Fischereischein Ausstellung

    Fischereischein Ausstellung

    Beschreibung

    Wer in Niedersachsen die Fischerei ausüben will, benötigt in vielen Fällen einen Fischereischein. Fischereirechtlich ist er zwar nicht zwingend vorgeschrieben; die meisten Fischereirechtsinhaber machen ihn jedoch zur Voraussetzung für die Ausstellung des Fischereierlaubnisscheins.

    Wenn Sie in einem Binnengewässer, in dem Sie nicht Fischereiberechtigter oder Fischereipächter sind, fischen wollen, benötigen Sie neben dem Fischereischein oder dem Personalausweis in jedem Fall eine von der Berechtigten/dem Berechtigten ausgestellte Bescheinigung, dass Sie fischen dürfen (Fischereierlaubnisschein). Dasselbe gilt für die niedersächsischen Küstengewässer der Weser.

    Der Fischereierlaubnisschein (Angelkarte), ist bei der Eigentümerin/dem Eigentümer oder der Fischereipächterin/dem Fischereipächter des Gewässers einzuholen. Fragen hierzu können oft die örtlichen Fischereivereine beantworten.
    Informationen zur niedersächsischen Fischerprüfung erhalten Sie in den Internetauftritten der unten genannten Angelfischereiverbände oder bei Ihrem örtlichen Fischereiverein.

    Hinweise für Bad Grund (Harz): Fischereischein Ausstellung

    Allgemeine Informationen

    Wer in Niedersachsen die Fischerei in Binnengewässern ausüben will, braucht u.a. einen Fischereischein.

    Dazu stellen Sie einen entsprechenden Antrag, haben das 14. Lebensjahr vollendet und eine Fischereiprüfung bei einem anerkannten Landesfischereiverband oder die vorgeschriebene Fischereiprüfung in einem anderen Bundesland oder die Prüfung als Berufsfischer abgelegt.

    Hinweis: Für das Angeln im jeweiligen Binnengewässer benötigen Sie zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein (Angelkarte), der beim Eigentümer oder Fischereipächter des Gewässers einzuholen ist. 



    Hinweise für Bad Grund (Harz): Fischereischein Ausstellung

    Allgemeine Informationen

    Wer in Niedersachsen die Fischerei in Binnengewässern ausüben will, braucht u.a. einen Fischereischein.

    Dazu stellen Sie einen entsprechenden Antrag, haben das 14. Lebensjahr vollendet und eine Fischereiprüfung bei einem anerkannten Landesfischereiverband oder die vorgeschriebene Fischereiprüfung in einem anderen Bundesland oder die Prüfung als Berufsfischer abgelegt.

    Hinweis: Für das Angeln im jeweiligen Binnengewässer benötigen Sie zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein (Angelkarte), der beim Eigentümer oder Fischereipächter des Gewässers einzuholen ist.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Hinweise für Bad Grund (Harz): Fischereischein Ausstellung

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Hinweise für Bad Grund (Harz): Fischereischein Ausstellung

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Bad Grund - Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Mühlenwiese 1

    37539 Bad Grund (Harz)

    Hausanschrift

    An der Mühlenwiese 1

    37539 Bad Grund (Harz)

    Öffnungszeiten

    Mo: 09:00 - 12:00 und 14:30 - 16:00 Di: 09:00 - 12:00 Mi: 09:00 - 12:00 Do: 09:00 - 12:00 und 14:30 - 16:30 Fr: 09:00 - 12:00

    Formulare

    Antrag auf Neuausstellung eines Fischereischeines

    Version

    Technisch erstellt am 11.03.2010

    Technisch geändert am 05.03.2020

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Einheitsgemeinde Bad Grund

    Adresse

    Hausanschrift

    Elisabethstr. 1

    37539 Windhausen

    Bankverbindung

    Gemeindekasse Bad Grund

    Empfänger: Gemeindekasse Bad Grund

    IBAN: DE94 2636 1299 0004 4903 00

    BIC: GENODEF1GOH

    Bankinstitut: Volksbank Oberharz Bad Grund

    Formulare

    Antrag auf Neuausstellung eines Fischereischeines

    Version

    Technisch erstellt am 15.03.2016

    Technisch geändert am 07.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Rathaus

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Mühlenwiese 1

    37539 Bad Grund (Harz)

    Kontaktperson

    Formulare

    Antrag auf Neuausstellung eines Fischereischeines

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Prüfungszeugnis einer bestandenen vorgeschriebenen Fischerprüfung oder
    • Nachweis einer Prüfung als Berufsfischer
    • Passbild
    • Personalausweis
    • bei minderjährigen antragstellenden Personen zusätzlich:
      • Vorsprache einer gesetzlichen Vertreterin/eines gesetzlichen Vertreters mit Personalausweis

    Voraussetzungen

    • Vollendung des 14. Lebensjahres
    • abgelegte Fischerprüfung, entweder
      • bei einem anerkannten Landesfischereiverband oder
      • wie in einem anderen Bundesland vorgeschrieben oder
      • abgelegte Prüfung als Berufsfischer
    • bei minderjährigen antragstellenden Personen zusätzlich:
      • Vorsprache einer gesetzlichen Vertreterin/eines gesetzlichen Vertreters mit Personalausweis

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden. Der Fischereischein gilt auf unbeschränkte Zeit.

    Kosten

    Abgabe 45.0 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    In Niedersachsen gibt es nur einen lebenslang geltenden Fischereischein, keinen Jugend- oder Touristenschein, wie ihn andere Länder anbieten.

    Die Bundesländer haben auf Ebene der Fischereiressorts abgestimmt, dass die staatlichen Prüfungen und auch der Fischereischein gegenseitig anerkannt werden.

    Eine Fischereiabgabe wird in Niedersachsen nicht erhoben.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 31.01.2020

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Angelerlaubnis, Angelschein, Angelgenehmigung, Angeln, Fischen, Sportangler, Fischereischein Beantragung, Binnenfischerei

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024