Erziehung Beratung

    Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatung

    Beschreibung

    Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte können sich bei Erziehungsfragen, bei persönlichen oder familienbezogenen Problemen sowie bei Fragen und Konflikten im Zusammenhang mit Trennungen und Scheidungen an die zuständige Stelle wenden.

    Anlass zum Aufsuchen einer Beratungsstelle können je nach Alter des Kindes oder Jugendlichen zum Beispiel Entwicklungsverzögerungen, Schlaf-, Ess- und Sprachstörungen oder Ängste sein. Im Schulalter treten oftmals Leistungs- und Verhaltensprobleme auf, die in der Pubertät an Intensität zunehmen können. Oftmals fühlen sich Eltern mit den Erziehungsaufgaben überfordert.

    Aber auch Beziehungsschwierigkeiten der Eltern, Probleme bei Trennung und Scheidung bedürfen oftmals der professionellen Hilfe und Unterstützung durch die zuständige Stelle.

    Eltern und andere Sorgeberechtigte haben einen Rechtsanspruch auf Erziehungsberatung. Kinder und Jugendliche können eine Beratungsstelle auch ohne Beisein der Eltern aufsuchen.

    Hinweise für Buxtehude: Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatung

    Allgemeine Informationen

    Unsere Beratungsleistung reicht von Erziehungsfragen und Erziehungsschwierigkeiten von Eltern und Personensorgeberechtigten bis hin zu Lernschwierigkeiten, Verhaltensauffälligkeiten und Entwicklungsstörungen eines Kindes oder Jugendlichen.
    Unser Ziel ist es, Eltern zu befähigen, ihre Erziehungsverantwortung besser wahrzunehmen und Kindern und Jugendlichen in Not- und Konfliktlagen zu helfen. Dazu gehört auch die Beratung und Vermittlung zwischen den Eltern zur Entwicklung einvernehmlicher Sorgerechtsregelungen bei Trennung und Scheidung.

    Natürlich können sich auch Kinder und Jugendliche selbst an uns wenden, wenn sie Rat und Hilfe brauchen oder sich in einer scheinbar ausweglosen Situation befinden.
    Die Beratung wird grundsätzlich von qualifizierten Sozialarbeiter/innen im Allgemeinen Sozialen Dienst durchgeführt.
    Ein spezielles Beratungsangebot finden Sie noch in der Erziehungsberatungsstelle.

    Wenn Sie sich hilfesuchend an uns gewandt haben, kann es sein, dass wir Ihrer Familie oder einzelnen Familienangehörigen nach ausführlicher Beratung eine mehr oder weniger intensive Betreuung für einen bestimmten Zeitraum gewähren. Die Betreuung kann entweder direkt in Ihrer Familie erfolgen, oder in entsprechenden Tageseinrichtungen. Diese vorrübergehende Unterstützung ist als Hilfe zur Selbsthilfe oder familienergänzende Hilfe gedacht.

    Sollten wir im Verlauf der Beratungsgespräche feststellen, dass eine zeitweise Unterbringung Ihres Kindes unumgänglich ist, werden wir gemeinsam mit Ihnen nach einer geeigneten Unterbringungsmöglichkeit suchen. Mit Kinderheimen- und Jugendwohnheimen, Pflegefamilien, Jugendwohngruppen und sonstigen betreuten Wohnformen stehen uns dafür unterschiedliche Hilfsangebote zur Verfügung.

    Wichtig ist: Erziehungshilfen veranlassen wir nur, wenn Sie es beantragt haben!

    Gegen Ihren Willen können wir nur durch Gerichtsentscheidung bei massiver Gefahr für das Kindeswohl tätig werden. Das müssen wir ( zum Glück ) sehr selten.


