Feiertage: Genehmigung - von Ausnahmen zur allgemeinen Arbeitsruhe
Beschreibung
An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen herrscht grundsätzlich allgemeine Arbeitsruhe. Es sind alle öffentlich bemerkbaren Tätigkeiten verboten, die geeignet sind, diese Ruhe zu beeinträchtigen, oder die dem Wesen des Sonn- und Feiertags widersprechen. Geschützt wird umfassend die Institution des Sonntags als Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung, die als Grundelement sozialen Zusammenlebens und staatlicher Ordnung verfassungskräftig gewährleistet und dem gesetzlichen Schutz überantwortet ist. Dem Einzelnen soll die Möglichkeit gegeben werden, losgelöst von werktäglichen Bindungen und Zwängen den Tag nach seinen individuellen Bedürfnissen zu begehen.
Staatlich anerkannt sind in Niedersachsen folgende Feiertage:
- Neujahrstag,
- Karfreitag,
- Ostermontag,
- der 1. Mai,
- Himmelfahrtstag,
- Pfingstmontag,
- der 3. Oktober, als Tag der Deutschen Einheit,
- der 31. Oktober, als Reformationstag,
- 1. Weihnachtstag,
- 2. Weihnachtstag.
Daneben sind die "stillen Feiertage" - Karfreitag, der zweite Sonntag vor dem 1. Advent (Volkstrauertag) und der letzte Sonntag vor dem 1. Advent (Totensonntag) - besonders geschützt.
Hinweise für Munster: Feiertage: Genehmigung - von Ausnahmen zur allgemeinen Arbeitsruhe
An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen herrscht grundsätzlich allgemeine Arbeitsruhe. Es sind alle öffentlich bemerkbaren Tätigkeiten verboten, die geeignet sind, diese Ruhe zu beeinträchtigen, oder die dem Wesen des Sonn- und Feiertags widersprechen. Geschützt wird umfassend die Institution des Sonntags als Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung, die als Grundelement sozialen Zusammenlebens und staatlicher Ordnung verfassungskräftig gewährleistet und dem gesetzlichen Schutz überantwortet ist. Dem Einzelnen soll die Möglichkeit gegeben werden, losgelöst von werktäglichen Bindungen und Zwängen den Tag nach seinen individuellen Bedürfnissen zu begehen.
Staatlich anerkannt sind in Niedersachsen folgende Feiertage:
- Neujahrstag,
- Karfreitag,
- Ostermontag,
- der 1. Mai,
- Himmelfahrtstag,
- Pfingstmontag,
- der 3. Oktober, als Tag der Deutschen Einheit,
- 1. Weihnachtstag,
- 2. Weihnachtstag.
Daneben sind die "stillen Feiertage" - Karfreitag, der zweite Sonntag vor dem 1. Advent (Volkstrauertag) und der letzte Sonntag vor dem 1. Advent (Totensonntag) - besonders geschützt.
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Bei Ausnahmen, die sich über das Gebiet der zuständigen Stelle hinaus erstrecken, tritt an deren Stelle die gemeinsame Fachaufsichtsbehörde, d.h. der Landkreis und das Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport.
Hinweise für Munster: Feiertage: Genehmigung - von Ausnahmen zur allgemeinen Arbeitsruhe
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Bei Ausnahmen, die sich über das Gebiet der zuständigen Stelle hinaus erstrecken, tritt an deren Stelle die gemeinsame Fachaufsichtsbehörde, d.h. der Landkreis und das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport.
