Feiertage: Genehmigung - von Ausnahmen zur allgemeinen Arbeitsruhe
Beschreibung
An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen herrscht grundsätzlich allgemeine Arbeitsruhe. Es sind alle öffentlich bemerkbaren Tätigkeiten verboten, die geeignet sind, diese Ruhe zu beeinträchtigen, oder die dem Wesen des Sonn- und Feiertags widersprechen. Geschützt wird umfassend die Institution des Sonntags als Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung, die als Grundelement sozialen Zusammenlebens und staatlicher Ordnung verfassungskräftig gewährleistet und dem gesetzlichen Schutz überantwortet ist. Dem Einzelnen soll die Möglichkeit gegeben werden, losgelöst von werktäglichen Bindungen und Zwängen den Tag nach seinen individuellen Bedürfnissen zu begehen.
Staatlich anerkannt sind in Niedersachsen folgende Feiertage:
- Neujahrstag,
- Karfreitag,
- Ostermontag,
- der 1. Mai,
- Himmelfahrtstag,
- Pfingstmontag,
- der 3. Oktober, als Tag der Deutschen Einheit,
- der 31. Oktober, als Reformationstag,
- 1. Weihnachtstag,
- 2. Weihnachtstag.
Daneben sind die "stillen Feiertage" - Karfreitag, der zweite Sonntag vor dem 1. Advent (Volkstrauertag) und der letzte Sonntag vor dem 1. Advent (Totensonntag) - besonders geschützt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Bei Ausnahmen, die sich über das Gebiet der zuständigen Stelle hinaus erstrecken, tritt an deren Stelle die gemeinsame Fachaufsichtsbehörde, d.h. der Landkreis und das Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport.
Ansprechpartner
Landkreis Stade
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten: Mo. - Do.: 08.00 - 16.00 Uhr Fr.: 08.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Samtgemeinde Horneburg
Aktuelles
Die Samtgemeinde Horneburg mit Ihren Mitgliedsgemeinden Agathenburg, Bliedersdorf, Dollern, Horneburg und Nottensdorf hatte schon immer eine strategisch bedeutsame Lage zwischen den Hansestädten Hamburg und Stade. Die ehemalige Pferdewechselstation aus dem 17. Jahrhundert, das jetztige Rathaus in Horneburg, ist ein Zeugnis dieser geschichtsträchtigen Epoche. Optimale Verkehrsanbindung mit der S-Bahn, mit dem Start und dem Auto über die B 73 sowie über die teilweise schon fertiggestellte A26 machen den Standort für wirtschaftliche Unternehmen interessant.
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Lange Straße
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Der barrierefreie Zugang befindet sich hinter dem Gebäude. Dort befindet sich auch ein Behindertenstellplatz. Im Gebäude selbst ist ein Treppenlift vorhanden.
Öffnungszeiten
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Weitere Informationen
Die Samtgemeinde Horneburg liegt zwischen Stade und Buxtehude am Stader Geestrand nahe dem Alten Land. Sie wurde im Rahmen der niedersächsischen Gebiets- und Verwaltungsreform Anfang der 1970er Jahre gebildet und setzt sich aus den Mitgliedsgemeinden Agathenburg, Bliedersdorf, Dollern, Horneburg und Nottensdorf zusammen.
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 28.12.2007
Stichwörter
Sonntagsruhe