    Zu den Beratungsleistungen des Allgemeinen Sozialen Dienstes der Hansestadt Buxtehude zählen

    • Beratung von jungen Menschen, Müttern, Vätern, Personensorge- und Erziehungsberechtigten, die einen Anspruch auf eine Leistung der Kinder- und Jugendhilfe haben bzw. leistungsberechtigt sind (§ 10a SGB VIII) u. a. in Bezug auf
    • Familiensituation, persönliche Situation, Bedarfe, Ressourcen und mögliche Hilfen
    • Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe
    • Leistungen anderer Sozialleistungsträger
    • Mögliche Auswirkungen und Folgen einer Hilfe
    • Verwaltungsabläufe
    • Beratungsangebote im Sozialraum
    • Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung und Entwicklung junger Menschen (§§ 8, 16 SGB VIII)
    • Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung (§ 17 SGB VIII)
    • Beratung und Unterstützung zur Ausübung der Personensorge und des Umgangs (§ 18 SGB VIII)

    Die jeweilige Beratungsleistung wird von der für Ihren Wohnbezirk zuständigen Fachkraft des Allgemeinen Sozialen Dienstes (Bezirkssozialarbeiter/Bezirkssozialarbeiterin) erbracht. Zudem besteht die 

    Möglichkeit, das spezialisierte Angebot zur Erziehungsberatung ( § 28 SGB VIII) der Erziehungsberatungsstelle vor Ort in Anspruch zu nehmen.

    Erscheint eine Beratungsleistung nicht ausreichend, um das Recht des jungen Menschen auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit (§ 1 SGB VIII) zu realisieren, kann Sorgeberechtigten auf Antrag eine Hilfe zur Erziehung ( § 27 SGB VIII) gewährt werden. Die Ausgestaltung einer solchen Hilfe richtet sich nach dem individuellen erzieherischen Bedarf im Einzelfall und kann in ambulanter, teilstationärer oder stationärer Form erfolgen.

    Die für Ihren Wohnbezirk zuständige Fachkraft des Allgemeinen Sozialen Dienstes wird Sie zu den möglichen Hilfen zur Erziehung beraten und mit Ihnen über Ihre Wünsche bzw. Ziele sprechen, die Sie durch die Inanspruchnahme der Jugendhilfeleistung erreichen möchten.  Hierbei kann es sich z. B. um ambulante Hilfen wie eine Erziehungsbeistandschaft oder eine Familienhilfe, um teilstationäre Hilfen wie der Besuch einer Tagesgruppe oder um stationäre Hilfen wie betreutes Wohnen oder eine Heimunterbringung handeln.

    Ist eine stationäre Hilfe zur Erziehung außerhalb der eigenen Familie vorübergehend erforderlich, so gilt es, während des Zeitraums der Unterbringung die Entwicklungs-, Teilhabe- oder Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie insoweit zu verbessern, dass die Eltern ihr Kind wieder selbst erziehen können. In einigen Fällen kann dieses Ziel nicht erreicht werden, so dass hier die Beratung und Untersützung der Eltern  darauf ausgerichtet ist, gemeinsam eine andere, dem Wohl des Kindes bzw. Jugendlichen förderliche, auf Dauer angelegte Lebensperspektive zu erarbeiten und zu sichern. (§ 37 SGB VIII). In Einzelfällen kann auch die Unterbringung des Kindes in einer Pflegefamilie (§ 33 SGB VIII) statt in einer Jugendhilfeeinrichtung in Frage kommen.

    Sofern eine gegenwärtige, akute Gefahr für Kinder oder Jugendliche in der eigenen Familie besteht und Eltern nicht bereit oder in der Lage sind, notwendige Hilfen zum Schutz des Kindes/Jugendlichen anzunehmen, ist eine Inobhutnahme (§ 42 SGB VIII) erforderlich und das Kind bzw. der Jugendliche werden in einer Schutzstelle untergebracht. Wenn die Sorgeberechtigten mit dieser Maßnahme nicht einverstanden sind, ist vonseinten der zuständigen ASD-Fachkraft unverzüglich das Familiengericht zu informieren. Das Gericht entscheidet dann über den Aufenthalt des Kindes.

     Grundsätzlich ist es unser Anliegen, die Familien so zu unterstützen, dass ein besseres Zusammenleben möglich und eine positive Entwicklung der jungen Menschen innerhalb der Familie gewährleistet ist.

    Neben den benannten Dienstleistungen der Bezirkssozialarbeit bietet der Allgemeine Soziale Dienst Beratung und Unterstützung für die Spezialbereiche der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit (drohender) seelischer Behinderung (§ 35a SGB VIII), Jugendhilfe im Strafverfahren (§ 52 SGB VIII) sowie den Pflegekinderdienst (§ 33 SGB VIII).  



