Erziehung Beratung

    Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatung

    Beschreibung

    Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte können sich bei Erziehungsfragen, bei persönlichen oder familienbezogenen Problemen sowie bei Fragen und Konflikten im Zusammenhang mit Trennungen und Scheidungen an die zuständige Stelle wenden.

    Anlass zum Aufsuchen einer Beratungsstelle können je nach Alter des Kindes oder Jugendlichen zum Beispiel Entwicklungsverzögerungen, Schlaf-, Ess- und Sprachstörungen oder Ängste sein. Im Schulalter treten oftmals Leistungs- und Verhaltensprobleme auf, die in der Pubertät an Intensität zunehmen können. Oftmals fühlen sich Eltern mit den Erziehungsaufgaben überfordert.

    Aber auch Beziehungsschwierigkeiten der Eltern, Probleme bei Trennung und Scheidung bedürfen oftmals der professionellen Hilfe und Unterstützung durch die zuständige Stelle.

    Eltern und andere Sorgeberechtigte haben einen Rechtsanspruch auf Erziehungsberatung. Kinder und Jugendliche können eine Beratungsstelle auch ohne Beisein der Eltern aufsuchen.

    Hinweise für Lühe: Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatung

    Allgemeine Informationen

    Unsere Beratungsleistung reicht von Erziehungsfragen und Erziehungsschwierigkeiten von Eltern und Personensorgeberechtigten bis hin zu Lernschwierigkeiten, Verhaltensauffälligkeiten und Entwicklungsstörungen eines Kindes oder Jugendlichen.
    Unser Ziel ist es, Eltern zu befähigen, ihre Erziehungsverantwortung besser wahrzunehmen und Kindern und Jugendlichen in Not- und Konfliktlagen zu helfen. Dazu gehört auch die Beratung und Vermittlung zwischen den Eltern zur Entwicklung einvernehmlicher Sorgerechtsregelungen bei Trennung und Scheidung.

    Natürlich können sich auch Kinder und Jugendliche selbst an uns wenden, wenn sie Rat und Hilfe brauchen oder sich in einer scheinbar ausweglosen Situation befinden.
    Die Beratung wird grundsätzlich von qualifizierten Sozialarbeiter/innen im Allgemeinen Sozialen Dienst durchgeführt.
    Ein spezielles Beratungsangebot finden Sie noch in der Erziehungsberatungsstelle.

    Wenn Sie sich hilfesuchend an uns gewandt haben, kann es sein, dass wir Ihrer Familie oder einzelnen Familienangehörigen nach ausführlicher Beratung eine mehr oder weniger intensive Betreuung für einen bestimmten Zeitraum gewähren. Die Betreuung kann entweder direkt in Ihrer Familie erfolgen, oder in entsprechenden Tageseinrichtungen. Diese vorrübergehende Unterstützung ist als Hilfe zur Selbsthilfe oder familienergänzende Hilfe gedacht.

    Sollten wir im Verlauf der Beratungsgespräche feststellen, dass eine zeitweise Unterbringung Ihres Kindes unumgänglich ist, werden wir gemeinsam mit Ihnen nach einer geeigneten Unterbringungsmöglichkeit suchen. Mit Kinderheimen- und Jugendwohnheimen, Pflegefamilien, Jugendwohngruppen und sonstigen betreuten Wohnformen stehen uns dafür unterschiedliche Hilfsangebote zur Verfügung.

    Wichtig ist: Erziehungshilfen veranlassen wir nur, wenn Sie es beantragt haben!

    Gegen Ihren Willen können wir nur durch Gerichtsentscheidung bei massiver Gefahr für das Kindeswohl tätig werden. Das müssen wir ( zum Glück ) sehr selten.



    Allgemeine Informationen

    Unsere Beratungsleistung reicht von Erziehungsfragen und Erziehungsschwierigkeiten von Eltern und Personensorgeberechtigten bis hin zu Lernschwierigkeiten, Verhaltensauffälligkeiten und Entwicklungsstörungen eines Kindes oder Jugendlichen.
    Unser Ziel ist es, Eltern zu befähigen, ihre Erziehungsverantwortung besser wahrzunehmen und Kindern und Jugendlichen in Not- und Konfliktlagen zu helfen. Dazu gehört auch die Beratung und Vermittlung zwischen den Eltern zur Entwicklung einvernehmlicher Sorgerechtsregelungen bei Trennung und Scheidung.

    Natürlich können sich auch Kinder und Jugendliche selbst an uns wenden, wenn sie Rat und Hilfe brauchen oder sich in einer scheinbar ausweglosen Situation befinden.
    Die Beratung wird grundsätzlich von qualifizierten Sozialarbeiter/innen im Allgemeinen Sozialen Dienst durchgeführt.
    Ein spezielles Beratungsangebot finden Sie noch in der Erziehungsberatungsstelle.

