Fischereischein Ausstellung
Beschreibung
Wer in Niedersachsen die Fischerei ausüben will, benötigt in vielen Fällen einen Fischereischein. Fischereirechtlich ist er zwar nicht zwingend vorgeschrieben; die meisten Fischereirechtsinhaber machen ihn jedoch zur Voraussetzung für die Ausstellung des Fischereierlaubnisscheins.
Wenn Sie in einem Binnengewässer, in dem Sie nicht Fischereiberechtigter oder Fischereipächter sind, fischen wollen, benötigen Sie neben dem Fischereischein oder dem Personalausweis in jedem Fall eine von der Berechtigten/dem Berechtigten ausgestellte Bescheinigung, dass Sie fischen dürfen (Fischereierlaubnisschein). Dasselbe gilt für die niedersächsischen Küstengewässer der Weser.
Der Fischereierlaubnisschein (Angelkarte), ist bei der Eigentümerin/dem Eigentümer oder der Fischereipächterin/dem Fischereipächter des Gewässers einzuholen. Fragen hierzu können oft die örtlichen Fischereivereine beantworten.
Informationen zur niedersächsischen Fischerprüfung erhalten Sie in den Internetauftritten der unten genannten Angelfischereiverbände oder bei Ihrem örtlichen Fischereiverein.
- Anglerverband Niedersachsen e.V.
- Sportfischerverband im Landesfischereiverband Weser-Ems e. V.
- Deutscher Angelfischer-Verband e. V.
- Portal Fischerei des Bundes und der Länder
Hinweise für Hildesheim: Fischereischein Ausstellung
Zum Fischen in Küsten- und Binnengewässern kann Ihnen ein Fischereischein ausgestellt werden, wenn Sie in der Stadt Hildesheim mit Hauptwohnsitz bzw. alleinigem Wohnsitz gemeldet sind, die Fischerprüfung abgelegt und das 14. Lebensjahr vollendet haben.
Der Antrag auf Ausstellung eines Fischereischeines muss schriftlich formlos eingereicht werden. Eine persönliche Antragstellung im Stadtbüro ist bis auf weiteres nicht möglich. Der Fischereischein wird Ihnen mit einem entsprechenden Kostenbescheid zugesandt.
Hinweise für Hildesheim: Fischereischein Ausstellung
Zum Fischen in Küsten- und Binnengewässern kann Ihnen ein Fischereischein ausgestellt werden, wenn Sie in der Stadt Hildesheim mit Hauptwohnsitz bzw. alleinigem Wohnsitz gemeldet sind, die Fischerprüfung abgelegt und das 14. Lebensjahr vollendet haben.
Der Antrag auf Ausstellung eines Fischereischeines muss schriftlich formlos eingereicht werden. Eine persönliche Antragstellung im Stadtbüro ist bis auf weiteres nicht möglich. Der Fischereischein wird Ihnen mit einem entsprechenden Kostenbescheid zugesandt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Ansprechpartner
32.2.1 Stadtbüro / Wahlen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Besuchszeiten: Nur mit Terminreservierung Telefonische Erreichbarkeit: Mo. u. Di. 07:30 – 15:00 Uhr Do. 07:30 – 18:00 Uhr Mi. u. Fr. 07.30 – 12:00 Uhr
Kontakt
Formulare
Antrag auf Neuausstellung eines Fischereischeines
Weitere Informationen
Stadt Hildesheim - Stadtbüro
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Formulare
Antrag auf Neuausstellung eines Fischereischeines
erforderliche Unterlagen
- Prüfungszeugnis einer bestandenen vorgeschriebenen Fischerprüfung oder
- Nachweis einer Prüfung als Berufsfischer
- Passbild
- Personalausweis
- bei minderjährigen antragstellenden Personen zusätzlich:
- Vorsprache einer gesetzlichen Vertreterin/eines gesetzlichen Vertreters mit Personalausweis
Hinweise für Hildesheim: Fischereischein Ausstellung
- Prüfungszeugnis einer bestandenen vorgeschriebenen Fischerprüfung oder
- Nachweis einer Prüfung als Berufsfischer
- Passbild
- Personalausweis
- bei minderjährigen antragstellenden Personen zusätzlich:
- Vorsprache einer gesetzlichen Vertreterin/eines gesetzlichen Vertreters mit Personalausweis
Eine beidseitige Kopie des Personalausweises ist ausreichend.
Hinweise für Hildesheim: Fischereischein Ausstellung
- Prüfungszeugnis einer bestandenen vorgeschriebenen Fischerprüfung oder
- Nachweis einer Prüfung als Berufsfischer
- Passbild
- Personalausweis
- bei minderjährigen antragstellenden Personen zusätzlich:
- Vorsprache einer gesetzlichen Vertreterin/eines gesetzlichen Vertreters mit Personalausweis
Eine beidseitige Kopie des Personalausweises ist ausreichend.
Voraussetzungen
- Vollendung des 14. Lebensjahres
- abgelegte Fischerprüfung, entweder
- bei einem anerkannten Landesfischereiverband oder
- wie in einem anderen Bundesland vorgeschrieben oder
- abgelegte Prüfung als Berufsfischer
- bei minderjährigen antragstellenden Personen zusätzlich:
- Vorsprache einer gesetzlichen Vertreterin/eines gesetzlichen Vertreters mit Personalausweis
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden. Der Fischereischein gilt auf unbeschränkte Zeit.
Kosten
Abgabe 45.0 EUR
Hinweise für Hildesheim: Fischereischein Ausstellung
Der Fischereischein gilt auf unbeschränkte Zeit. Die Gebühr beträgt 45,00 Euro
Hinweise für Hildesheim: Fischereischein Ausstellung
Der Fischereischein gilt auf unbeschränkte Zeit. Die Gebühr beträgt 45,00 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
In Niedersachsen gibt es nur einen lebenslang geltenden Fischereischein, keinen Jugend- oder Touristenschein, wie ihn andere Länder anbieten.
Die Bundesländer haben auf Ebene der Fischereiressorts abgestimmt, dass die staatlichen Prüfungen und auch der Fischereischein gegenseitig anerkannt werden.
Eine Fischereiabgabe wird in Niedersachsen nicht erhoben.
Weitere Informationen
Hinweise für Hildesheim: Fischereischein Ausstellung
- Antrag Fischereischein
- Terminvergabe StadtbüroFür den Webcode termin
Hinweise für Hildesheim: Fischereischein Ausstellung
- Terminvergabe StadtbüroFür den Webcode termin
- Antrag Fischereischein
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 31.01.2020
Stichwörter
Fischereischein Beantragung, Angelgenehmigung, Angeln, Binnenfischerei, Angelschein, Fischen, Sportangler, Angelerlaubnis