    Allgemeine Informationen

    Unsere Beratungsleistung reicht von Erziehungsfragen und Erziehungsschwierigkeiten von Eltern und Personensorgeberechtigten bis hin zu Lernschwierigkeiten, Verhaltensauffälligkeiten und Entwicklungsstörungen eines Kindes oder Jugendlichen.
    Unser Ziel ist es, Eltern zu befähigen, ihre Erziehungsverantwortung besser wahrzunehmen und Kindern und Jugendlichen in Not- und Konfliktlagen zu helfen. Dazu gehört auch die Beratung und Vermittlung zwischen den Eltern zur Entwicklung einvernehmlicher Sorgerechtsregelungen bei Trennung und Scheidung.

    Natürlich können sich auch Kinder und Jugendliche selbst an uns wenden, wenn sie Rat und Hilfe brauchen oder sich in einer scheinbar ausweglosen Situation befinden.
    Die Beratung wird grundsätzlich von qualifizierten Sozialarbeiter/innen im Allgemeinen Sozialen Dienst durchgeführt.
    Ein spezielles Beratungsangebot finden Sie noch in der Erziehungsberatungsstelle.

    Wenn Sie sich hilfesuchend an uns gewandt haben, kann es sein, dass wir Ihrer Familie oder einzelnen Familienangehörigen nach ausführlicher Beratung eine mehr oder weniger intensive Betreuung für einen bestimmten Zeitraum gewähren. Die Betreuung kann entweder direkt in Ihrer Familie erfolgen, oder in entsprechenden Tageseinrichtungen. Diese vorrübergehende Unterstützung ist als Hilfe zur Selbsthilfe oder familienergänzende Hilfe gedacht.

    Sollten wir im Verlauf der Beratungsgespräche feststellen, dass eine zeitweise Unterbringung Ihres Kindes unumgänglich ist, werden wir gemeinsam mit Ihnen nach einer geeigneten Unterbringungsmöglichkeit suchen. Mit Kinderheimen- und Jugendwohnheimen, Pflegefamilien, Jugendwohngruppen und sonstigen betreuten Wohnformen stehen uns dafür unterschiedliche Hilfsangebote zur Verfügung.

    Wichtig ist: Erziehungshilfen veranlassen wir nur, wenn Sie es beantragt haben!

    Gegen Ihren Willen können wir nur durch Gerichtsentscheidung bei massiver Gefahr für das Kindeswohl tätig werden. Das müssen wir ( zum Glück ) sehr selten.


    Zu den Beratungsleistungen des Allgemeinen Sozialen Dienstes der Hansestadt Buxtehude zählen

    • Beratung von jungen Menschen, Müttern, Vätern, Personensorge- und Erziehungsberechtigten, die einen Anspruch auf eine Leistung der Kinder- und Jugendhilfe haben bzw. leistungsberechtigt sind (§ 10a SGB VIII) u. a. in Bezug auf
    • Familiensituation, persönliche Situation, Bedarfe, Ressourcen und mögliche Hilfen
    • Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe
    • Leistungen anderer Sozialleistungsträger
    • Mögliche Auswirkungen und Folgen einer Hilfe
    • Verwaltungsabläufe
    • Beratungsangebote im Sozialraum
    • Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung und Entwicklung junger Menschen (§§ 8, 16 SGB VIII)
    • Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung (§ 17 SGB VIII)
    • Beratung und Unterstützung zur Ausübung der Personensorge und des Umgangs (§ 18 SGB VIII)

    Die jeweilige Beratungsleistung wird von der für Ihren Wohnbezirk zuständigen Fachkraft des Allgemeinen Sozialen Dienstes (Bezirkssozialarbeiter/Bezirkssozialarbeiterin) erbracht. Zudem besteht die

    Möglichkeit, das spezialisierte Angebot zur Erziehungsberatung ( § 28 SGB VIII) der Erziehungsberatungsstelle vor Ort in Anspruch zu nehmen.

