Sonn- und Feiertagsausnahmen

    Feiertage: Genehmigung - von Ausnahmen zur allgemeinen Arbeitsruhe

    Beschreibung

    An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen herrscht grundsätzlich allgemeine Arbeitsruhe. Es sind alle öffentlich bemerkbaren Tätigkeiten verboten, die geeignet sind, diese Ruhe zu beeinträchtigen, oder die dem Wesen des Sonn- und Feiertags widersprechen. Geschützt wird umfassend die Institution des Sonntags als Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung, die als Grundelement sozialen Zusammenlebens und staatlicher Ordnung verfassungskräftig gewährleistet und dem gesetzlichen Schutz überantwortet ist. Dem Einzelnen soll die Möglichkeit gegeben werden, losgelöst von werktäglichen Bindungen und Zwängen den Tag nach seinen individuellen Bedürfnissen zu begehen.

    Staatlich anerkannt sind in Niedersachsen folgende Feiertage:

    • Neujahrstag,
    • Karfreitag,
    • Ostermontag,
    • der 1. Mai,
    • Himmelfahrtstag,
    • Pfingstmontag,
    • der 3. Oktober, als Tag der Deutschen Einheit,
    • der 31. Oktober, als Reformationstag,
    • 1. Weihnachtstag,
    • 2. Weihnachtstag.

    Daneben sind die "stillen Feiertage" - Karfreitag, der zweite Sonntag vor dem 1. Advent (Volkstrauertag) und der letzte Sonntag vor dem 1. Advent (Totensonntag) - besonders geschützt.

    Online-Dienste

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    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Bei Ausnahmen, die sich über das Gebiet der zuständigen Stelle hinaus erstrecken, tritt an deren Stelle die gemeinsame Fachaufsichtsbehörde, d.h. der Landkreis und das Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport.

    Ansprechpartner

    Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Adresse

    Hausanschrift

    Lavesallee 6

    30169 Hannover

    Kontakt

    Fax: +49 511 1206555

    Telefon Festnetz: +49 511 1206258

    E-Mail: pressestelle@mi.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    FB 2 Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Straße 15

    31860 Emmerthal

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    montags, dienstags, mittwochs und freitags 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr montags zusätzlich 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr donnerstags 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr -Termine auch nach Vereinbarung-

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05155 69-140

    E-Mail: ordnungswesen@emmerthal.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Landkreis Hameln-Pyrmont

    Adresse

    Hausanschrift

    Süntelstr. 9

    31785 Hameln

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05151 903

    Fax: 05151 903-1502

    E-Mail: landkreis@hameln-pyrmont.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 28.12.2007

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Sonntagsruhe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English