Sonn- und Feiertagsausnahmen

    Feiertage: Genehmigung - von Ausnahmen zur allgemeinen Arbeitsruhe

    Beschreibung

    An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen herrscht grundsätzlich allgemeine Arbeitsruhe. Es sind alle öffentlich bemerkbaren Tätigkeiten verboten, die geeignet sind, diese Ruhe zu beeinträchtigen, oder die dem Wesen des Sonn- und Feiertags widersprechen. Geschützt wird umfassend die Institution des Sonntags als Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung, die als Grundelement sozialen Zusammenlebens und staatlicher Ordnung verfassungskräftig gewährleistet und dem gesetzlichen Schutz überantwortet ist. Dem Einzelnen soll die Möglichkeit gegeben werden, losgelöst von werktäglichen Bindungen und Zwängen den Tag nach seinen individuellen Bedürfnissen zu begehen.

    Staatlich anerkannt sind in Niedersachsen folgende Feiertage:

    • Neujahrstag,
    • Karfreitag,
    • Ostermontag,
    • der 1. Mai,
    • Himmelfahrtstag,
    • Pfingstmontag,
    • der 3. Oktober, als Tag der Deutschen Einheit,
    • der 31. Oktober, als Reformationstag,
    • 1. Weihnachtstag,
    • 2. Weihnachtstag.

    Daneben sind die "stillen Feiertage" - Karfreitag, der zweite Sonntag vor dem 1. Advent (Volkstrauertag) und der letzte Sonntag vor dem 1. Advent (Totensonntag) - besonders geschützt.

    Online-Dienste

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    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Bei Ausnahmen, die sich über das Gebiet der zuständigen Stelle hinaus erstrecken, tritt an deren Stelle die gemeinsame Fachaufsichtsbehörde, d.h. der Landkreis und das Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport.

    Ansprechpartner

    Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Adresse

    Hausanschrift

    Lavesallee 6

    30169 Hannover

    Kontakt

    Fax: +49 511 1206555

    Telefon Festnetz: +49 511 1206258

    E-Mail: pressestelle@mi.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Samtgemeinde Brome - Fachbereich Ordnungswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 36

    38465 Brome

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: vor dem Rathaus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: vor dem Rathaus
      Anzahl: 4  Gebühren: nein
    • Mutter- und Kindparkplatz: vor dem Rathaus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Brome, Schule
      Linie:
      • Bus: 151, 153, 160, 161, 164, 165

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 05833 84-900

    Telefon Festnetz: 05833 84-108

    E-Mail: Servicecenter@Samtgemeinde-Brome.de

    Internet

    Bankverbindung

    Samtgemeinde Brome

    Empfänger: Samtgemeinde Brome

    IBAN: DE30 2501 0030 0049 5003 06

    BIC: PBNKDEFF

    Bankinstitut: Postbank Hannover

    Samtgemeinde Brome

    Empfänger: Samtgemeinde Brome

    IBAN: DE26 2699 1066 2015 4390 00

    BIC: GENODEF1WOB

    Bankinstitut: Volksbank Wolfsburg

    Samtgemeinde Brome

    Empfänger: Samtgemeinde Brome

    IBAN: DE39 2579 1635 0007 1307 00

    BIC: GENODEF1HMN

    Bankinstitut: Volksbank eG Südheide-Isenhagener Land - Altmark

    Samtgemeinde Brome

    Empfänger: Samtgemeinde Brome

    IBAN: DE53 2695 1311 0014 1517 24

    BIC: NOLADE21GFW

    Bankinstitut: Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg

    Version

    Technisch geändert am 22.03.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 28.12.2007

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Sonntagsruhe

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de