    Erscheint eine Beratungsleistung nicht ausreichend, um das Recht des jungen Menschen auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit (§ 1 SGB VIII) zu realisieren, kann Sorgeberechtigten auf Antrag eine Hilfe zur Erziehung ( § 27 SGB VIII) gewährt werden. Die Ausgestaltung einer solchen Hilfe richtet sich nach dem individuellen erzieherischen Bedarf im Einzelfall und kann in ambulanter, teilstationärer oder stationärer Form erfolgen.

    Die für Ihren Wohnbezirk zuständige Fachkraft des Allgemeinen Sozialen Dienstes wird Sie zu den möglichen Hilfen zur Erziehung beraten und mit Ihnen über Ihre Wünsche bzw. Ziele sprechen, die Sie durch die Inanspruchnahme der Jugendhilfeleistung erreichen möchten. Hierbei kann es sich z. B. um ambulante Hilfen wie eine Erziehungsbeistandschaft oder eine Familienhilfe, um teilstationäre Hilfen wie der Besuch einer Tagesgruppe oder um stationäre Hilfen wie betreutes Wohnen oder eine Heimunterbringung handeln.

    Ist eine stationäre Hilfe zur Erziehung außerhalb der eigenen Familie vorübergehend erforderlich, so gilt es, während des Zeitraums der Unterbringung die Entwicklungs-, Teilhabe- oder Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie insoweit zu verbessern, dass die Eltern ihr Kind wieder selbst erziehen können. In einigen Fällen kann dieses Ziel nicht erreicht werden, so dass hier die Beratung und Untersützung der Eltern darauf ausgerichtet ist, gemeinsam eine andere, dem Wohl des Kindes bzw. Jugendlichen förderliche, auf Dauer angelegte Lebensperspektive zu erarbeiten und zu sichern. (§ 37 SGB VIII). In Einzelfällen kann auch die Unterbringung des Kindes in einer Pflegefamilie (§ 33 SGB VIII) statt in einer Jugendhilfeeinrichtung in Frage kommen.

    Sofern eine gegenwärtige, akute Gefahr für Kinder oder Jugendliche in der eigenen Familie besteht und Eltern nicht bereit oder in der Lage sind, notwendige Hilfen zum Schutz des Kindes/Jugendlichen anzunehmen, ist eine Inobhutnahme (§ 42 SGB VIII) erforderlich und das Kind bzw. der Jugendliche werden in einer Schutzstelle untergebracht. Wenn die Sorgeberechtigten mit dieser Maßnahme nicht einverstanden sind, ist vonseinten der zuständigen ASD-Fachkraft unverzüglich das Familiengericht zu informieren. Das Gericht entscheidet dann über den Aufenthalt des Kindes.

    Grundsätzlich ist es unser Anliegen, die Familien so zu unterstützen, dass ein besseres Zusammenleben möglich und eine positive Entwicklung der jungen Menschen innerhalb der Familie gewährleistet ist.

    Neben den benannten Dienstleistungen der Bezirkssozialarbeit bietet der Allgemeine Soziale Dienst Beratung und Unterstützung für die Spezialbereiche der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit (drohender) seelischer Behinderung (§ 35a SGB VIII), Jugendhilfe im Strafverfahren (§ 52 SGB VIII) sowie den Pflegekinderdienst (§ 33 SGB VIII).



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Hinweise für Buxtehude: Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatung

    Die Beratungsleistungen  werden vom  Team des Allgemeinen Sozialen  Dienstes (ASD) der Fachgruppe Jugend und Familie angeboten bzw. erbracht. Die Kontaktdaten der für den jeweiligen Wohnbezirk zuständigen ASD-Fachkraft finden Sie hier

    Beratung zu den Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit (drohender) seelischer Behinderung (§ 35a SGB VIII), des Pflegekinderdienstes (§ 33 SGB VIII) oder der Jugendhilfe im Strafverfahren (§ 52 SGB VIII) bieten die für diese Bereiche spezialisierten Fachkräfte. Weitere Informationen in Bezug auf die jeweiligen Spezialdienste entnehmen Sie bitte unserer Homepage.