Ansprechpartner
Fachgruppe 21 - Ordnung
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1464
29626 Munster
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Kontaktperson
Frau Nicole Simmelbauer
Frau Anne-Kathrin von Alm
Herr Ingo Werlich
Herr Hans-Peter Gerecke
Herr Frank Belling
E-Mail: frank.belling@munster.de
Stadt Munster
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1464
29626 Munster
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Veestherrnweg
Anzahl: 45 Gebühren: nein - Parkplatz: Poststraße
Anzahl: 18 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Veestherrnweg
Anzahl: 5 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 8.30 - 12.00 und 14.00 - 16.30 Dienstag 8.30 - 12.00 und 14.00 - 16.30 Mittwoch 8.30 - 12.00 Donnerstag 8.30 - 12.00 und 14.00 - 16.30 Freitag 8.30 - 13.00
Kontakt
Kontaktperson
Herr Hans von Scheidt (Systemadministrator)
Herr Steffen Fricke (Systemadministrator)
Frau Manuela Wollberg
Herr Dirk Sobczak
Herr Jan Holz
Frau Anna Adamczak
Frau Susann Krawietz
Frau Sabine Ackermann
Frau Anja Kupitz
Frau Irene Bierbrauer
Herr Erwin Hilscher
Frau Nicole Simmelbauer
Herr Jürgen Kelm
Frau Anne-Kathrin von Alm
Frau Sara-Therese Köhler
Telefon Festnetz: 05192 130-2109
E-Mail: buergerburo@munster.de
Frau Annegret Kruse
Telefon Festnetz: 05192 207-5
E-Mail: annegret.kruse@munster.de
Frau Dose
Frau Werlich
Frau Redecker
Herr Stoll
Frau Martina Rode
Frau Detgen-Zemanek
Herr Mark Hamers
Frau Vogt-Thierjung
Frau Steinmüller
Herr Hillmer
Frau Dittbrenner
Herr Oliver Hartung
Frau Andrea Holz
Herr Carsten Dehmel
Herr Norbert Richter
Herr Patrick Gerhardt (Fachgruppenleiter Bürgerhaus)
Frau Heike Dehlis
Herr Jörg Scholz (Bauhof Verwaltung)
Frau Christel Becker
Herr Ottmar Harwege
Frau Susanne Gärtner
Herr Lübbo Schuster (Fachgruppenleiter Planung und Bau)
Frau Irina Flaum
Frau Euhus
Herr Stephan Beck
Herr Lars Bukowski (Fachgruppenleiter Bauverwaltung)
Frau Helmcke
Frau Sabrina Lauer
Frau Waltraud Isernhagen
Herr Matthias Korinek
Frau Andrea Tegtmeyer
Herr Ingo Werlich
Frau Wiebke Schröter
Frau Petra Schröder
Frau Andrea Emmann
Herr Michael Falk
Herr Tobias Brockmann (Systemadministrator)
Telefon Festnetz: 05192 130-1302
E-Mail: tobias.brockmann@munster.de
Frau Sina Stein (Bildung und Teilhabe)
Herr Phillip Hauswald (Leiter Stadtkasse)
Herr Hans-Peter Gerecke
Frau Swantje Boehling (Sachbearbeiterin Sozialamt)
Frau Denise Zöllner
Telefon Festnetz: 05192 130-2109
E-Mail: buergerbuero@munster.de
Herr Benjamin von Ahlen
Telefon Festnetz: 05192 130-3000
E-Mail: Benjamin.vonAhlen@munster.de
Herr Jannik Ewald (System- und Anwendungsbetreuung)
Frau Kaya Wranietz
Frau Bettina Haberberg
Frau Irina Hein
Herr Micha Jirjahn
Herr Lars Lüders
Herr Ulf-Marcus Grube (Bürgermeister)
Frau Alexandra Wörner
Frau Birte Tödter
Landkreis Heidekreis - Landkreis Heidekreis - Fachgruppe Ordnungs- und Ausländerwesen, Jagd
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. - Do. 08.00 - 12.00 Uhr
Kontaktperson
Frau C. Rockmann
Herr A. Ebeling
Frau O. Kühn
Gemeindefreier Bezirk Lohheide
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05051 9867-0
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
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Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
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Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
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Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
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Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 28.12.2007
Stichwörter
Sonntagsruhe