Feiertage: Genehmigung - von Ausnahmen zur allgemeinen Arbeitsruhe
Beschreibung
An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen herrscht grundsätzlich allgemeine Arbeitsruhe. Es sind alle öffentlich bemerkbaren Tätigkeiten verboten, die geeignet sind, diese Ruhe zu beeinträchtigen, oder die dem Wesen des Sonn- und Feiertags widersprechen. Geschützt wird umfassend die Institution des Sonntags als Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung, die als Grundelement sozialen Zusammenlebens und staatlicher Ordnung verfassungskräftig gewährleistet und dem gesetzlichen Schutz überantwortet ist. Dem Einzelnen soll die Möglichkeit gegeben werden, losgelöst von werktäglichen Bindungen und Zwängen den Tag nach seinen individuellen Bedürfnissen zu begehen.
Staatlich anerkannt sind in Niedersachsen folgende Feiertage:
- Neujahrstag,
- Karfreitag,
- Ostermontag,
- der 1. Mai,
- Himmelfahrtstag,
- Pfingstmontag,
- der 3. Oktober, als Tag der Deutschen Einheit,
- der 31. Oktober, als Reformationstag,
- 1. Weihnachtstag,
- 2. Weihnachtstag.
Daneben sind die "stillen Feiertage" - Karfreitag, der zweite Sonntag vor dem 1. Advent (Volkstrauertag) und der letzte Sonntag vor dem 1. Advent (Totensonntag) - besonders geschützt.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Bei Ausnahmen, die sich über das Gebiet der zuständigen Stelle hinaus erstrecken, tritt an deren Stelle die gemeinsame Fachaufsichtsbehörde, d.h. der Landkreis und das Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport.
Ansprechpartner
Landkreis Vechta - Amt für Ordnung und Straßenverkehr
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1353
49375 Vechta
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Tiefgarage Kreishaus
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Außenbereich Haupteingang
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Außenbereich Eingang Straßenverkehrsamt
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Mutter- und Kindparkplatz: Außenbereich Eingang Straßenverkehrsamt
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Internet
Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 32 - Sicherheit & Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo - Fr 08:30-12:00 Uhr Mo - Do 14:00-15:30 Uhr und nach Vereinbarung BITTE BEACHTEN: Die Einbürgerungsbehörde ist derzeit nur vormittags geöffnet!
Kontakt
Kontaktperson
Frau J. Gerloff
Internet
Stadt Brake (Unterweser) - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Vor dem Rathaus (Parkscheibe)
Anzahl: 10 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Vor dem Rathaus (Parkscheibe)
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Brake, Bahnhof
Linie:- Bus: 440
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Nur das Erdgeschoss ist barrierefrei zugänglich
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr Mi. 08:00 - 12:00 Uhr Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 04401 102-232
Telefon Festnetz: 04401 102-230
Telefon Festnetz: 04401 102-236(Gewerbeangelegenheiten)
Telefon Festnetz: 04401 102-235
Fax: 04401 102-283
Telefon Festnetz: 04401 102-275
E-Mail: ordnungsamt@brake.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 28.12.2007
Stichwörter
Sonntagsruhe