    Die Beratungsleistungen werden vom Team des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) der Fachgruppe Jugend und Familie angeboten bzw. erbracht. Die Kontaktdaten der für den jeweiligen Wohnbezirk zuständigen ASD-Fachkraft finden Sie hier

    Beratung zu den Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit (drohender) seelischer Behinderung (§ 35a SGB VIII), des Pflegekinderdienstes (§ 33 SGB VIII) oder der Jugendhilfe im Strafverfahren (§ 52 SGB VIII) bieten die für diese Bereiche spezialisierten Fachkräfte. Weitere Informationen in Bezug auf die jeweiligen Spezialdienste entnehmen Sie bitte unserer Homepage.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei den Erziehungs- und Familienberatungsstellen.

    Hinweise für Buxtehude: Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatung

    Hansestadt Buxtehude, Fachgruppe Jugend und Familie
    Allgemeiner Sozialer Dienst
    T: 04161 – 501 5120
    T: 04161 – 501 5188 (in Notfällen)

    E-Mail: asd@stadt.buxtehude.de

    Es wird darum gebeten, telefonisch oder per E-Mail mit der zuständigen Fachkraft des Allgemeinen Sozialen Dienstes einen Gesprächstermin zu vereinbaren, damit ein angemessener Zeitrahmen für die Beratung  zur Verfügung gestellt werden kann. (Link zur Homepage/Straßenschlüssel)

    Hansestadt Buxtehude, Fachgruppe Jugend und Familie
    Allgemeiner Sozialer Dienst
    T: 04161 - 501 5120
    T: 04161 - 501 5188 (in Notfällen)

    E-Mail: asd@stadt.buxtehude.de

    Es wird darum gebeten, telefonisch oder per E-Mail mit der zuständigen Fachkraft des Allgemeinen Sozialen Dienstes einen Gesprächstermin zu vereinbaren, damit ein angemessener Zeitrahmen für die Beratung zur Verfügung gestellt werden kann. (Link zur Homepage/Straßenschlüssel)

    Ansprechpartner

    Allgemeiner Sozialer Dienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 7

    21614 Buxtehude

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Telefonische Erreichbarkeit: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes stehen Ihnen für telefonische Auskünfte zu folgenden Zeiten zur Verfügung: Mo., Mi. u. Do. von 08:30 Uhr bis 10:00 Uhr Persönlich stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ASD zu folgenden Zeiten zur Verfügung: Mo. 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr Do. 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr Beachten Sie hier bitte, dass eine Vorsprache ohne vorherige Terminabsprache zu Wartezeiten führen kann.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04161 501-5120

    Fax: 04161 501-75188

    Weitere Informationen

    asd@stadt.buxtehude.de

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2020 (von: Webservice, Landkreis Stade)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Hansestadt Buxtehude)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise für Buxtehude: Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatung


    Unsere Beratungsleistungen sowie ambulante Hilfen sind grundsätzlich kostenfrei. Stationäre und teilstationäre Hilfen zur Erziehung sind jedoch kostenintensiv, so dass Sie gemäß §§ 91ff. SGB VIII zu einem Kostenbeitrag herangezogen werden. 


    Unsere Beratungsleistungen sowie ambulante Hilfen sind grundsätzlich kostenfrei. Stationäre und teilstationäre Hilfen zur Erziehung sind jedoch kostenintensiv, so dass Sie gemäß §§ 91ff. SGB VIII zu einem Kostenbeitrag herangezogen werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Buxtehude: Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatung

    Es gibt die Möglichkeit, sich mit Anliegen und Fragen in Bezug Kinder und Jugendliche, die aufgrund sozialer oder emotionaler Schwierigkeiten in der Schule herausforderndes Verhalten zeigen, an spezialisierte Beratungsstellen zu wenden:

    Es gibt die Möglichkeit, sich mit Anliegen und Fragen in Bezug Kinder und Jugendliche, die aufgrund sozialer oder emotionaler Schwierigkeiten in der Schule herausforderndes Verhalten zeigen, an spezialisierte Beratungsstellen zu wenden:

    Weitere Informationen

    Hinweise für Buxtehude: Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatung

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Eheberatung, Familien- und Erziehungsberatung, Familienberatung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)