Fischereischein Ausstellung
Beschreibung
Wer in Niedersachsen die Fischerei ausüben will, benötigt in vielen Fällen einen Fischereischein. Fischereirechtlich ist er zwar nicht zwingend vorgeschrieben; die meisten Fischereirechtsinhaber machen ihn jedoch zur Voraussetzung für die Ausstellung des Fischereierlaubnisscheins.
Wenn Sie in einem Binnengewässer, in dem Sie nicht Fischereiberechtigter oder Fischereipächter sind, fischen wollen, benötigen Sie neben dem Fischereischein oder dem Personalausweis in jedem Fall eine von der Berechtigten/dem Berechtigten ausgestellte Bescheinigung, dass Sie fischen dürfen (Fischereierlaubnisschein). Dasselbe gilt für die niedersächsischen Küstengewässer der Weser.
Der Fischereierlaubnisschein (Angelkarte), ist bei der Eigentümerin/dem Eigentümer oder der Fischereipächterin/dem Fischereipächter des Gewässers einzuholen. Fragen hierzu können oft die örtlichen Fischereivereine beantworten.
Informationen zur niedersächsischen Fischerprüfung erhalten Sie in den Internetauftritten der unten genannten Angelfischereiverbände oder bei Ihrem örtlichen Fischereiverein.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Ansprechpartner
Bürgerbüro Ihlienworth
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Hauptstraße 40
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Hauptstraße 40
Anzahl: 5
Gebühren: nein
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 17:00 Uhr Di. 08:00 - 17:30 Uhr Mi. 08:00 - 17:00 Uhr Do. 08:00 - 17:30 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr mit LandfrauenMarkt 08:00 - 16:00 Uhr Sa. 09:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Samtgemeinde Land Hadeln
Empfänger: Samtgemeinde Land Hadeln
IBAN: DE56 2925 0000 0152 1000 83
BIC: BRLADE21BRS
Bankinstitut: Weser-Elbe Sparkasse
Samtgemeinde Land Hadeln
Empfänger: Samtgemeinde Land Hadeln
IBAN: DE12 2419 1015 0270 2614 00
BIC: GENODEF1SDE
Bankinstitut: Volksbank Stade-Cuxhaven
Formulare
Antrag auf Neuausstellung eines Fischereischeines
Bürgerbüro Otterndorf
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Hadler Platz
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Hadler Platz
Anzahl: 3
Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 14:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 14:00 Uhr Donnerstag  08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4751 91900
Fax: +49 4751 919103
E-Mail: BB.Otterndorf@Land.Hadeln.de(Bürgerbüro Otterndorf)
Internet
Bankverbindung
Samtgemeinde Land Hadeln
Empfänger: Samtgemeinde Land Hadeln
IBAN: DE12 2419 1015 0270 2614 00
BIC: GENODEF1SDE
Bankinstitut: Volksbank Stade-Cuxhaven
Samtgemeinde Land Hadeln
Empfänger: Samtgemeinde Land Hadeln
IBAN: DE56 2925 0000 0152 1000 83
BIC: BRLADE21BRS
Bankinstitut: Weser-Elbe Sparkasse
Formulare
Antrag auf Neuausstellung eines Fischereischeines
Bürgerbüro Cadenberge
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Hauptstraße 40
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Hauptstraße 40
Anzahl: 5
Gebühren: nein
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr Dienstag: 14.00 - 16.00 Uhr Mittwoch: 08.00 - 12.30 Uhr Donnerstag: 14.00 - 18.00 Uhr jeden 1. + 3. Freitag von 14.00 - 16.00 Uhr
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Samtgemeinde Land Hadeln
Empfänger: Samtgemeinde Land Hadeln
IBAN: DE12 2419 1015 0270 2614 00
BIC: GENODEF1SDE
Bankinstitut: Volksbank Stade-Cuxhaven
Samtgemeinde Land Hadeln
Empfänger: Samtgemeinde Land Hadeln
IBAN: DE56 2925 0000 0152 1000 83
BIC: BRLADE21BRS
Bankinstitut: Weser-Elbe Sparkasse
Formulare
Antrag auf Neuausstellung eines Fischereischeines
erforderliche Unterlagen
- Prüfungszeugnis einer bestandenen vorgeschriebenen Fischerprüfung oder
- Nachweis einer Prüfung als Berufsfischer
- Passbild
- Personalausweis
- bei minderjährigen antragstellenden Personen zusätzlich:
- Vorsprache einer gesetzlichen Vertreterin/eines gesetzlichen Vertreters mit Personalausweis
Voraussetzungen
- Vollendung des 14. Lebensjahres
- abgelegte Fischerprüfung, entweder
- bei einem anerkannten Landesfischereiverband oder
- wie in einem anderen Bundesland vorgeschrieben oder
- abgelegte Prüfung als Berufsfischer
- bei minderjährigen antragstellenden Personen zusätzlich:
- Vorsprache einer gesetzlichen Vertreterin/eines gesetzlichen Vertreters mit Personalausweis
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden. Der Fischereischein gilt auf unbeschränkte Zeit.
Kosten
Abgabe 45.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
In Niedersachsen gibt es nur einen lebenslang geltenden Fischereischein, keinen Jugend- oder Touristenschein, wie ihn andere Länder anbieten.
Die Bundesländer haben auf Ebene der Fischereiressorts abgestimmt, dass die staatlichen Prüfungen und auch der Fischereischein gegenseitig anerkannt werden.
Eine Fischereiabgabe wird in Niedersachsen nicht erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 31.01.2020
Stichwörter
Fischereischein Beantragung, Angelgenehmigung, Angeln, Binnenfischerei, Angelschein, Fischen, Sportangler, Angelerlaubnis