer gesetzlichen Vertreterin/eines gesetzlichen Vertreters mit Personalausweis
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden. Der Fischereischein gilt auf unbeschränkte Zeit.
Kosten
Abgabe 45.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
In Niedersachsen gibt es nur einen lebenslang geltenden Fischereischein, keinen Jugend- oder Touristenschein, wie ihn andere Länder anbieten.
Die Bundesländer haben auf Ebene der Fischereiressorts abgestimmt, dass die staatlichen Prüfungen und auch der Fischereischein gegenseitig anerkannt werden.
Eine Fischereiabgabe wird in Niedersachsen nicht erhoben.
Hinweise für Buchholz in der Nordheide: Fischereischein Ausstellung
Für die Ausstellung eines Fischereischeins benötigen Sie einen Termin.
Diesen können Sie hier vereinbaren.
Hinweise für Buchholz in der Nordheide: Fischereischein Ausstellung
Für die Ausstellung eines Fischereischeins benötigen Sie einen Termin.
Diesen können Sie hier vereinbaren.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 31.01.2020
Stichwörter
Angelerlaubnis, Angelschein, Angelgenehmigung, Angeln, Fischen, Sportangler, Fischereischein Beantragung, Binnenfischerei