Sonn- und Feiertagsausnahmen

    Feiertage: Genehmigung - von Ausnahmen zur allgemeinen Arbeitsruhe

    Beschreibung

    An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen herrscht grundsätzlich allgemeine Arbeitsruhe. Es sind alle öffentlich bemerkbaren Tätigkeiten verboten, die geeignet sind, diese Ruhe zu beeinträchtigen, oder die dem Wesen des Sonn- und Feiertags widersprechen. Geschützt wird umfassend die Institution des Sonntags als Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung, die als Grundelement sozialen Zusammenlebens und staatlicher Ordnung verfassungskräftig gewährleistet und dem gesetzlichen Schutz überantwortet ist. Dem Einzelnen soll die Möglichkeit gegeben werden, losgelöst von werktäglichen Bindungen und Zwängen den Tag nach seinen individuellen Bedürfnissen zu begehen.

    Staatlich anerkannt sind in Niedersachsen folgende Feiertage:

    • Neujahrstag,
    • Karfreitag,
    • Ostermontag,
    • der 1. Mai,
    • Himmelfahrtstag,
    • Pfingstmontag,
    • der 3. Oktober, als Tag der Deutschen Einheit,
    • der 31. Oktober, als Reformationstag,
    • 1. Weihnachtstag,
    • 2. Weihnachtstag.

    Daneben sind die "stillen Feiertage" - Karfreitag, der zweite Sonntag vor dem 1. Advent (Volkstrauertag) und der letzte Sonntag vor dem 1. Advent (Totensonntag) - besonders geschützt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Bei Ausnahmen, die sich über das Gebiet der zuständigen Stelle hinaus erstrecken, tritt an deren Stelle die gemeinsame Fachaufsichtsbehörde, d.h. der Landkreis und das Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport.

    Ansprechpartner

    Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Adresse

    Hausanschrift

    Lavesallee 6

    30169 Hannover

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 511 1206258

    Fax: +49 511 1206555

    E-Mail: pressestelle@mi.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 28.05.2013

    Technisch geändert am 15.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Samtgemeinde Nordhümmling

    Adresse

    Hausanschrift

    Poststraße 13

    26897 Esterwegen

    Rathaus Esterwegen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Hauptstraße 87

    26903 Surwold

    Rathaus Surwold

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05955 200-0(Rathaus Esterwegen)

    Telefon Festnetz: 04965 9131-0(Rathaus Surwold)

    Fax: 05955 200-20(Rathaus Esterwegen)

    Fax: 04965 9131-99(Rathaus Surwold)

    E-Mail: info@nordhuemmling.de

    Version

    Technisch erstellt am 29.01.2008

    Technisch geändert am 09.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Landkreis Emsland - Fachbereich Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Ordeniederung 1

    49716 Meppen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 15 62

    49705 Meppen

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten   Mo. - Do. 08:30 - 12:30 Uhr u. 14:30 - 16:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:30 Uhr Ausländerbehörde seit 01.10.2009: Mo., Di., Do. 08:30 - 12:30 Uhr u. 14:30 - 16:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:30 Uhr Wichtig: Terminvereinbarung (telefonisch oder per E-Mail) erforderlich

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Version

    Technisch erstellt am 20.04.2009 (von: Marita Krämer)

    Technisch geändert am 05.02.2025 (von: Krämer, Marita)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 28.12.2007

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Sonntagsruhe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024