    Wenn Sie sich hilfesuchend an uns gewandt haben, kann es sein, dass wir Ihrer Familie oder einzelnen Familienangehörigen nach ausführlicher Beratung eine mehr oder weniger intensive Betreuung für einen bestimmten Zeitraum gewähren. Die Betreuung kann entweder direkt in Ihrer Familie erfolgen, oder in entsprechenden Tageseinrichtungen. Diese vorrübergehende Unterstützung ist als Hilfe zur Selbsthilfe oder familienergänzende Hilfe gedacht.

    Sollten wir im Verlauf der Beratungsgespräche feststellen, dass eine zeitweise Unterbringung Ihres Kindes unumgänglich ist, werden wir gemeinsam mit Ihnen nach einer geeigneten Unterbringungsmöglichkeit suchen. Mit Kinderheimen- und Jugendwohnheimen, Pflegefamilien, Jugendwohngruppen und sonstigen betreuten Wohnformen stehen uns dafür unterschiedliche Hilfsangebote zur Verfügung.

    Wichtig ist: Erziehungshilfen veranlassen wir nur, wenn Sie es beantragt haben!

    Gegen Ihren Willen können wir nur durch Gerichtsentscheidung bei massiver Gefahr für das Kindeswohl tätig werden. Das müssen wir ( zum Glück ) sehr selten.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei den Erziehungs- und Familienberatungsstellen.

    Hinweise für Lühe: Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatung

    Um genügend Zeit für die Probleme der Kinder, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und deren Eltern zu haben, wird gebeten, telefonisch einen Gesprächstermin zu vereinbaren.

    Um genügend Zeit für die Probleme der Kinder, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und deren Eltern zu haben, wird gebeten, telefonisch einen Gesprächstermin zu vereinbaren.

    Ansprechpartner

    Jugend und Familie

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Staatsarchiv 3

    21680 Stade

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeiten zu ersehen unter: https://www.landkreis-stade.de/oeffnungszeiten Außerhalb der Öffnungszeiten können gerne Termine vereinbart werden.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04141 12-5111

    Fax: 04141 12-5113

    E-Mail: jugend@landkreis-stade.de

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2020 (von: Webservice, Landkreis Stade)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Stade)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise für Lühe: Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatung

    Stationäre und teilstationäre Hilfen zur Erziehung sind kostenintensive Maßnahmen. Sie müssen daher damit rechnen, dass Sie entsprechend der Vorgaben des Sozialgesetzbuches -Achtes Buch- (SGB VIII) zu einem Kostenbeitrag herangezogen werden. Nähere Auskünfte dazu erteilen Ihnen unsere Mitarbeiter/innen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe.

    Unsere Beratungsleistung sowie ambulante Hilfen zur Erziehung oder ambulante Eingliederungshilfen sind immer kostenlos.

    Stationäre und teilstationäre Hilfen zur Erziehung sind kostenintensive Maßnahmen. Sie müssen daher damit rechnen, dass Sie entsprechend der Vorgaben des Sozialgesetzbuches -Achtes Buch- (SGB VIII) zu einem Kostenbeitrag herangezogen werden. Nähere Auskünfte dazu erteilen Ihnen unsere Mitarbeiter/innen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe.

    Unsere Beratungsleistung sowie ambulante Hilfen zur Erziehung oder ambulante Eingliederungshilfen sind immer kostenlos.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lühe: Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatung

    Während der Geschäftszeiten des Landkreises Stade kann über die Tel.Nr. 12-5111 bzw. 12-5131 eine/n Sozialarbeiter/in erreicht werden.

    Von den Sozialarbeiter/innen werden bei Bedarf Sprechzeiten in den jeweiligen Samtgemeinden/Gemeinden abgehalten. Bitte melden Sie sich hierfür telefonisch bei der zuständigen Fachkraft.


    Unterstützende Institutionen

    Insbesondere bei schulischen Problemen ist für die Gemeinde Jork und Samtgemeinde Apensen  gemeinsam mit der Landesschulbehörde Stade und der Stadt Buxtehude  das Beratungszentrum für emotionale und soziale Entwicklung "Bese" gegründet worden.

    Beseteam

    Während der Geschäftszeiten des Landkreises Stade kann über die Tel.Nr. 12-5111 bzw. 12-5131 eine/n Sozialarbeiter/in erreicht werden.

    Von den Sozialarbeiter/innen werden bei Bedarf Sprechzeiten in den jeweiligen Samtgemeinden/Gemeinden abgehalten. Bitte melden Sie sich hierfür telefonisch bei der zuständigen Fachkraft.


    Unterstützende Institutionen

    Insbesondere bei schulischen Problemen ist für die Gemeinde Jork und Samtgemeinde Apensen gemeinsam mit der Landesschulbehörde Stade und der Stadt Buxtehude das Beratungszentrum für emotionale und soziale Entwicklung "Bese" gegründet worden.

    Beseteam

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lühe: Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatung

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Eheberatung, Familien- und Erziehungsberatung, Familienberatung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

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